Über hundertmal verklagt

Interview mit Dr. Christopher Hermann zu Finten und Schlichen der Pharmaindustrie, dem neuen Arzneimittelgesetz und über die Gegenmacht der Krankenkassen

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Der stellvertretende Vorsitzende der AOK-Baden-Württemberg Dr. Christopher Hermann konnte bislang als Verhandlungsführer der Krankenkassen mit Rabattverträgen die dreiste Preispolitik der Pharmalobby wirksam konterkarieren. Denn mit diesem Instrument waren die Krankenkassen befähigt, unter den Generikaherstellern Wettbewerbsstrukturen zu etablieren, um anschließend ihre vereinigte Marktmacht bei den Preisverhandlungen zugunsten der Beitragszahler auszunutzen.

Dieses Verfahren hat der liberale Gesundheitsminister Phillip Rösler zum Vorteil der Pharmabranche mit der im neuen Arzneimittelgesetz (AMNOG) verankerten vollständigen Anwendung des Kartellrechts auf die gesetzlichen Krankenkassen massiv verkompliziert. Zusätzlich wird der ehemalige Referatsleiter im nordrhein-westfälischen Sozialministerium von den Arzneimittelfirmen mit einer Reihe von Prozessen überzogen.

Herr Dr. Hermann, Sie wurden als Vizechef der AOK Baden-Württemberg von den Pharmaherstellern bereits über einhundert mal verklagt. Können Sie kurz darlegen worum es dabei überwiegend ging?

Christopher Hermann: Die AOKs haben das Hochpreismonopol der Pharmakonzerne gebrochen. Bei Margen von früher oft über 300 Prozent, ist es nicht verwunderlich, dass das der Gegenseite nicht schmeckt. Bei den Angriffen wird regelmäßig filigran und systematisch abgeklopft, wo gegebenenfalls ein formaler Verfahrensfehler liegen könnte. Das hochkomplexe Vergaberecht bietet aufgrund seiner Regelungstiefe letztlich für jedes Ausschreibungsvorhaben vielfältige Angriffsmöglichkeiten.

Ein Beispiel: Zuletzt ging es unter anderem darum, ob der Begriff der Kopie tatsächlich bedeutet, dass das Dokument ein inhaltlich identisches Abbild des Originals zu sein hat oder ob eine Kopie, so der Hersteller, auch ein gänzlich anderes Dokument sein darf. Das beschäftigt Vergabekammern und Gerichte, kostet Zeit und die ist kostbar. Wird der Vertragsstart der AOKs nur um einen Monat verzögert, gewinnen die Hersteller bereits locker 50 Millionen Euro!

Christopher Hermann. Foto: AOK-Bundesverband.

Wie sind diese Verfahren bislang ausgegangen? Wie hoch ist der monetäre und zeitliche Aufwand für ihre Verteidigung?

Christopher Hermann: In den vergangenen Jahren wurde durch die Nachprüfungsverfahren sehr genau geklärt, wie eine Ausschreibung von Rabattverträgen zu laufen hat. Die AOKs haben diese Vorgaben eins zu eins umgesetzt und sind von Vergabekammern und der sozialrechtlichen Beschwerdeinstanz darin bestätigt worden. Es ist völlig klar, dass die Situation aus Sicht der Pharmaunternehmen sehr unbefriedigend war, weil die Rabattverträge als effizientestes Wettbewerbsinstrument im Pharmamarkt durch die Politik anerkannt wurden und insofern nicht weiter zu verhindern waren.

Also wählten die Pharmaunternehmen einen anderen Weg: Sie wirkten auf eine komplette Umstellung des Rechtswegs hin. Waren bislang Landessozialgerichte letztlich entscheidend für die Nachprüfungsverfahren, sind es nun die Oberlandesgerichte, von denen sich die Pharmahersteller eine bieterfreundlichere Einstellung erhoffen. Gleichzeitig wurde die Anwendbarkeit des Kartellrechts gegen die Krankenkassen durchgesetzt. Das kuriose daran: Vergaberecht gilt für öffentliche Auftraggeber. Kartellrecht für freie Unternehmen. Wir sind also jetzt beides.

In einem so komplexen Rechtsgebiet kommt man ohne eine Top-Anwaltskanzlei nicht aus, die selbstverständlich auch ihr Geld kostet. Einen Teil bekommen wir nach gewonnenen Verfahren zurück. Alles in allem belaufen sich die gesamten Kosten auf unter ein Prozent der Einsparungen durch Rabattverträge.

"Rabattverträge stabilisieren mittlerweile fast alle Krankenkassen"

Warum haben es die Pharma-Riesen ausgerechnet auf Sie abgesehen?

Christopher Hermann: Das AOK-System hat unter meiner Federführung als erste Kassenart das Instrument der Rabattverträge wettbewerbswirksam durch Ausschreibung genutzt. Als Vorreiter und größter Spieler am Markt zieht man natürlich die Angriffe auf sich.

Erfahren Sie Unterstützung von anderen Krankenkassen oder gar aus den Reihen der Politik?

Christopher Hermann: Die Rabattverträge stabilisieren mittlerweile fast alle Krankenkassen und führen dazu, dass die meisten heute noch ohne Zusatzbeitrag auskommen. Allerdings hat jede Kassenart einen eigenen Weg entwickelt, Rabattverträge abzuschließen. Mittlerweile hat sich bei den Kassen eine gewisse Sympathie für die Rabattverträge durchgesetzt. Das Instrument wird breit unterstützt. Die Resonanz der Politik lässt sich nicht pauschal beschreiben. Die erschwerenden Maßgaben der letzten Gesundheitsreform würde ich allerdings als alles mögliche, indessen keineswegs als Unterstützung bezeichnen.

Sie haben den Krankenkassen mit Ihrer Rabattpolitik bereits mehrere Millionen Euro gespart. Wie ist Ihnen das gelungen?

Christopher Hermann: Die Rabattverträge haben den AOKs insgesamt Einsparungen jenseits einer Milliarde Euro gebracht. Das wurde erreicht, indem wir ein Ausschreibungsdesign wählen, das kleine und mittelständische Unternehmen im Wettbewerb mit marktdominierenden Weltkonzernen gleichstellt. So sehen wir immer wieder, dass vormals kleine Unternehmen mit unserem Rabattvertrag an den bisherigen Top 3 der Branche vorbeiziehen. Das zwingt natürlich auch die Großen endlich in einen echten Wettbewerb.

Nun hat Gesundheitsminister Rösler eine Gesetzesinitiative gestartet, die Ihr bislang erfolgreiches Agieren im Sinne der Konsumenten sehr viel schwerer macht. Können Sie uns dieses Gesetz näher erläutern?

Christopher Hermann: Im Bezug auf die Rabattverträge hat Herr Rösler dem Drängen der Pharmaindustrie nachgegeben und das Verfahren zum Abschluss von Verträgen im patentfreien Arzneimittelmarkt deutlich verkompliziert und bürokratisiert. Interessant: Die EU-Kommission sieht die Ausschreibungen etwa der AOKs als kartellrechtlich unbedenklich. Gleiches gilt im Grundsatz für das Bundeskartellamt. Es stellt sich damit die Frage nach dem eigentlichen Sinn der politisch gewollten Verkomplizierung. Diese Frage möge jeder für sich selbst beantworten.

Wie wird es nach der Verabschiedung des Rösler-Gesetzes für die Krankenkassen weitergehen?

Christopher Hermann: Es kann kein "Zurück" geben und es gibt bei den Rabattverträgen auch kein "Zurück". Dass sind wir schon unseren Versicherten schuldig, die ein Anrecht darauf haben, dass die AOKs effizient mit ihren Beitragsgeldern umgehen. Deshalb setzen wir alles daran, auch weiterhin durch Rabattverträge die Effektivpreise für uns auf das absolut notwendige Maß zu drücken.

Auf welcher Seite des Konflikts zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen wähnen Sie die Politik?

Christopher Hermann: Zunächst stellt sich die Frage ob vor der Wahl oder nach der Wahl. Klar ist allerdings: Das Geld, das wir für Arzneimittel mehr ausgeben, ist Geld unserer Versicherten. Es kann also eigentlich auch nur im Interesse der Politik sein, dass damit möglichst vernünftig umgegangen wird.

Wie stark ist die Verzahnung von Politik und Pharma-Lobby? Gerade jetzt hat die ehemalige nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin sowie aktuelle Chefin der Barmer-Krankenkasse, Birgit Fischer, das Lager gewechselt und wird ab dem 1. Mai Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der forschenden Arzneimittelhersteller...

Christopher Hermann: Frau Cornelia Yzer, bisherige Geschäftsführerin des mächtigsten Pharmalobbyverbandes VFA, musste vor einigen Tagen ihren Hut nehmen, weil sie die frühe Nutzenbewertung für patentgeschützte Arzneimittel der aktuellen Gesundheitsreform nicht verhinderte. Das spricht für sich.

Würde die Aktivität der Pharmalobby von heute auf morgen abgestellt, würde sich wahrscheinlich in Teilen der Politik eine gewisse Ratlosigkeit breit machen. Lobbyarbeit ist zwar ein Element jeder Demokratie. Bei politischen Entscheidungsträgern müssten letztlich allerdings die Interessen der Patienten - letztlich auch der Wähler - Vorfahrt haben. Pharmalobbyisten haben hier über Jahre hinweg teilweise fragwürdige Ergebnisse erreichen können.

Wie kann sich der Konsument gegen den Einfluss der Pharma-Lobby wehren?

Christopher Hermann: Der Konsument hat in aller Regel nicht das pharmakologische Wissen, um seine Therapie fachlich zu bewerten. Er kann nur seinen Arzt und seine Apotheke konsultieren und mit durchaus kritischem Blick darauf vertrauen, fair und objektiv beraten zu werden. Dabei helfen ihm natürlich moderne Medien, auch wir als große Versorgerkrankenkasse oder Verbraucherverbände, mit unabhängigen Informationen. An solchen unabhängigen Quellen gilt es weiter zu feilen.

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