Diskriminierungsfreier Weltkrieg

Ein EU-Projekt sammelt Erinnerungsstücke, bürdet den Beiträgern aber rechtliche Risiken auf

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Die von der EU ins Leben gerufene Plattform Europeana soll eine "europäische digitale Bibliothek" und das "zentrale Portal zum kulturellen und wissenschaftlichen Erbe Europas" sein. In der letzten Woche startete sie einen "Aufruf zum Mitmachen" an alle Deutschen. Die sollen "persönliche Erinnerungsstücke" zur Digitalisierung abgeben. "Gesucht", so heißt es, werden "Fotos, Briefe, Feldpostkarten, Tagebücher, Filme, Tonaufnahmen oder Erinnerungsstücke und die dazugehörigen Geschichten", die man für das Projekt Erster Weltkrieg in Alltagsdokumenten verwenden will.

Die Initiative entstand aus dem 2008 an der Oxford University ins Leben gerufenen Great War Archive. Diese Sammlung soll um Material aus anderen Ländern erweitert und bis zum (2014 bevorstehenden) hundertjährigen Jubiläum des Ersten Weltkrieges zu "Europas virtuellem Gedächtnis" ausgebaut werden.

Heute findet von 10 bis 20 Uhr in der am Projekt beteiligten Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main ein "Aktionstag" statt, der am Samstag in der Berliner Stiftung Preußischer Kulturbesitz, am 6. April in der Bayerischen Staatsbibliothek in München und am 12. April in der Stuttgarter Bibliothek für Zeitgeschichte wiederholt wird. Dort sollen Bürger unentgeltlich Erinnerungsstücke abgeben und dürfen dann dabei zusehen, wie diese gescannt werden. Außerdem will man Oral History betreiben und Erzählungen aufzeichnen. Den Großteil der Beiträge erwartet man aber nicht über diese "Aktionstage", sondern aus dem Internet: Dort sollen sich Bürger auf der Projekt-Website registrieren und "das Online-Archiv selbstständig mit digitalen Bildern und Informationen füllen".

Die "Heranziehung privater Briefe zur Rekonstruktion des Kriegsalltags und der Mentalitäten" ist dem in der Projektwerbung zitierten Stuttgarter Historiker Gerhard Hirschfeld zufolge "unerlässlich, um vor allem jene Menschen zum Sprechen zu bringen, die ansonsten stumm geblieben wären" und deren "Erlebnisse […], Ängste, Hoffnungen und Phantasien" der Geschichtswissenschaft "normalerweise nicht zugänglich" sind. Auch Elisabeth Niggemann, die Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek, verspricht sich von dem Vorhaben "wichtige Impulse […] für Wissenschaft und Forschung".

Sollte man also Fotos, Postkarten und Briefe des Urgroßvaters bei Europeana einstellen? Das ist – vorsichtig formuliert – nur sehr bedingt empfehlenswert. Denn damit stellt der Beitragende der Europeana einen Blankoscheck aus, wie ihn der deutsche Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg 1914 der Donaumonarchie gab. Grund dafür ist das für die auf der Website angemeldeten Nutzer durchaus gefährliche Kleingedruckte.

Es verlangt zum Beispiel in Artikel 5 Absatz 2, dass die "Inhalte" des eingestellten Erinnerungsstücks gemeinfrei sind oder dass der Beitragende das "geistige Eigentum" an ihnen inne beziehungsweise eine Zustimmung sämtlicher Immaterialgüterrechtsinhaber dafür hat, dass sie unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt werden. Der durchschnittliche Benutzer, der kein Fachanwalt ist, dürfte kaum abschätzen können, ob und welche Rechte möglicherweise noch an Fotos, Grafiken oder Texten bestehen. Starb ein Fotograf beispielsweise nach 1940, dann kann es gut sein, dass einer seiner Nachkommen auf die Idee kommt, er könne auch heute noch Monopolansprüche an den Werken geltend machen.

Dies ist insofern besonders problematisch, als Nachkommen der Fotografierten meist überhaupt nicht wissen, wer eine Fotografie angefertigt hat, während bei den Fotografen teilweise noch Unterlagen darüber vorhanden sind, welche Regimenter wo wann abgelichtet wurden. Eine Situation, die eindringlich zeigt, welch dringender Rechtsänderungsbedarf bei verwaisten Werken besteht, die nur mit erheblichen Risiken genutzt werden können.

Doch statt auf die Kommission in Richtung solch einer Änderung einzuwirken, wälzt die EU-Bibliothek das finanzielle Risiko einfach auf die Nutzer ab: In Artikel 9 Absatz 3 hält sie fest, dass der Benutzer die Europeana "von jeglichen Schadensersatz-, Verlust-, Kosten- oder Zinsen oder sonstigen Ansprüchen Dritter frei[stellt], die im Zusammenhang mit der Benutzung des Dienstes und/oder jeglichen Verletzungen dieser Bedingungen für Benutzerbeiträge und/oder anderen Rechten Dritter stehen oder darauf zurückzuführen sind".

Darüber hinaus täuscht die Einrichtung ihre Besucher, indem sie ihnen durch die Creative-Commons-Lizenzen vorgaukelt, es gebe Immaterialgüterrechte an gemeinfreien Bildern und Texten. Bezüglich dieser Lizenzen versteckt man zudem eine weitere Merkwürdigkeit im Kleingedruckten. In Artikel 5 Absatz 4 heißt es nämlich, dass die Creative-Commons-Lizenz enden soll, "sobald der Benutzer und/oder Europeana den entsprechenden Inhalt von der Website entfernt oder sobald das Benutzerkonto durch den Benutzer und/oder Europeana entfernt wurde, außer in Situationen, in denen und soweit Inhalte Teil einer kuratierten Sammlung von Inhalten auf der Website geworden sind, die durch Europeana.eu oder durch einen Benutzer auf der Website geschaffen wurden". Nach Auskunft des Lizenzrechtsexperten Dr. Till Kreutzer, der sich sehr über die Klausel wunderte, ist allerdings fraglich, ob solch ein Widerrufsanspruch vor einem Gericht Bestand haben würde.

In Artikel 7 will sich die Europeana von jeder Prüfungspflicht freisprechen und meint, der "Benutzer" sei "selbst […] voll verantwortlich und haftbar für jegliche Handlungen, die er mit Hilfe des Dienstes unternimmt, insbesondere in Hinsicht auf das Einstellen von Inhalten". Nach Artikel 7 Absatz 2 soll er zudem automatisch "garantieren", dass seine Inhalte weder "diskriminierend" noch "beleidigend hinsichtlich Aussehen, Rasse, Religion, Geschlecht, Kultur oder Herkunft sind" oder "zu Gewalt und/oder Belästigung anderer Personen aufrufen".

Doch Bild- und Textobjekte aus dieser Zeit sind sehr häufig so. Die berühmtesten deutschen Postkarten zum Ersten Weltkrieg enthalten Schlachtrufe wie "Jeder Schuss ein Russ", "Jeder Stoß ein Franzos" und "Jeder Tritt ein Britt". Der Europeana-Antidiskriminierungsklausel nach können sie ebenso wenig Bestandteil der Sammlung werden wie das bekannte amerikanische Propagandaplakat von der deutschen Bestie mit der Kulturkeule.

Gleiches dürfte für einen Großteil der privat erhaltenen Briefe und Gedichte gelten. Durch ihr Ausklammern erzeugt man eine Tendenz, ein nationalistisches Gemetzel als eine Art Pfandfinderfreizeit dazustellen. Was der Europeana vielleicht auch vorschwebt. Immerhin nennt sie als Musterbeispiel für einen gelungenen Beitrag die "Dokumente und Erinnerungsstücke an die Freundschaft zwischen den Soldaten Bernard Darley, einem Gefreiten der britischen Luftwaffe und Otto Arndt, einem deutschen Kriegsgefangenen".

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