Ostfriesenwitze als "Volksverhetzung"

Womit sich deutsche Ermittlungsbehörden aufgrund unbestimmt formulierter Paragrafen beschäftigen

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In der letzten Woche gab der Radiosender ffn bekannt, dass Strafanzeige gestellt worden sei, weil das Unternehmen den Moderator Timm Busche fünf Ostfriesenwitze erzählen ließ. Diese bewegten sich durchaus im Rahmen dieser Witzkategorie und schnitten weder geschichtliche noch sexuelle Tabus an.

Anders als die Bild-Zeitung vermeldete, ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück bisher jedoch noch nicht. Dies liegt allerdings lediglich daran, dass der Übermittlungsweg zwischen Behörden etwas länger dauert und damit zu rechnen ist, dass die Anzeige dort erst nächste Woche eingeht.

Ostfriesland. Karte: Onno. Lizenz: CC-BY-SA.

Dann muss die Anklagebehörde (die in der Vergangenheit unter anderem dadurch auffiel, dass sie Haus- und Computerdurchsuchungen bei offensichtlich unschuldigen Trojaneropfern anordnete) darüber entscheiden, ob sie örtlich für den in Hannover ansässigen Sender zuständig ist und ob die Vorbringungen des Anzeigeerstatters objektiv für einen so genannten "Anfangsverdacht" wegen Verstoßes gegen den § 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) ausreichen. Diese mit "Volksverhetzung" betitelte Vorschrift bewies in der Vergangenheit ein erhebliches Missbrauchspotenzial, wurde aber bis jetzt trotzdem nicht eindeutiger gefasst. Stattdessen dehnte man im letzten Jahr den Tatbestand weiter aus, was die Unbestimmtheit und die negativen Auswirkungen auf Presse-, Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit noch verstärkte.

Allerdings ist man bei ffn wenig beunruhigt über diese Missbrauchsmöglichkeiten und nutzt stattdessen den Werbeeffekt der Anzeige. Am Freitag widmete der Sender dem Thema deshalb einen ganzen Morgen und ließ dabei unter anderem den aus Leer stammenden niedersächsischen CDU-Generalsekretär Ulf Thiele seinen Lieblingsostfriesenwitz erzählen. Und auch Timm Busche neckt seine aus Aurich stammende neue Komoderatorin Lea Rosenboom weiter mit der historischen Humorform.

Wer die Anzeige stellte, ist bisher nicht bekannt. Laut Polizeidirektion Osnabrück gab sie der Verfasser in ein Webformular ein und hinterließ dabei eine IP-Nummer, weshalb man ihn als "teilanonym" wertet und Namen und Adresse herauszubekommen versucht. Dass ihm ein Prozess wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB droht, ist unwahrscheinlich. Für den Fall, dass sich die Anzeige als Werbegag entpuppen würde, wäre jedoch ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB möglich.

Ostfriesenwitze waren vor allem in den 1970er Jahren beliebt. Sie thematisieren in einem Frage-Antwort-Schema eine vermeintliche Rückständigkeit der Einwohner Nordwestniedersachsens, die heute fast ausschließlich platt- oder hochdeutsch sprechen. Ihre historische Sprache unterscheidet sich relativ stark vom Deutschen und ist nah mit dem Englischen verwandt, was der in beiden Idiomen gleichlautende Satz "Bread and Butter and Cheese is proper English and proper Fries" illustriert.

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