"Gefährdung der Staatssicherheit"

Ein Pilot wurde angeblich deshalb entlassen, weil er sich weigerte, mit dem BND zusammenzuarbeiten

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Wenn einer im zivilen Bereich beschäftigten Person berufliche Nachteile entstehen, weil sie sich weigert, mit einem Geheimdienst zusammenzuarbeiten, dann weist dies auf rechtsstaatliche Mängel hin, die man früher für außenpolitische Anklagen einsetzte. Doch den Nürnberger Nachrichten zufolge geschieht so etwas auch in der Bundesrepublik Deutschland.

In dem von der Zeitung geschilderten Fall geht es um den Piloten Nejimaldin Shabib Hama Muradi, der bis vor kurzem für die zum ADAC gehörige Firma Aero-Dienst tätig war, die auf Kranken- und schnelle Personentransporte spezialisiert ist. Der Angehörige einer ethnischen Minderheit kam vor 14 Jahren aus dem damals noch von Saddam Hussein beherrschten Irak mit seinen vier Kindern nach Deutschland und wurde schnell als Asylberechtigter anerkannt.

Im seiner Heimat war Muradi Brigadegeneral der dortigen Luftwaffe. Das weckte offenbar das Interesse des Bundesnachrichtendienstes (BND), der ihn nach eigenen Angaben als vermeintlicher Familienservice des Sozialamtes ausforschte und für eine Zusammenarbeit mit anderen irakischen Oppositionellen zu gewinnen versuchte. Doch Muradi wollte angeblich nichts mit Geheimdiensten zu tun haben und lehnte deshalb ab.

Allerdings ist unklar, wann genau er herausfand, dass die beiden als Sozialarbeiter getarnten Herren H. und R. in Wirklichkeit beim BND beschäftigt waren. Gut möglich scheint in jedem Fall, dass dies bereits geschehen sein könnte, bevor er 2000 Hilfe beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bekam, bevor man über den Umweg England seine Pilotenlizenz anerkannt bekam oder vor der Unterstützung seiner Bewerbung beim Aero-Dienst.

Vor gut zwei Jahren sollen die beiden angeblich unter Androhung des Arbeitsplatzverlusts die Unterzeichnung eines ominösen Dokuments gefordert haben, über das wenig mehr bekannt ist, als dass Muradi es angeblich nicht verstand. Trotzdem seiner Weigerung wurde er erst einmal nicht entlassen, sondern im April 2010 sogar noch befördert, bevor ihm sein Chef im Monat darauf nach eigener Schilderung mitteilte, er werde nun aufgrund seiner Weigerung, mit dem Geheimdienst zu sprechen, als Sicherheitsrisiko angesehen.

Nachdem sich Muradi auch durch diese Drohungen nicht umstimmen ließ, wurde ihm zum 30. September 2010 tatsächlich gekündigt, wogegen er vor dem Arbeitsgericht klagte und damit nun scheiterte. Das Seltsame daran ist, dass der vorsitzende Richter Wolfgang Bärs die Berichterstattung über den Prozess nach § 174 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) beschränkte, weil er die Staatssicherheit gefährdet sah.

Warum das so sein soll, liegt bislang auch deshalb weitgehend im Unklaren, weil solch eine Beschränkung nach herrschender Meinung zwar keine "Gag Order" ist, die jegliches Schreiben über den Fall nach § 353 d des Strafgesetzbuches mit Haft bedroht, aber doch ein Instrument, das das Grundrecht der Pressefreiheit ganz massiv einschränkt. Ob wirklich angemessene Gründe für diesen Eingriff vorliegen, lässt sich aufgrund der Geheimhaltung ebenfalls nur schwer beurteilen.

Noch mysteriöser wird der Fall dadurch, dass die Firma den Nürnberger Nachrichten zufolge angeblich vorbrachte, Muradi sei deshalb ein Sicherheitsrisiko, weil er von einer unbekannten dritten Partei unter Druck gesetzt worden sei, eine in der Vergangenheit bereits laufende Zusammenarbeit mit dem BND zu beenden. Weder der Aero-Dienst noch der BND oder Muradis Anwalt wollten zu diesen Vorwürfen Stellung nehmen.

BND-Chef Ernst Uhrlau (rechts). Foto: Sebastian Zwez. Lizenz: CC-BY 3.0.

Auch in einem anderen Fall hatte der BND einem Exil-Iraker bei der Einbürgerung und bei der Arbeitsbeschaffung geholfen. Zuvor erfand der geflohene Regimegegner Rafid al-J., der den Decknamen "Curveball" trug, Geschichten über mobile Biowaffenlabors, die den USA und Großbritannien nach ihrer Übermittlung durch den deutschen Geheimdienst 2003 als Kriegsgrund dienten. Bis 2008 zahlte der BND "Curveball" über die Tarnfirma Thiele und Friedrichs 3.000 Euro im Monat. Dem ARD-Magazin Panorama zufolge war die Gegenleistung, dass der eingebürgerte Iraker gegenüber Medien Stillschweigen über die Täuschung bewahrte.

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