Paradoxe Demokratie

Interview mit Lynn Gogolin über eine geplante Reform des nicht unkuriosen deutschen Wahlrechts

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Die Nichtregierungsorganisation Mehr Demokratie hat mit dem Aufruf Wählen ohne Überhang! eine Aktion für ein verfassungskonformes Bundestagswahlrecht ins Leben gerufen. Anlass dafür ist die befürchtete Verschlimmbesserung des Bundestagswahlrechts durch die Bundesregierung, die wegen “negativer Stimmgewichtung“ vor drei Jahren vom Bundesverfassungsgericht zu einer Reform desselben angehalten wurde. Telepolis sprach darüber mit Lynn Gogolin, der Pressesprecherin des Vereins.

Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich der Effekt des negativen Stimmgewichts ergibt, für verfassungswidrig erklärt und den Regierenden eine Frist bis zum 30. Juni 2011 gesetzt, um das Wahlgesetz entsprechend zu ändern. Wenige Wochen vor Ablauf dieser Frist hat die Bundesregierung jetzt einen Änderungsvorschlag präsentiert. Frau Gogolin - stellt dieser tatsächlich nun eine Verbesserung dar oder würde er eher eine Verschlechterung der vom Bundesverfassungsgericht monierten Situation bedeuten?

Lynn Gogolin: Zunächst einmal hat die Regierung bisher keinen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt, sondern lediglich Eckpunkte der geplanten Reform publik gemacht. Das von Schwarz-Gelb vorgeschlagene System würde jedoch in der Tat zu einer Verschlechterung führen. Nach Berechnungen der Expertengruppe von Wahlrecht.de auf Basis der Ergebnisse der Bundestagswahl 2009 würde das negative Stimmgewicht nicht abgeschafft, sondern sogar wahrscheinlicher als bisher. Nach dem momentanen Wahlsystem tritt das negative Stimmgewicht nur im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf. Nach dem von Schwarz-Gelb vorgeschlagenen System kann das negative Stimmgewicht zusätzlich auch ohne Überhangmandate auftreten. Damit würde die Forderung des Verfassungsgerichts, ein Wahlrecht ohne negatives Stimmgewicht zu schaffen, ignoriert.

Lynn Gogolin. Foto: Mehr Demokratie.

Können Sie uns kurz erklären, warum die "negative Stimmgewichtung" mit der Verfassung konfligiert?

Lynn Gogolin: Den Begriff negatives Stimmgewicht verwendet man für das Paradox, dass ein Mehr an Stimmen für eine Partei zu einem Weniger an Sitzen dieser Partei im Bundestag führt, oder dass ein Weniger an Stimmen für eine Partei ein Mehr an Sitzen dieser Partei im Bundestag bringt. Das widerspricht dem Verfassungs-Grundsatz der Gleichheit der Stimmen und dem Verfassungs-Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl.

Ihre Nichtregierungsorganisation Mehr Demokratie kritisiert nun nicht nur die "negativen Stimmgewichtung" sondern auch die Vergabepraxis von Überhangmandaten. Können Sie uns kurz darlegen, was Überhangmandate überhaupt sind und ausführen, warum "Mehr Demokratie" dagegen ist?

Lynn Gogolin: Wenn eine Partei nach ihrem Zweitstimmen-Ergebnis zum Beispiel 100 Sitze im Bundestag bekommen würde, aber 102 Wahlkreise gewonnen hat, also 102 Direktkandidaten dieser Partei gewählt wurden, dann ergeben sich 2 Überhangmandate, also 2 Mandate mehr, als der Partei nach ihrem Zweitstimmen-Ergebnis eigentlich zustehen würden.

Verzerrend wirkt das deshalb, weil die Partei dann mehr Sitze im Bundestag besitzt, als sie Wählerstimmen erhalten hat. Daraus ergibt sich eine gewisse Legitimations-Lücke. Und je nachdem, wie groß diese Lücke ist, wird es aus demokratischer Sicht bedenklich. Im Extremfall können Überhangmandate zu einer Regierung führen, die nicht durch die Stimmen-Mehrheit der Wählerinnen und Wähler legitimiert ist.

"Mehr Demokratie" hat nun den Aufruf "Wählen ohne Überhang" gegen die anvisierte Neuregelung diese Mandate gestartet. Können Sie uns darüber mehr erzählen?

Lynn Gogolin: Wir haben den Schwerpunkt unserer Kampagne auf die Abschaffung von Überhangmandaten gesetzt, weil wir zum Einen die Verzerrung von Wahlergebnissen ablehnen. Der Wählerwille muss korrekt abgebildet werden und sich in der Zusammensetzung der Parlamente möglichst genau widerspiegeln. Zum anderen führen Überhangmandate dazu, dass der Bundestag unnötig aufgebläht wird. Die zehn oder 20 Überhangmandate müssen ja auch bezahlt werden.

Wird das Volk wirklich besser repräsentiert, wenn noch 20 Abgeordnete mehr mit dabei sind, deren Sitze im Bundestag zudem die eigentlichen Mehrheiten in der Bevölkerung gar nicht abbilden? Der Meinung sind wir nicht. Und es gibt ganz einfache und etablierte Wahlsysteme, die sowohl das negative Stimmgewicht als auch Überhangmandate vermeiden.

Gab es bereits Wahlen, bei denen die Wählerentscheidung durch Überhangmandate in relevanten Maßen verzerrt wurden?

Lynn Gogolin: Beispielsweise 1994 hatte die CDU/CSU zusammen mit der FDP nach ihrem Zweitstimmen-Ergebnis im Bundestag nur eine hauchdünne Mehrheit: von 329 zu 327 Sitzen von SPD, PDS und Grüne. Die CDU hatte bei der Wahl aber auch 12 Überhangmandate geholt, die SPD nur vier von insgesamt 16. Schwarz-Gelb konnte mit diesen Überhangmandaten die knappe Mehrheit auf komfortable 341 Sitze aufstocken. Die Überhangmandate haben Schwarz-Gelb in diesem Falle also zur Regierung verholfen und die Wahl Kohls zum Kanzler gesichert.

Welche Parteien haben anhand solcher Überhangmandate einen Vorteil ziehen können?

Lynn Gogolin: Ausschließlich CDU/CSU und SPD haben bisher – mit einer Ausnahme im Jahr 1953 (Deutsche Partei) - davon profitiert. Schaut man sich die letzten Bundestagswahlen an, wird das deutlich:
2009: CDU 21, SPD 0, CSU 3
2005: CDU 7, SPD 9
2002: CDU 1, SPD 4
1998: CDU 0, SPD 13
1994: CDU 12, SPD 4

Durch welches Verfahren sollen nach Ihrem Dafürhalten die Überhangmandate ersetzen werden?

Lynn Gogolin: Wir plädieren für ein Wahlsystem, bei dem zusätzlich zur Zweistimme pro Wahlkreis mehrere Direktkandidaten gewählt werden. Bei diesem System kommt es weder zu Überhangmandaten noch zu negativem Stimmgewicht. Und auch die Direktkandidaten kleinerer Parteien haben eine Chance, einen Wahlkreis zu gewinnen.

Bisher gilt ja das Prinzip „the winner takes it all“ – einer gewinnt den Wahlkreis. Die Stimmen, die an andere Kandidaten gegeben wurden, fallen unter den Tisch. Sie werden nicht gezählt. Das ändert sich, wenn mehrere Kandidaten gewählt werden, zum Beispiel drei. Und: Wähler trauen sich dann auch mal, ihre Stimme einem weniger aussichtsreichen Kandidaten zu geben. Insgesamt wird die tatsächliche Mehrheitsverteilung in der Bevölkerung genauer wiedergegeben, das entstehende Parlament ist also repräsentativer und damit demokratischer.

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