Ausstieg ohne Umstieg

Die Energie- und Klimawochenschau: Von Laufzeitgarantien, verfassungsfeindlichen AKW und dem Ausbremsen von Windkraft- und Solaranlagen

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Das beherrschende Thema der letzten wie der laufenden Woche ist natürlich das vermeintliche Ausstiegspaket der Bundesregierung. Mit den am Montag verabschiedeten energiepolitischen Gesetzentwürfen hofft sie, "das Kampfthema Atom", wie es die Nachrichtenagentur dpa nennt, befriedet zu haben. Aber davon kann wohl kaum die Rede sein.

Die Opposition zeigt sich - bis auf die SPD - widerborstig, die FDP mault weiter herum und RWE droht mit neuen Klagen. Für den Energiekonzern und Betreiber von Großkraftwerken aller Art ist die geplante Laufzeitgarantie bis 2021/22 ein "übereilter Atomausstieg".

Wie weit das Essener Unternehmen mit seinen Drohungen kommt, wird sicherlich auch davon abhängen, wie lange der politische Druck in Richtung Ausstieg aus der Bevölkerung noch anhält. Am gestrigen Montag hat sich in 419 Städten erneut ein harter Kern von knapp 20.000 Aktivisten zu Mahnwachen getroffen, und am Samstag soll wie berichtet eine mehrtägige Blockade des AKW-Brokdorf beginnen.

Scharfe Kritik an den Plänen der Regierung kam am Montag aus der Linksfraktion. Der Wille der Bevölkerung, die "einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Kernenergie" wolle, werde "ein weiteres Mal den Wünschen der Atomkonzerne untergeordnet", die mit der Laufzeitgarantie Milliardenprofite einfahren würden. Kritisiert wird außerdem das weitere Festhalten an der Erkundung des Salzstocks in Gorleben und die Novelle des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG).

Etwas zahmere Töne schlugen die Grünen an. Man wolle genau prüfen, heißt es bei deren Bundestagsfraktion. Taktisch nicht ungeschickt soll am 25. Juni, kurz vor der abschließenden Abstimmung im Bundestag, ein Sonderparteitag über die Haltung zu den Gesetzentwürfen beraten. Damit hat sich die Partei schon einmal einen Teil der Medienaufmerksamkeit in der Debatte gesichert und kann außerdem intensiv die Lage sondieren. Immerhin haben die Grünen den Spagat zwischen künftiger Regierungspartei und Protestbewegung zu bestehen.

Unter anderem verweisen die Grünen auf Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) wonach schon 2017 das letzte AKW abgeschaltet werden kann. Eine entsprechende Untersuchung hatte dem Bundesumweltminister offenbar nicht so recht in den Kram gepasst, weshalb sie auf der UBA-Seite nicht zu finden ist. Allerdings wurde die Studie von Freunden der erneuerbaren Energieträger ins Netz gestellt, sodass sie zum Beispiel hier zu finden ist. Eine im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe erstellte Untersuchung war kürzlich gar zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Ausstieg schon bis 2015 möglich ist, und die Linke setzt sich gar, wie berichtet, für einen Ausstieg bis 2014 ein.

In nicht ganz ungeschickter Weise hat die Bundesregierung unterdessen die sofortige Abschaltung der acht besonders alten oder störanfälligen Meiler mit der Laufzeitgarantie verknüpft. Der Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes sieht für alle 17 AKW Reststrommengen und vor allem feste Daten vor, zu denen sie spätestens abgeschaltet werden müssen. Für die sieben vom Moratorium betroffenen sowie Krümmel ist dies das Datum des Inkrafttreten des Gesetzes. Wer ihm also nicht zustimmt, stimmt auch gegen die Stilllegung der acht.

Entwürfe der Opposition

Allerdings gibt es auch verschiedene Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen. Jener der SPD sieht für die acht Altmeiler ein Auslaufen der Betriebsgenehmigung zum 15. Juni vor. Für die anderen AKW schlagen die Sozialdemokraten allerdings nur Reststrommengen vor, so dass die Konzerne ggf. das bereits im Vorfeld der letzten Bundestagswahl praktizierte Spielchen mit dem Strecken der Betriebszeit wiederholen könnten.

Konsequenter sind da schon die Grünen, deren Gesetzentwurf den Ausstieg bis 2017 vorsieht. Und die Linksfraktion geht mal wieder am weitesten. Sie fordert in verschiedenen Gesetzentwürfen nicht nur, dass die Rückstellungen der AKW-Betreiber in einen öffentlich rechtlichen Fonds übertragen werden, sondern auch, dass in das Grundgesetz ein Verbot des "Betriebs kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität" aufgenommen wird.

Doch dazu wird es wohl vorerst nicht kommen, wie auch die anderen Oppositionsentwürfe wenig Aussicht auf Erfolg haben dürften. Aber wer weiß, vielleicht wird in den nächsten Wochen der Druck im Kessel ja noch weiter erhöht und der Regierungskoalition weitere Zugeständnisse abgerungen. Am Donnerstag ist bereits die erste Lesung im Bundestag und am 30. Juni wird abgestimmt.

Bisher sieht der Ausstiegsplan der Regierung wie folgt aus: Acht AKW gehen sofort vom Netz, wobei eines als sogenannte Kaltreserve noch eine gewisse Zeit betriebsbereit gehalten werden soll. Zusammen haben die acht AKW eine Bruttoleistung von rund 9,2 GW. Jeweils zum 31.12. 2015, 2017 und 2019 sollen Grafenrheinfeld, Gundremmingen B und Philippsburg 2 abgeschaltet werden. Das macht zusammen rund vier GW. Schließlich sollen zum 31.12.2021 Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen C sowie zum 31.12.2022 Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 abgeschaltet werden. Zusammen haben dieses sechs eine Bruttoleistung von 8,3 GW, netto dürften es rund 7,8 GW sein.

Wind und Sonne werden ausgebremst

Umstritten ist aber nicht nur der Zeitplan für den Ausstieg, sondern auch manches andere Stück in Merkels Atompaket. So beklagen die Verbände der Erneuerbaren Energien und Umweltschützer den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, weil er für Kleinanlagen neue Hürden errichtet, während Großanlagen noch mehr als zuvor gefördert werden.

Entgegen der Ankündigung von Ende letzter Woche sind nun doch weitere Einschnitte für die Windenergie an Land vorgesehen, die bisher schon die billigste Form der grünen Energie liefern. Für Geothermie und Offshore-Windparks werden die Vergütungen hingegen aufgestockt.

Passiert die Gesetzesvorlage in dieser Form Bundestag und Bundesrat, wird der Ausbau der Windenergie an Land ausgebremst. Gerade auch in den süddeutschen Bundesländern, in denen der Windenergieausbau gerade erst beginnt, werden positive Entwicklungen im Keim erstickt. Das geht nicht nur zu Lasten der Klimaziele, sondern auch zu Lasten der Verbraucher. Denn die Windenergie an Land ist die kostengünstigste Erneuerbare Energie und hat in Deutschland das größte Potenzial. Sie auszubremsen bei gleichzeitigem Atomausstieg ist paradox.

Damit zeigt sich klar: Es geht der Bundesregierung nicht um eine Energiewende hin zu 100 Prozent Erneuerbarem Strom, sondern um eine Rückkehr zu Kohle und Gas. Denn wie sonst ließe sich erklären, dass das Ausbauziel von 35 Prozent Anteil Erneuerbarer Energie am Strommix bis 2020 seit dem Energiekonzept im letzten Herbst nicht erhöht wurde. Die Bundesregierung hat heute nur den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen, von einem Einstieg in Erneuerbare kann jedoch keine Rede sein.

Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie

Auch für Fotovoltaikanlagen gibt es neue Beschränkungen. So werden die Betreiber nicht nur verpflichtet, den Netzgesellschaften die Möglichkeit einzuräumen, ihre Anlagen bei Überlastung vom Netz zu nehmen. Kleinanlagen unter 30 Kilowatt dürfen künftig nur noch maximal 70 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Das dürfte den Besitzern Ertragseinbußen zwischen fünf und zehn Prozent bescheren.

Schwerwiegender ist allerdings die vorgesehene faktische Deckelung des Ausbaus. Je schneller künftig die Bürger Fotovotaikanlagen auf die Dächer bringen, desto rasanter wird die Einspeisevergütung für den Sonnenstrom verkürzt. Ohnehin wird diese künftig zum Jahresanfang für die ab dann neu errichteten Anlagen um neun Prozent gekürzt. Übersteigt der Ausbau aber gewisse Grenzwerte, so werden zusätzliche Kürzungen draufgeschlagen. Sollte zum Beispiel der Ausbau zwischen dem 30. September 2010 und 2011 7500 Megawatt übersteigen, was recht wahrscheinlich ist, so wird die Vergütung zum 1. Januar 2012 um 24 Prozent gekürzt.

Das wären dann statt der bisherigen 21,11 bis 28,74 Cent pro Kilowattstunde dann nur noch 16,04 bis 21,8 Ct./kWh. Damit wäre der Strom aus größeren Solaranlagen dann schon billiger als der von Offshore-Windparks und dennoch ist die Degression so konstruiert, dass es in weiteren großen Schritten bergab geht. Gut möglich, dass das dem einen oder anderen hiesigen Hersteller das Genick brechen wird, denn eine derart rasante Kostensenkung, um unter den neuen Bedingungen noch erschwingliche Anlagen absetzen zu können, werden wohl die wenigsten hinbekommen. Komisch eigentlich, dass diese Art von Industriefeindlichkeit keinem der Mahner bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer auffällt. Die Solarunternehmen sind dort doch wie alle anderen auch Zwangsmitglieder.