Versuchter sexueller Missbrauch eines Kindes - ganz ohne Kind

Das umstrittene Format "Tatort Internet" hat zu einer ersten und durchaus fragwürdigen Verurteilung geführt

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Kurzer Blick zurück

Da sicherlich nicht jeder Tatort Internet angesehen bzw. davon gehört hat, lohnt es sich, noch einmal kurz zu erläutern, worum es sich bei dem umstrittenen Fernsehformat handelte:

Eine volljährige (das ist in diesem Zusammenhang wichtig) Journalistin gab sich im Netz als minderjährig aus und versuchte auf diese Weise, an Treffen mit minderjährigen Menschen interessierte Personen heranzulocken. Beim Treffen allerdings erwartete die Männer (Frauen waren nicht gezeigt worden) nicht etwa die 13-Jährige, sondern vielmehr die Journalistin selbst, die (begleitet von einem bzw. mehreren Kamerateams) begann, bohrende Fragen zu stellen. Bei anderen Treffen wartete eine ebenfalls volljährige Schauspielerin oder eine Erzieherin auf die Herren. Die Kreuzverhöre ähnelten sich alle stark - der moralische Aspekt wurde hervorgehoben und die Journalistin, Beate Krafft-Schöning, referierte darüber, wie sie über den Fall dachte.

In der darauffolgenden Diskussion kam es zu vielerlei Kritikpunkten , die sich auch an den im Format geäußerten widersprüchlichen bzw. falschen Aussagen entzündeten und an dem Auftritt der Gattin des zu jener Zeit amtierenden Verteidigungsministers, Stephanie von Guttenberg, die als eine Art "Patin" der Sendung fungierte (Tatort Internet oder: Warum all die Kritik?).

Sieben Monate später

Das im Oktober 2010 ausgestrahlte Format auf RTL2 führte dazu, dass insgesamt 56 Männer auf diese Art und Weise vorgeführt wurden. Von diesen 56 wurden bzw. werden insgesamt 2 Fälle verhandelt, beide in München. Andere Gerichte haben sich schlichtweg mit den Fällen gar nicht erst befasst.

Doch in München kam es nunmehr zum ersten Urteil gegen einen der Männer. Und auch wenn es leicht ist, sich dahingehend zu äußern, dass eine dreimonatige Bewährungsstrafe ja "so einem, der mit einer 13-Jährigen Sex haben wollte, gerecht ist", so ist es doch sinnvoll, den Fall einmal möglichst wenig moralisch aufgeladen zu betrachten und zu rekonstruieren, was geschehen ist. Denn der "versuchte sexuelle Missbrauch von Kindern", den die Richter als Basis für das Urteil nahmen, ist ein Fall, in dem überhaupt keine Kinder beteiligt waren.

Der Mann - nennen wir ihn der Einfachheit halber M. - trifft also im Chat auf Sara, die ihre Alter mit 13 Jahren angibt. In Wirklichkeit aber ist Sara Beate und 46 Jahre alt. M. hat also insofern, auch wenn er den Angaben von "Sara" glaubte, niemals tatsächlich mit einer 13-Jährigen gechattet oder in irgendeiner Form mit der 13-jährigen "Sara" (die ja nicht wirklich existierte) Kontakt gehabt. Beim vereinbarten Treffen ist ebenfalls keine Minderjährige anwesend, sondern eine volljährige Erzieherin, die angeblich "jünger" aussieht. M. legt während des Gespräches mit der 18-jährigen Erzieherin seine Hand auf ihren Oberschenkel, was von dem Kamerateam dokumentiert wird. M. beginnt, den Oberschenkel zu streicheln und das Kamerateam greift ein - das Verhör beginnt.

Dies ist der gesamte Tatverlauf - ein Erwachsener chattet mit einer Erwachsenen, die sich als minderjährig ausgibt, trifft eine Erwachsene, die sich als minderjährig ausgibt, und tätschelt dieser den Oberschenkel. Dass er im Internet davon ausging, mit einer tatsächlich minderjährigen "Sara" zu chatten, vorhatte, mit dieser intim zu werden, und auch bei der Erzieherin davon ausging, dass diese 13 sei, ändert nichts an der Tatsache, dass bei der ganzen Thematik nicht ein Kind in irgendeiner Form involviert war.

Zwar hat der Richter vom Amtsgericht München durchaus auch Kritik an dem Format geübt, weil der Mann von RTL2 in eine Falle gelockt und vorgeführt wurde und der Einsatz von Lockvögeln schon bei der Polizei grenzwertig sei. Dennoch sah er den "versuchten sexuellen Missbrauch eines Kindes" als gegeben an, was im Wesentlichen bedeutet, dass schon die Fantasie ausreicht, hier eine Strafbarkeit zu sehen, denn dass im Internet nicht jeder tatsächlich dem entspricht, was er vorgibt zu sein, ist eine altbekannte Tatsache. Gut möglich also, dass M. schon von Anfang an wusste, dass es sich um keine 13-Jährige handelte, er aber beispielsweise auch die 18-jährige Erzieherin attraktiv fand oder sie als Erwachsene, die aufgrund ihres Aussehens seinem "Beuteschema" entsprach, einordnete.

Doch selbst wenn er davon überzeugt war, dass eine Dreizehnjährige hier so einfach einem Treffen mit ihm zustimmt und sich mit ihm allein (!) trifft: Beim Treffen saß er einer Erwachsenen gegenüber. Es gibt viele Erwachsene, die die Jugendlichkeit bzw. das Kindsein in ihren sexuellen Praktiken einbinden - Schuluniformen, Ringelsöckchen, Pferdeschwänzchen oder Sommersprossen sind gerade auch bei Rollenspielen ein beliebtes Accessoire. Nur lässt sich aus der Tatsache, dass jemand dem Sex mit einer Erwachsenen frönt, die sich ihm gegenüber im Zuge eines sexuellen Spielchens als minderjährig ausgibt, kaum eine Strafbarkeit ableiten. Kaum jemand würde bei einem Mann, dessen Gespielin innerhalb des Rollenspieles lutscheressend sagt: "Ich bin erst 13 ..." davon ausgehen, dass dieser diese Aussage ernst nehmen und entsprechend dann den Sex verweigern soll. Im Internet ist dies anders bzw. soll dies anders sein - hier soll bereits die Tatsache, dass sich jemand als 13-jährig ausgibt, ausreichen, um beim anderen (der dies rückhaltlos glauben soll) entsprechende Sanktionen auszulösen.

Marco W. mit umgekehrten Vorzeichen

In diesem Zusammenhang sei auch einmal noch der Fall Marco Weiss in Erinnerung gerufen. Marco Weiss war mit einer 13-Jährigen intim , die ihm gegenüber behauptet hatte, sie sei bereits 15 Jahre alt. In der Türkei galt dieses Intimwerden mit einer Person unter 15 Jahren als Kindesmissbrauch. Marco hatte also in diesem Fall dem geglaubt, was die 13-Jährige von sich behauptet hatte - dass sie schon 15 sei. Nur half ihm dies nichts, da ja das tatsächliche Alter sich von dem vorgegebenen unterschieden hatte - und insofern die Tat auf Grund des tatsächlichen Alters des Mädchens bewertet wurde. Hier wurde also jemand, der der Altersangabe geglaubt hatte, verurteilt, weil diese in Wirklichkeit unterhalb des angegebenen Wertes lag und somit eine Verurteilung wegen Kindsmissbrauchs möglich machte.

Im obigen Tatort Internet-Fall wird jemand verurteilt, weil er der Altersangabe geglaubt hat, während aber das tatsächliche Alter oberhalb des angegebenen Wertes lag und somit eine Verurteilung wegen Kindsmissbrauchs selbst bei einem sexuellen Missbrauch gar nicht möglich gewesen wäre, da ja kein Kind involviert war.

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