Missbrauch des Urheberrechts zur Zensur?

Ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss wegen der Veröffentlichung eines Gutachtens zum Landesbankskandal erhöht den Druck auf die bayerische Justizministerin

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Ende November 2010 stellte Attac ein vom bayerischen Landtag teilweise geheim gehaltenes Gutachten der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg auf seine Website, in dem Steuerpflichtige detailliert nachlesen konnten, wie man bei der Bayerischen Landesbank mit Geld umging und wie das Institut von Politikern beaufsichtigt wurde. Vier Monate später, am 14. April 2011, klingelten Polizisten an der Tür des Attac-Bundesbüros in Frankfurt und zeigten einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München vor, der eine Beschlagnahme des überall im Internet offen zugänglichen Dokuments zum Inhalt hatte. Dagegen konnte sich Attac zwar nicht unmittelbar wehren, aber Beschwerde einlegen.

Diese Beschwerde hat das Landgericht München nun geprüft und kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Durchsuchung weder erforderlich noch verhältnismäßig und deshalb rechtswidrig war. Darüber, ob durch die Veröffentlichung des Dokuments eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, traf das Landgericht keine Entscheidung, stellte aber klar, dass ein möglicher Verstoß in jedem Fall so niederschwellig sei, dass er für einen so schweren Grundrechtseingriff, wie eine Hausdurchsuchung ihn darstellt, nicht ausreicht.

Attac zeigte sich erwartungsgemäß erleichtert und sprach von einem "Einschüchterungsversuch", der "nun auch offiziell nach hinten losgegangen" sei. Koordinierungskreissprecherin Jutta Sundermann sieht sich zudem in ihrer Auffassung bestätigt, dass Attac bei der Entscheidung über die Veröffentlichung die konkurrierenden Rechtsgüter und Interessen richtig abwog.

Auch der Hamburger Attac-Anwalt Michael Günther begrüßte die seiner Ansicht nach "erfrischend klare, grundgesetzfreundliche Entscheidung des Landgerichts" und forderte die Staatsanwaltschaft München auf, ein bereits eröffnetes Verfahren gegen vier Beschuldigte wegen Urheberrechtsverletzung und anderer Vorwürfe einzustellen.

Denn, so Günther, nicht die drei beschuldigten Attac-Mitarbeiter oder deren anonymer Zuträger hätten sich strafbar gemacht, sondern vielmehr Mitglieder des Bayerischen Landtages, die ein Geheimhaltungsinteresse damit begründeten, "dass die Veröffentlichung und Kenntnis von dem Gutachten über die Bayrische Landesbank dazu führen könnte, dass deren ABS-Portfolio an Wert verliere". Der Rechtsanwalt erkennt darin eine Absicht, "den Wertpapiermarkt über die wahren Wertverhältnisse der Portfolios bei der Landesbank im Unklaren [zu] lassen", was nach § 4 Absatz 1 der Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung (MaKonV) in Verbindung mit den §§ 38 Absatz 2, 39 Absatz 2 Nummer 11 und 20a Absatz 1 Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bedroht ist. Über eine Strafanzeige habe man allerdings noch nicht entschieden.

Der Vorfall bringt aber auch die bayerische Justizministerin Beate Merk weiter in Bedrängnis: Sie hatte in der jüngeren Vergangenheit unter anderem durch eine ähnliche Durchsuchungsaktion beim ehemaligen politischen Geschäftsführer des bayerischen Landesverbands der Piratenpartei, mindestens einen rechtswidrigen Einsatz des Bayerntrojaners, den Missbrauch des Urheberrechts zur Zensur und die Warnung des Gaddafi-Sohnes Saif al-Arab vor einer Hausdurchsuchung Kritik auf sich gezogen. Allerdings schob sie die Verantwortung für all diese Vorfälle auf Untergebene.

Im Zusammenhang mit dem Landesbankskandal hatte die Süddeutsche Zeitung im Februar 2009 gemeldet, dass ihr eine "inoffizielle Darstellung aus dem Justizapparat" vorliege, nach der dem Münchener Oberstaatsanwalt Stephan Reich ein Versetzungsantrag "nahegelegt" wurde. Danach wollte Reich ein Ermittlungsverfahren gegen Manager der Bayerischen Landesbank einleiten, die durch Spekulationen einen hohen Milliardenschaden für den Steuerzahler verursachten. Allerdings bestritten Merks Sprecher auch diese Vorwürfe und behaupteten, die tatsächlich eingelegte Bitte um Versetzung sei ein ganz normaler Beförderungswunsch gewesen.

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