Acht verschiedene SIM-Karten

Der ehemalige österreichische Finanzminister hält es für unangemessen, dass er im Rahmen einer Privatisierungsaffäre abgehört wurde

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Anfang und Mitte der Nuller Jahre war Karl-Heinz Grasser österreichischer Finanzminister im Kabinett von Wolfgang Schüssel. Während seiner Amtszeiten wurde massenhaft privatisiert. 2009 gaben der PR-Berater Peter Hochegger und der Lobbyist und Grasser-Kompagnon Walter Meischberger zu, dass sie (ohne dafür Steuern zu bezahlen) 9,6 Millionen Euro Honorar für den Verkauf von Staatswohnungen erhalten hatten. Die Firma Immofinanz, von der dieses Geld kam, hatte ganz knapp vor dem Abgabeschluss noch einmal ihr Gebot für die Staatswohnungen erhöht und dadurch den Zuschlag erhalten. Weil dieses Gebot am Gesamtpreis gemessen nur verhältnismäßig knapp über dem der Konkurrenz lag, kam der Verdacht auf, dass das Unternehmen mit Informationen aus dem Ministerium versorgt wurde.

Dieser Verdacht erhärtete sich so sehr, dass die Staatsanwaltschaft Wien nicht nur wegen der Wohnungen, sondern auch wegen zahlreicher anderer Privatisierungen ermittelte - darunter die des Wiener Flughafens, der Postsparkasse, des Verkehrsunternehmens Postbus, des Stahlkonzerns Voest Alpine, der Staatsdruckerei und des ehemaligen Monopolisten Austria Tabak.

Karl-Heinz Grasser. Foto: Denis Todorut. Lizenz: CC BY 2.0.

Nun informierte der Wiener Staatsanwalt Gerald Denk Grasser darüber, dass er in diesem Rahmen in den Jahren 2009 und 2010 mehrere Monate lang abgehört wurde. Weil die Polizei unter anderem mit der IMEI seines Mobiltelefons arbeitete, nutzte es Grasser dabei nichts, dass er acht verschiedene SIM-Karten benutzte. Einem Bericht des österreichischen Nachrichtenmagazins Format zufolge wurden auch seine Emails gelesen und seine Skype-Gespräche mitgehört, was auf die Installation von Überwachungssoftware hindeutet.

Darüber hinaus erstellte man ein Bewegungsprofil und observierte Wohnungen und Büros des ehemaligen Politikers. Die Notwendigkeit der "Ruf- und Standortdatenrückerfassung" begründete die Staatsanwaltschaft Wien angeblich damit, dass eine Überwachung "erforderlich" sei, um "konspirative Absprachen der Beschuldigten angesichts der Ermittlungsschritte aufzudecken und daraus neue Erkenntnisse in Bezug auf die Geldflüsse zu gewinnen".

Nach der Überwachung wurde bekannt, dass der Ex-Finanzminister ein "Offshore-Netzwerk an Stiftungen und Karibikfirmen" unterhielt und die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht nur wegen Untreue, Missbrauch der Amtsgewalt und Verletzung des Amtsgeheimnisses, sondern auch wegen Steuerhinterziehung gegen ihn. Die letzten drei dieser Delikte sind in Österreich mit mehr als einem Jahr Haftstrafe bedroht, weshalb der dortigen Strafprozessordnung nach beim Verdacht darauf nicht nur Verbindungsdaten abgefragt, sondern auch Gesprächsinhalte mitgehört werden dürfen.

Trotzdem sieht Grassers Anwalt Manfred Ainedter darin ein rechtswidriges Vorgehen, weil seiner Ansicht nach kein "dringender Tatverdacht" gegen den Abgehörten bestand und die Anordnung der Maßnahmen durch einen Richter am Landesgericht Wien deshalb unverhältnismäßig gewesen sei. Nun muss wahrscheinlich das Wiener Oberlandesgericht über ein mögliches Beweisverwertungsverbot entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft Wien begründete die Verweigerung einer Stellungnahme zu dem Fall damit, dass "derartige Ermittlungsmethoden, die sehr in die Privatsphäre eingreifen, nicht in der Öffentlichkeit bekannt werden" sollten. Auch in Deutschland kommen solche Ermittlungsmethoden bei Weitem nicht nur bei schweren Verbrechen zum Einsatz: Der Blogger Richard Gutjahr stellte unlängst anhand einer von ihm lesbar aufbereiteten Telekommunikationsüberwachungsstatistik überrascht fest, dass Terror nur einen winzigen Bruchteil der Delikte ausmacht und es im weitaus größten Teil um Drogenhandel und Drogenbesitz geht. Selbst Steuerbetrug ist ein Vielfaches häufiger vertreten als diejenigen Delikte, mit denen solche Maßnahmen öffentlich gerechtfertigt werden.

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