Hirnforschung führt erneut zu Strafminderung in Mordfall

Zwanzig Jahre statt lebenslänglich für eine bekennende Mörderin

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Hirnforscher wollen durch die Messung von Gehirnfunktion und -struktur sowie die Untersuchung von Genen Zusammenhänge mit psychischen Erkrankungen und Aggressivität herstellen. Obwohl die Forschung noch kein klares Bild dieser Eigenschaften zeichnet, ist es einem italienischen Forscherteam nun erneut gelungen, in einem Mordfall eine Strafminderung zu erwirken.

Vor zwei Jahren sorgte der Mordfall des in Italien lebenden Algeriers Abdelmalek Bayout unter Wissenschaftlern wie in der Öffentlichkeit für Aufsehen: Für die Tat, bei der er nach einer Beleidigung einen Mann erstach, erhielt er aufgrund einer psychiatrischen Störung bereits in erster Instanz Strafminderung von zwölf auf rund neun Jahre. Nach dem Gutachten von zwei italienischen Hirnforschern wurde die Strafe in einem Berufungsverfahren um ein weiteres Jahr verkürzt. Den Richter hatte insbesondere die Ausprägung eines Gens überzeugt, das zuvor mit Aggressivität in Zusammenhang gebracht worden war (Gen vor Gericht?).

Jetzt wurde unter dem Vorsitz der Richterin Luisa Lo Gatto in Como, in der Nähe von Milan, in einem Mordfall nach der Vorlage neurowissenschaftlicher Gutachten erneut Strafminderung gewährt (Italian Court Reduces Murder in Nature News). Die verurteilte Italienerin Stefania Alberti hatte sich bereits 2009 für schuldig bekannt, ihre Schwester umgebracht, die Leiche verbrannt und ihre Eltern umzubringen versucht zu haben. Die neurowissenschaftlichen Gutachter waren wie in dem Fall zuvor Pietro Pietrini, Professor für molekulare Genetik und Psychiatrie an der Universität Pisa, sowie Giuseppe Sartori, Professor für kognitive Neurowissenschaft an der Universität Padova.

In dem Fall hatten sich zuvor zwei psychiatrische Gutachten zur geistigen Gesundheit der Mörderin widersprochen. Neben einer psychologisch-forensischen Testbatterie wollten die beiden zuletzt hinzugezogenen Hirnforscher durch die Messung des Gehirnvolumens und die Suche nach sogenannten Risikogenen Klarheit schaffen. Im Vergleich mit zehn Kontrollpersonen fanden die Forscher bei der Mörderin unter anderem ein geringeres Volumen im vorderen zingulären Kortex sowie der Insel. Außerdem stellten sie die Niedrigvariante des sogenannten MAO-A-Gens fest.

Diagramm eines Monomers eines menschlichen Monoaminooxidase-A-Gens (MAO-A). Bild: gemeinfrei

Den Gutachtern zufolge sind diese Gehirnbereiche mit aggressivem Verhalten und Lügen in Zusammenhang gebracht worden. Auch der Genotyp erhöhe das Risiko aggressiven Verhaltens. Die Richterin folgte schließlich der Schlussfolgerung der beiden Neurowissenschaftler, dass die Mörderin zumindest teilweise psychisch krank sei, und verringerte die Strafe von lebenslänglich auf zwanzig Jahre Gefängnis. Wie schon das Urteil vor zwei Jahren dürfte auch diese Entscheidung in der Fachwelt für Aufsehen sorgen aber auch Kritiker auf den Plan rufen.

Es gibt kein Verbrechergehirn oder -gen

Die Idee, dass sich einzelne Gehirnregionen einem bestimmten psychischen Prozess zuordnen lassen, gehört ins 19. Jahrhundert. Gerade die Datenberge, die Forscher in den letzten zwanzig Jahren mit der funktionellen Magnetresonanztomographie angesammelt haben, machen dies erneut deutlich.

Beispielsweise fütterte Michael Anderson, Assistenzprofessor für Kognitionswissenschaft und Informatiker am Franklin & Marshall College in Pennsylvania (USA), die Ergebnisse tausender Studien in eine Datenbank. Verschiedene algorithmische Analysen ergaben, dass das Gehirn nur einen begrenzten Grad an Modularität aufweist. Das heißt, die Spezialisierung einzelner Gehirnbereiche auf bestimmte psychische Funktionen ist nur gering ausgeprägt. Förmlich jede Region kann mit verschiedenen Funktionen in Zusammenhang gebracht werden. Anderson erklärt dies evolutionär so, dass beim Entstehen neuer psychischer Funktionen wahrscheinlich bestehende Strukturen wiederverwendet wurden, anstatt jedes Mal ein neues Modul hervorzubringen.

So ist auch die Datenlage zu den neuronalen Grundlagen von Aggressivität und Lügen alles andere als eindeutig. Beispielsweise wurden in Untersuchungen mit Schwerverbrechern Strukturveränderungen im frontalen Kortex, in den Hippocampi, den Amygdalae (Mandelkernen), im rechten oberen temporalen Gyrus oder im Corpus callosum (Balken) gefunden. Jedoch ist keine einzelne Region in allen Untersuchungen gefunden worden. Ebenso haben funktionelle Untersuchungen zur Täuschung Aktivierungsunterschiede in mehr als zwanzig verschiedenen Regionen gefunden, die beinahe über das gesamte Gehirn verteilt sind.

Umgekehrt lassen sich die beiden von den italienischen Hirnforschern gefundenen Gehirnregionen mit einer ganzen Reihe psychischer Prozesse in Zusammenhang bringen. So wurde der vordere zinguläre Kortex beispielsweise in Untersuchungen unterschiedlicher emotionaler Informationsverarbeitungsprozesse, sozialer Kognition wie Personenwahrnehmung oder Selbstwissen gefunden. Andere Ergebnisse deuten auf einen Zusammenhang mit Handlungskontrolle oder auch der Steuerung des Herz-Kreislaufsystems. Die Inseln wurden in verschiedenen Experimenten mit der Verarbeitung von Gefühlen wie Angst, Ärger, Schuld, Freude, Trauer und Ekel assoziiert.

Angesichts dieser Vielfalt ist es nicht schwierig, einen Unterschied in einer Gehirnregion zu finden und diesen mit einer bestimmten Funktion in Zusammenhang zu bringen. Die Gegenprobe, wie viele andere Bereiche man ebenfalls hätte finden und auf diese Weise interpretieren können, wird kaum durchgeführt. Überhaupt ist der vorgenommene Gruppenvergleich fragwürdig. Jedes Gehirn ist individuell, daher werden sich im Vergleich beinahe jedes einzelnen Gehirns Unterschiede zu einem gemittelten Standardgehirn finden lassen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass einige der Versuchspersonen in der Vergleichsgruppe noch stärkere Abweichungen hatten als die Mörderin, auch ohne dass sie psychisch auffällig oder kriminell wären.

Ähnlich mehrdeutig lässt sich der gefundene Genotyp interpretieren (Gen vor Gericht?). Es gibt weder ein neuronales noch ein genisches Merkmal, das Verbrecher von Nicht-Verbrechern oder psychisch Kranke von Gesunden unterscheiden könnte. Auch in groß angelegten Untersuchungen wurden bisher noch keine Unterschiede gefunden, mit denen sich diese Merkmale zuverlässig bestimmen ließen.

Das für 2013 erwartete neue Standardwerk der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung kann in keinem einzelnen Fall eine neuronale oder genetische Diagnose psychiatrischer Erkrankungen definieren (Die psychiatrischen Erkrankungen der Zukunft).

Ein Fall von Neuro-Autorität?

Verschiedene psychologische Untersuchungen haben gezeigt, dass allein schon der Verweis auf die Neurowissenschaft oder das Hinzufügen von Gehirnbildern eine Erklärung etwas plausibler erscheinen lässt, selbst wenn diese Information in keinem logischen Zusammenhang mit der Erklärung steht.

Aufgrund dieser Befunde wurde beispielsweise Kent Kiehl, Neuroforensiker an der University of New Mexico in Albuquerque (USA), das Zeigen von Gehirnscans untersagt, als er im November 2009 zur Verteidigung des Serienmörders Brian Dugan in den Zeugenstand trat. Da der Richter eine unangemessene Beeinflussung der Geschworenen fürchtete, musste sich Kiehl in der sechsstündigen Befragung mit Skizzen und Zeichnungen behelfen.

Wir können nur darüber spekulieren, was die Richterin in ihrem Urteil bewogen hat. Neuere Verfahren der Hirnforschung ermöglichen zwar vielversprechende Untersuchungen der menschlichen Kognition, die Umsetzung in die Praxis stößt aber in den meisten Fällen noch auf große Schwierigkeiten. Insbesondere im Bereich der Forensik stehen die meisten Forscher einer praktischen Anwendung kritisch gegenüber.

Stephen Morse, Professor für Recht und Psychologie an der University of Pennsylvania in Philadelphia (USA), verfolgt die Debatte um Recht und Hirnforschung bereits seit vielen Jahren. Sein Fazit ist zumindest für den Bereich des Strafrechts deutlich, nämlich dass die neurowissenschaftlichen Untersuchungen den etablierten Verhaltenstests bisher, wenn überhaupt, dann nur sehr wenig hinzufügen. Solange sich einzelne Hirnforscher mit ihren Gutachten vor Gericht behaupten können, eröffnet sich aber zumindest für sie ein attraktives Betätigungsfeld.

In der Telepolis-Reihe ist das Buch von Stephan Schleim, Assistant Professor für Theorie und Geschichte der Psychologie an der Universität Groningen (Niederlande), erschienen: Die Neurogesellschaft. Wie die Hirnforschung Recht und Moral herausfordert (216 Seiten, 18,90 Euro).

Der Autor hinterfragt, ob die Entdeckungen der Neurowissenschaften über die Natur des Menschen unsere Gesellschaft verändern werden und ob neue technische Entwicklungen direkt in unsere Gehirne eingreifen? Im Buch werden die weitreichenden Aussagen der Neurowissenschaften über Mensch und Gehirn auf den Prüfstand gestellt. Es führt von den einschlägigen Experimenten zu den aktuellen Gerichtsentscheidungen. Am Ende steht die Frage: Geht es in der Neurogesellschaft um die Hirnforschung selbst oder die Autorität mancher Hirnforscher?

Zuvor ist von Stephan Schleim in der Telepolis-Reihe das Buch Gedankenlesen. Pionierarbeit der Hirnforschung erschienen.