Hotfile verklagt Warner

Der Sharehoster wirft dem Medienkonzern vor, Inhalte zu löschen, an denen er keine Rechte hat

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Hotfile, ein bekannter Sharehoster mit 88 Millionen Seitenaufrufen monatlich, verklagt den Medienkonzern Warner wegen Verletzung des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA). Konkret wirft Hotfile Warner vor, dass das Unternehmen seinen Special Rightsholder Account (SRA) missbraucht, um Inhalte zu löschen, an denen es keine Rechte hat - darunter auch Freeware, Open-Source-Programme, gemeinfreie Werke und Spiele-Demos.

Bei einer der von Warner gelöschten Dateien handelt es sich Hotfile zufolge um den Angebotsschlager des Sharehosters – ein nicht näher benanntes Open-Source-Programm, das angeblich fünf Mal so häufig heruntergeladen wurde wie die Nummer zwei der internen Download-Hitparade. Dadurch entstand angeblich ein Schaden, den man von Warner erstattet haben will.

Außerdem will man eine strafbewehrte gerichtliche Verfügung erwirken, die den Konzern dazu zwingt, Löschungen in Zukunft einzeln zu prüfen. Bisher, so vermutet Hotfile, geht Warner vor wie der Albigenserkreuzzügler Arnaldus Amalricus, der den papsttreuen Truppen bei der Einnahme der Stadt Béziers empfahl, erst einmal alle zu töten und dann Gott entscheiden zu lassen, bei wem es sich tatsächlich um einen Ketzer handelt und bei wem nicht. Anders wäre es tatsächlich schwer zu erklären, wie Ty M. Bollingers esoterisches Märchenbuch Cancer: Out Of The Box mit Verweis auf den Warner-Spielfilm The Box gelöscht werden konnte.

Dass Warner bei jeder Löschung explizit zusichern musste, Rechteinhaber oder Beauftragter eines Rechteinhabers zu sein, schien das Unternehmen wenig gestört zu haben. Ein Sprecher von Hotfile erklärte zudem, man habe den Medienkonzern wiederholt davor gewarnt, sein SRA-Konto zu missbrauchen, um Inhalte zu entfernen, an denen er gar keine Rechte hat. Anstatt, dass der Missbrauch danach aufgehört hätte, nahm er sogar noch zu. Weil Warner Hotfile ein Angebot machte, in dessen Rahmen Links auf gelöschte Dateien auf Websites umgeleitet werden sollten, auf denen Filme zum Kauf angepriesen werden, vermutet der Sharehoster, dass der Konzern vorgehabt haben könnte, durch möglichst umfangreiche Löschungen auch bei solchen Personen für sein Filmangebot zu werben, die sich gar nicht für seine Produktionen interessieren.

US-Medien sehen in der Klage vor allem eine Reaktion auf einen Prozess, den die Motion Picture Association of America (MPAA) im Februar zusammen mit den Medienkonzernen Fox, Universal, Sony, und Warner gegen Hotfile anstrengte. Die MPAA argumentiert darin, dass Hotfile sich direkt und indirekt an Immaterialgüterrechtsverletzungen beteiligt, weil das Unternehmen für bequemes Herunterladen Mitgliedsbeiträge kassiert und seine Nutzer ermutigt, möglichst populäre Dateien hochzuladen.

Dass Medienanbieter Rechte an fremden Inhalten geltend machen ist nichts Ungewöhnliches und hängt damit zusammen, dass sie solche Behauptungen im Allgemeinen straflos machen können. So behauptet beispielsweise der Sony-Konzern mit eher weniger überzeugenden Argumenten "geistige Eigentumsrechte" an Aufnahmen, die (zumindest vor Umsetzung der letzte Woche vom EU-Rat beschlossenen Leistungsschutzrechtsverlängerung für Musikaufnahmen) zweifelhaft sind und die DPA hängt ihre Copyright-Kennzeichnung an Handy-Selbstportraits von Gewaltverbrechern, ohne dass sie erklären könnte, wie die Rechte daran in ihre Hände gelangten.

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