Finsterer Schatten des Zweifels

Militär-Intervention in Libyen: Wie sich doch die Blickwinkel unterscheiden können

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Wir Menschen leben mitunter in ziemlich verschiedenen Welten. Diesen Satz hält man jedenfalls dann für zutreffend, beschäftigt man sich mit zwei aktuellen, aber völlig entgegengesetzten Schlussfolgerungen zur gleichen Sache: dem Nato-Krieg in Libyen. So wertet eine Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (Die Zukunft der "Responsibility to Protect" nach dem Fall Gaddafis) den dortigen militärischen Einsatz "zweifellos" als "Erfolg". Zu einem völlig anderen Ergebnis kommt hingegen der Hamburger Völkerrechtsprofessor Reinhard Merkel (Die Intervention der NATO in Libyen. Völkerrechtliche und rechtsphilosophische Anmerkungen zu einem weltpolitischen Trauerspiel.). Er spricht von einer "verheerenden Bilanz" zehntausender Toter und von einer schweren Beschädigung von Völkerrechtsnormen.

Libyer feiern in Tripolis das Ende des Gaddafi-Regimes. Bild: Nato

Den "Erfolg" beziehen Volker Lehmann und Robert Schütte, die Autoren der Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) auf die Stärkung der "Responsibility to Protect" (RtoP, zu deutsch: Schutzverantwortung). Das ist noch keine geltende Norm des Völkerrechts, sondern ein sich seit etwa 2001 entwickelndes Prinzip, das 2005 von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UN) angenommen wurde. Es besagt, dass alle Staaten die Verantwortung haben, ihre Bevölkerungen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Sollte ein Staat dieser Schutzverantwortung nicht nachkommen können oder wollen, dann geht die Schutzverantwortung auf die internationale Gemeinschaft beziehungsweise einzelne Staaten über, was auch militärischen Eingriff beinhaltet.

Die Autoren sind der Meinung, dass die Nato-Intervention die Verankerung dieses Prinzips verstärkt habe. Und dass das Resultat des Einsatzes, "unter dem Strich" positiv sei, weil die Zivilbevölkerung in Bengasi vor Massenverbrechen geschützt werden konnte.

Merkel zieht "unter dem Strich" eine völlig andere Bilanz. Entgegen dem Wortlaut des UN-Auftrages, die Zivilbevölkerung zu schützen, habe die Gewaltanwendung der Nato "Tausende Libyer eben jenes Leben gekostet, das zu schützen der Auftrag gewesen ist". Es sei

illegal, illegitim und verwerflich, jedes politische Ziel, das man außer dem autorisierten mit seiner Gewaltanwendung noch verfolgt (und wäre es für sich genommen wünschenswert), unter einen zur Gestaltlosigkeit gedehnten Begriff von "Schutz" zu subsumieren, damit alle Grenzen der erlaubten Gewalt zu sprengen und dies von Tausenden der solcherart "Beschützten" mit dem Leben bezahlen zu lassen.Reinhard Merkel

Der Völkerrechtsprofessor meint damit die Absicht der Nato, den von der UN-Resolution nicht gedeckten Regimewechsel respektive den Tod Gaddafis unter dem Mantel des "Schutzes" herbeizuführen.

Das halten die FES-Autoren wiederum für legitim. Ob es sich bei dem Ziel, Gaddafi zu stürzen, tatsächlich um eine Mandatsüberschreitung handele, hänge davon ab, wo und wie die völkerrechtliche von der politischen Interpretation getrennt werde:

Eine politische Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungsweg war ab dem Moment kaum mehr denkbar, ab dem Gaddafi einen Rückzug von sich und seiner Familie von der Macht prinzipiell ausgeschlossen und somit Verhandlungen mit den Rebellen den Boden entzogen hatte.

Lehmann/Schütte

Dem setzt Merkel eine völlig andere Sicht entgegen, die Interventionisten hätten umstandslos das legitime Ziel (Schutz der Bevölkerung) dem illegitimen Ziel (Sturz Gaddafis) geopfert:

Das wurde bei vielen Gelegenheiten deutlich, etwa an der Ablehnung jedes der diversen Waffenstillstandsangebote Gaddafis (oder eines für ihn sprechenden Vermittlers wie der Afrikanischen Union), das nicht zugleich einen bedingungslosen Verzicht auf die Macht enthielt.

Reinhard Merkel

Die Nato wäre vielmehr unbedingt verpflichtet gewesen, die Chancen solcher Waffenstillstandsangebote wahrzunehmen und Leben zu schützen.

Französische Mirage 2000D, die an der Operation Unified Protect tedilgenommen haben. Bild: Nato

Wie viele Unschuldige darf ich töten, um andere zu schützen?

Auch über den ursächlichen Anlass für die UN-Resolution 1973 des Sicherheitsrates, das die militärische Intervention erlaubte, herrscht völlige Uneinigkeit. Die FES-Autoren begründen den Militär-Einsatz so: Das Gaddafi-Regime sei erstens frühzeitig mit unverhältnismäßiger Härte gegen eine demonstrierende Zivilbevölkerung vorgegangen und hätte so den begründeten Verdacht von bevorstehenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit genährt; zweitens hätte mit dem libyschen Übergangsrat und seinen bewaffneten Milizen eine politisch und militärisch unterstützbare Alternative zur Regierung in Tripolis zur Verfügung gestanden und drittens habe sich abgezeichnet, dass es gerade im Zuge der drohenden Einnahme Bengasis durch Regierungstruppen höchstwahrscheinlich zu einem Massaker gekommen wäre, welches nur durch eine schnelle und entschlossene militärische Intervention verhindert werden hätte können.

Demgegenüber gibt Merkel zu bedenken: "Aber schon, ob die befürchteten Menschlichkeitsverbrechen wirklich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit drohten, ist alles andere als klar." Denn vor dem Hintergrund von Gaddafis Interessenlage habe es in hohem Grade aussichtsreich erschienen, ihn auf dem Weg der Geheimdiplomatie für den Fall eines Beginns völkerrechtlicher Verbrechen durch seine Truppen nach der Einnahme Bengasis mit einer sofortigen und massiven Intervention zu bedrohen. Und es sei auch nicht bekannt, dass es in den libyschen Städten, deren Kontrolle während des Bürgerkriegs zwischen Regierungstruppen und Rebellen mehrfach wechselte, seitens der Gaddafi-Soldaten zu irgendwelchen Rachemassakern gekommen wäre.

Kurz: es spricht alles dafür, dass es statt der Intervention ein "milderes Mittel" zum Schutz der Zivilbevölkerung Bengasis gab.

Reinhard Merkel

In keiner Zeile gehen die FES-Autoren auf die von der lybischen Übergangsregierung genannten Zahl von 50.000 Toten während der Bombardements ein, unter ihrem "Strich" bleiben auch die berühmtberüchtigten "Kollateralschäden" wie zum Beispiel die drei getöteten Kleinkinder in einem Wohnhaus unerwähnt. Interessant wäre auch zu wissen, wie sie die Massaker an Gaddafi-Getreuen in Sirte und anderswo in ihr "Erfolgs"-Szenario einbauen. Demgegenüber betont Merkel: "Irgendwo in den aufgezwungenen Lebens- und Leidenskosten Dritter muss aber die Gewaltanwendung zum Schutz dieser anderen ihre Grenze finden." Das meint die Frage, wie viele Unschuldige darf ich töten, um andere zu schützen?

Während Lehmann und Schütte es für unumgänglich halten, "auch das robuste Spektrum der Schutzverantwortung" weiterzuentwickeln, also das militärische Vorgehen, warnt Merkel vor einer Aushöhlung des Schutzgedankens als "Maskerade" für die Durchsetzung von Interessen: "Für die Mehrheit der Staaten dürfte auf die RtoP ein finsterer Schatten des Zweifels gefallen sein."