Anzeige gegen Erdogan in Karlsruhe

Bundesanwaltschaft soll gegen türkische Politiker und Militärs ermitteln

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Staatsterror und Folter bleiben bisher in der Türkei meist ungesühnt, besonders wenn es sich bei den Opfern um Kurden handelt. Ein Grund für die Hamburger Rechtsanwälte Britta Eder und Dr. Heinz-Jürgen Schneider, bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige gegen den türkischen Premierminister Recep Tayyip Erdoğan, gegen Verteidigungsminister İsmet Yılmaz und dessen Amtsvorgänger Sabahattin Çakmakoğlu, und Mehmet Vecdi Gönül, sowie gegen ehemalige und amtierende türkische Generalstabschefs zu erstatten.

Eder und ihr Kollege Schneider werfen den von ihnen beschuldigten türkischen Politiker und Militärs Kriegsverbrechen (gemäß § 8 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§7 VStGB) und Kriegsverbrechen mittels des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung (§ 12 VStGB) vor.

Sie vertreten dabei vor allem den MAF-DAD - Verein für Demokratie und internationales Recht e.V., vertreten durch die Vorsitzende, Rechtsanwältin Heike Geisweid, in Köln; sowie die Hamburger Schriftstellerin Doris Gercke, den Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg; Harald Weinberg, MdB (Die Linke) aus Nürnberg; Dr. med. Gisela Penteker, Ärztin aus Geversdorf, IPPNW-Mitglied; Marion Padua, Stadträtin der Linken aus Nürnberg; sowie den Hamburger Soziologen und Türkeikenner Martin Dolzer.

Ermittlungsansätze in der Bundesrepublik Deutschland

Alle Angezeigten sind türkische Staatsbürger, keiner der Beschuldigten hat seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch gibt es nach Ansicht der Anwälte "erfolgversprechende Ermittlungsansätze für deutsche Strafverfolgungsbehörden und einen Inlandsbezug. So sei "ein - vorübergehender - Inlandsaufenthalt der Beschuldigten bereits gegeben gewesen und in Zukunft möglich".

Der Beschuldigte Erdoğan ist Ministerpräsident der Türkei und hat sich in der Vergangenheit bereits häufig in der Bundesrepublik aufgehalten. Etwa zu Konsultationen mit der Bundesregierung in Berlin, auf der Hannover Messe, um Auszeichnungen entgegen zu nehmen, oder um in Veranstaltungen zu in Deutschland lebenden Türken zu sprechen.

Die Beschuldigten Cakmakoglu, Gönül und Yılmaz waren bzw. sind Verteidigungsminister der Türkei die übrigen Beschuldigten hochrangige Angehörige der türkischen Armee. Ein Inlandsaufenthalt sei bei folgenden Gelegenheiten erfolgt oder zu erwarten: bei bilateralen militärpolitischen Begegnungen auf Ministerebene oder bei Zusammenkünften im Rahmen der NATO in der BRD. Bei Gesprächen mit dem Generalinspekteur und der Führung der Bundeswehr. Bei der Besichtigung von deutschen Waffenfirmen und den Verhandlungen über Rüstungslieferungen. Darüber hinaus bei Vorträgen oder der Teilnahme an Kursen auf der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg oder bei der Teilnahme an der alljährlichen Internationalen Sicherheitskonferenz in München.

Britta Eder und Heinz-Jürgen Schneider sehen "auch praktische Ermittlungsansätze für die deutschen Strafverfolgungsbehörden." So verweisen die Anwälte auf die in der über einhundert Seiten dicken Strafanzeige benannten Zeugen, die z. B. zu einer konsularischen Vernehmung bereit seien.

Gräueltaten bisher ohne juristische Folgen

In der Anzeige werden zehn Fälle von Folter und Mord durch türkische Militärs und Mitglieder von Sondereinheiten exemplarisch näher geschildert. So etwa den von Ahmet Kaymaz, (30) und seinem 12jährigen Sohn Ugar. Der Klage zufolge wurden Vater und Sohn am 21.11.2004 zwischen 16 und 17 Uhr in Kiziltepe/Mardin von türkischen Polizisten mit zahlreichen Schüssen ohne Grund erschossen bzw. hingerichtet.

Zur Tatzeit luden sie Lebensmittel von ihrem Lastwagen ab, der vor dem Familienhaus stand. Beide waren unbewaffnet, sie trugen an den Füßen Pantoffeln, im Haus war bereits Essen gemacht und der Tisch für die Familie gedeckt gewesen.

Auf die beiden unbewaffneten und wehrlosen Opfer eröffneten die Polizeibeamten Mehmet Karaca, Yasafettin Acigöz, Seydi Ahmet Töngel und Salih Ayaz das Feuer mit Handfeuerwaffen und einer Uzi-Maschinenpistole. Sie waren Polizeibeamte überwiegend aus der Abteilung für Sondereinsätze ("Özel Harekat") und führten einen Einsatz durch. Nach der Version der Sicherheitskräfte sollten sich laut einer Anzeige angeblich in einem Haus in Kiziltepe Bewaffnete aufhalten. Diese sollten festgenommen werden.

In einem weiteren Fall wurden den Zeugenaussagen zufolge im September 2009 an einem Tag zwischen dem 8. und 15.9. - durch türkische Soldaten chemische Kampfstoffe in eine Höhle in der Nähe der Stadt Çukurca, Provinz Hakkari, eingeleitet. Dadurch starben die PKK-Kombattanten Rizgar Askan, Aziz Özer, Ramazan Yildiz, Kahraman Sex Ali, Yahya Musazade, Salih Gülec, Aliye Timur und Hanife Ali.

Dieser Fall wurde später von einer deutschen Delegation aus Mitarbeitern von Parlamentsabgeordneten und MenschenrechtsaktivistInnen näher untersucht. Der Delegation wurde eine Fotoserie übergeben, die kurz nach der Obduktion der Leichen der acht Opfer gefertigt wurde. Die Bilder sind dieser Anzeige beigefügt. Der Bildfälschungsexperte Hans Baumann hat eine Begutachtung vorgenommen. Dabei fand er keine Hinweise auf eine Manipulation der Aufnahmen. Lichtverhältnisse, Details der Leichen und Kameradaten seien konsistent und in dieser Form praktisch nicht fälschbar (vergleiche Krieg mit C-Waffen gegen die PKK?).

Weitere Straftaten können durch Recherchen und die Auswertung der öffentlichen Berichte von Menschenrechtsorganisationen oder von Medienberichten gewonnen werden, so die Anwälte. Sie argumentieren auch mit der Tatsache, dass zahlreiche in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige ihren Wehrdienst in der türkischen Armee - auch zum Zeitpunkt der angezeigten Taten - geleistet haben. Diese Personen könnten ermittelt und als Zeugen vernommen werden, soweit sie auch in den kurdischen Gebieten der Türkei eingesetzt waren.

In den mit Anklagen von der Bundesanwaltschaft abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte der Organisation FDLR aus Ruanda habe das Bundeskriminalamt im Bundesgebiet lebende potentielle Zeugen aus diesem Land ermittelt und befragt. Außerdem sei es zu umfangreichen Ermittlungstätigkeiten in anderen europäischen Ländern und in Ruanda selbst gekommen. Diese Vorgehensweise sei auch im vorliegenden Fall geboten, so die Anwälte, zumal es einen Verbindungsbeamten des BKA in der Türkei gäbe und in anderen Verfahren gegen türkische Staatsangehörige der deutschen Justiz aus der Türkei Amtshilfe geleistet worden sei.

Keine Immunität der Beschuldigten

Die Angezeigten genössen keine Immunität gegen Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den beschuldigten Militärs, die keine staatlich-politische Repräsentationseigenschaft ausüben, sei dies offensichtlich. Aber auch die beschuldigten Politiker sind nach Ansicht von Britta Eder und Heinz-Jürgen Schneider nicht durch eine Immunität kraft ihres Amtes geschützt, zumindest nicht vor der Einleitung eines deutschen Ermittlungsverfahrens nach dem Völkerstrafgesetzbuch.

Hinsichtlich einer persönlichen Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwere Menschenrechtsverletzungen sei im internationalen Recht in Bezug auf das Völkerstrafrecht eine Wende eingetreten. Diese sei von einer Durchbrechung der Amtsimmunität geprägt und äußere sich in Normen und einer darauf bezogenen Völkerrechtspraxis.

Der Umstand, dass der Täter in amtlicher Eigenschaft gehandelt hätte, werde beim Vorliegen der schwerwiegenden Verletzungen internationaler Normen, nicht durch die Zubilligung von Immunität konterkariert. Die persönliche Verantwortlichkeit besteht unabhängig vom Amt.

Strafanzeige auch als Öffentlichkeitsarbeit

Harald Weinberg, MdB (Die Linke) befasst sich auch in seiner Funktion als Abgeordneter mit der Situation in Kurdistan. Er gehörte zu einer Delegation, die im Sommer dieses Jahres den Verlauf der türkischen Parlamentswahlen im kurdischen Teil der Türkei beobachtet hat. Er musste feststellen, dass es dabei zu zahlreichen Unregelmäßigkeiten und Einschüchterung der Wähler kam.

Es sei notwendig, mittels dieser Anzeige die Situation in Kurdistan und die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen "aus dem Windschatten der Medien" zu holen. Auch dafür sei die Strafanzeige ein legitimes Mittel - zumal es ja zahlreiche Ermittlungsansätze in Deutschland gäbe. Seiner Auffassung nach sollte die Bundesanwaltschaft gegen den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan und die übrigen Verantwortlichen Ermittlungen aufnehmen.

Bei Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch hat die Generalbundesanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Verfahren aus Opportunitätsgesichtspunkten einzustellen, wie sie es z.B. im Fall Donald Rumsfeld getan hat, ohne in der Sache überhaupt Ermittlungen aufzunehmen.

Aus folgenden Gründen sei dies, so Britta Eder, bei der vorliegenden Anzeige nicht so leicht möglich.

Eine Einstellung nach § 153f Abs. 2 StPO kommt in Betracht, wenn

  1. kein Tatverdacht gegen einen Deutschen besteht,
  2. die Tat nicht gegen einen Deutschen begangen wurde,
  3. kein Tatverdächtiger sich im Inland aufhält und ein solcher Aufenthalt auch nicht zu erwarten ist und
  4. die Tat vor einem Gerichtshof oder durch einen Staat, auf dessen Gebiet die Tat begangen wurde, dessen Angehöriger der Tat verdächtigt ist oder dessen Angehöriger durch die Tat verletzt wurde, verfolgt wird.

Diese Möglichkeit besteht nach Überzeugung der Anwälte bei ihrer Anzeige nicht, da in einem der , zur Anzeige gebrachten Fälle, bei dem eine Handgranate gegen eine Wahlbeobachterdelegation geschleudert wurde, die deutschen Staatsangehörigen (MdB Harald Weinberg und Stadträtin Marion Padua) zu den Betroffenen gehörten.