Tariflich vereinbarte Billiglöhne

Die CDU bereitet sich auf die nächste programmatische Kehrtwende vor. Ein Fünftel der Vollzeitbeschäftigten findet sich bereits im Niedriglohnbereich

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Abschied von der Kernenergie, Aussetzung der Wehrpflicht, Abschaffung der Hauptschule – der einstige Markenkern der Konservativen hat sein Verfallsdatum offenbar überschritten. Die einstigen Grundüberzeugungen in der Arbeitsmarktpolitik bleiben von den Auflösungserscheinungen nicht verschont. Auf dem Bundesparteitag der CDU, der am 14. und 15. November in Leipzig stattfindet, soll die Einführung einer Lohnuntergrenze beschlossen werden, die sich am Tarifniveau in der Zeitarbeit (seit November 2011 sind das 7,01 Euro im Osten und 7,79 Euro im Westen) orientiert oder von einer Kommission der Tarifpartner festgesetzt wird.

Grund zur Freude für die Opposition, die das Thema Mindestlohn schon vor vielen Jahren entdeckt hat und somit eine Art politisches Urheberrecht für sich in Anspruch nehmen darf. Doch die Kontrahenten geben sich großzügig. Linken-Chef Klaus Ernst sieht gar die Chance, gemeinsam mit den Sozialpartnern noch in diesem Jahr einen "parteiübergreifenden Mindestlohnkonsens zu erarbeiten".

Kompromissbereite Gewerkschaften?

Vorsichtige Zustimmung gibt es auch von Seiten der Gewerkschaften, die den "Schritt in Richtung christlicher Soziallehre" grundsätzlich begrüßen. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer, der einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen in Höhe von 8,50 Euro fordert, mutmaßt, man sei nach jahrelangem Tauziehen nun "kurz vor dem Durchbruch".

Dass sich Parteien und Sozialpartner eins zu eins auf die Vorstellungen der Arbeitnehmervertreter einigen können, ist allerdings wenig wahrscheinlich. Führende Gewerkschaftsvertreter sind angesichts des bisher Vorgelegten skeptisch, fürchten die Konkurrenz von "Scheingewerkschaften" und stellen sich deshalb prophylaktisch auf Kompromisse und Übergangslösungen ein. Klaus Wiesehügel, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, weist darauf hin, dass auch der Mindestlohn in der Zeitarbeit "übergangsweise" niedriger sei als die ursprüngliche DGB-Forderung.

Mein Appell ist derzeit in der Tat: Guckt auf die Unterschiede zwischen den Branchen. Wenn ein Mindestlohn nur einmal für alle festgelegt wird, dann kommt in der Tat irgendein fauler Kompromiss. Dann haben wir einen viel zu niedrigen Mindestlohn, der wiederum auf die Tarifpolitik drückt. Das ist auch nicht gerade mein Begehr.

Klaus Wiesehügel

Michael Vassiliadis, Chef der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie und eingeschriebenes SPD-Mitglied, findet den Vorstoß der Union augenscheinlich praktikabler als manche Überlegung der Genossen.

Ich halte den Vorschlag der Union für vernünftig, keinen einheitlichen Mindestlohn mit einem Fixbetrag festzulegen, der in allen Branchen gilt. Besser ist es, die Tariflogik mit Fachlichkeit und Branchenkenntnis in eine Kommission zu übertragen, wie die Unionspläne das vorsehen. Der Gesetzgeber sollte erst Mindestlöhne festlegen, wenn keine Tarifverträge zustande kommen.

Michael Vassiliadis

"Das ist Tarifautonomie!"

Dass sich die "Tariflogik" nicht automatisch auf der Höhe eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro bewegt, zeigt eine aktuelle Berechnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Zwar wiesen 87 Prozent der Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen, die mit DGB-Gewerkschaften abgeschlossen wurden, Stundenlöhne von 8,50 Euro oder mehr aus. Doch von den im September 2011 analysierten 4.700 Vergütungsgruppen aus 41 Branchen und Wirtschaftszweigen sahen auch sieben Prozent Einstiegslöhne unter 7,50 Euro vor. Weitere sechs Prozent lagen zwischen 7,50 und 8,50 Euro pro Stunde.

Von einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn waren die Erwerbstätigen weit entfernt, für viele Unions-Protagonisten passen die Zahlen trotzdem in das Konzept einer sozialverträglichen Lohnuntergrenze. So auch für Dieter Dombrowski, den Generalsekretär der brandenburgischen CDU.

Wenn ein Friseurmeister nach Tarif in Brandenburg nur 6,25 Euro in der Stunde verdient oder eine Friseurin nur vier Euro, dann ist das zwar verdammt wenig – aber es ist zwischen den Tarifpartnern geregelt worden, da haben Politik und Staat nichts zu suchen, das ist Tarifautonomie.

Dieter Dombrowski

Betroffen waren insgesamt 617 Vergütungsgruppen – vor allem aus den "klassischen" Niedriglohnbranchen Landwirtschaft, Floristik und Erwerbsgartenbau, Friseurhandwerk, Bewachungsgewerbe, Fleischerhandwerk oder Hotel- und Gaststättengewerbe. Den Gewerkschaftsvertretern gelang es hier nicht, mittels eines Tarifvertrages wenigstens die eigene Mindestlohngrenze zu erreichen.

Gewerkschafter stehen in solchen Branchen bei Tarifverhandlungen immer wieder vor der Alternative, niedrigen Tarifen zuzustimmen oder ganz auf eine tarifliche Regulierung der Arbeitsbedingungen zu verzichten.

Reinhard Bispinck, Leiter des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung

Offene Fragen

Was genau die CDU auf ihrem Parteitag beschließend wird und in welcher Form diese Entscheidung zu möglicherweise parteiübergreifenden gesetzlichen Regelungen führt, ist noch nicht absehbar. Dass der Teufel im Detail steckt, weiß nicht nur der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

Anders als die Unions-Strategen hat Franz-Josef Möllenberg aber bereits mit dem Arbeitgeberverband des Gastgewerbes DEHOGA verhandelt, um zu einer Einigung in Sachen Lohnuntergrenze zu kommen. Offenbar vergeblich, denn DEHOGA interpretiert schon das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz als "Einfallstor für staatliches Lohndiktat". Wenn der Staat Billiglöhne aufstockt und damit indirekt auch die Unternehmer subventioniert, ist er freilich herzlich willkommen.

Deutschland braucht einen ersten Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Dort, wo das Einkommen aus diesen Tätigkeiten nicht zum Leben reicht, ist der Staat gefordert. In der Mindestlohndiskussion einseitig auf die Forderung abzustellen, dass ein Arbeitnehmer von seinem Lohn leben können muss, greift zu kurz.

DEHOGA

Eine "freiwillige" Einigung der Tarifparteien scheint in vielen Niedriglohnbranchen praktisch ausgeschlossen. Wie in Bereichen ohne Tarifregelungen eine Lohnuntergrenze eingezogen werden soll, ohne einen gesetzlichen Mindestlohnlohn zu beschließen, bleibt entsprechend unklar. Und was passiert bei einer Lohnuntergrenze auf dem Tarifniveau in der Zeitarbeit eigentlich mit den Tarifvereinbarungen, die – wie zum Beispiel in Brandenburg - unter dieser Grenze liegen?

In diese Kerbe schlägt, wie kaum anders zu erwarten, auch der Arbeitgeberpräsident. "Die CDU übersieht offenbar, dass in den letzten Monaten auch mit DGB-Gewerkschaften niedrigere tarifvertragliche Löhne als die der Zeitarbeit vereinbart wurden", meinte Dieter Hundt, der die Initiative der Union ansonsten "schwer nachvollziehbar und für mich unverständlich" findet. Auch andere Beobachter greifen zu Un-Worten und halten Eingriffe in den vermeintlich florierenden deutschen Arbeitsmarkt für schlicht "unbegreiflich".

Angela Merkel hat dagegen verstanden. "Die Bundeskanzlerin sieht es so, dass es hier um die Würde der Arbeit geht", berichtete Vize-Regierungssprecher Georg Streiter.

Der lange Weg der CDU …

Immerhin darf der Arbeitgebervertreter sicher sein, dass er in der Union noch Gleichgesinnte findet. Die Forderung nach einer wie auch immer gearteten Lohnuntergrenze wird zwar von prominenten Parteifreunden und insbesondere von der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft erhoben und findet auch bei der Schwesterpartei ein positives Echo. Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) verband das Plädoyer für einen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro am Wochenende sogar mit dem Vorschlag, den Spitzensteuersatz auf 50 Prozent anzuheben.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU macht allerdings seit Wochen Front gegen einheitliche Regelungen. Am vergangenen Freitag wies der Bundesvorsitzende Josef Schlarmann "die von der Arbeitnehmerschaft der CDU angestoßene Mindestlohndebatte" erneut als "weder notwendig noch zielführend" zurück.

Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, den die Arbeitnehmerschaft der CDU will, wäre ein politischer Mindestlohn, auch wenn er durch eine Kommission der Tarifpartner festgesetzt wird. Politisch ist der deshalb, weil er sich nicht mehr an unterschiedlichen Branchen und Regionen orientiert, sondern einheitlich nach politischen Kriterien für ganz Deutschland festgesetzt wird.

Josef Schlarmann

Auch die Bundeskanzlerin soll sich bei einem Besuch des Wirtschaftsflügels Ende Oktober gegen einen "flächendeckenden, gesetzlichen, gesetzlich festgesetzten einheitlichen Mindestlohn" ausgesprochen haben.

Angesichts des unaufhaltsam boomenden Billiglohnsektors haben die CDU-Delegierten Mitte November allerdings wenig Alternativen. Der Anteil der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich liegt bei gut 22 Prozent, das sind fast 5 Millionen Menschen. Sie verdienten Ende 2010 weniger als 1.800 Euro brutto im Monat. Kein Wunder also, dass 7,2 Prozent aller Erwerbstätigen bereits armutsgefährdet sind.

Wer sich angesichts dieser Zahlen einer Diskussion über Mindestlöhne oder Lohnuntergrenzen verweigert, verspielt vermutlich den Rest seines sozialpolitischen Profils.

… und die Ratlosigkeit der FDP

Der CDU steht eine spannungsgeladene Debatte bevor, in deren Schatten ihr aktueller Koalitionspartner weiter vor sich hinschwindet. Die FDP ist von der Union auch in dieser Frage links überholt worden und nimmt an den zentralen Debatten offenbar nicht mehr teil.

Immerhin traute sich Schleswig-Holsteins Sozialminister Heiner Garg (FDP), die eigene Bundespartei aufzufordern, sich jetzt "konstruktiv und offensiv" in die Debatte einzubringen. Vergeblich. "Unser Arbeitsmarkt funktioniert, weil er flexibler geworden ist", ließ Generalsekretär Christian Lindner wissen.