ÖDP: Antworten auf die Fragen zur Zukunft der Informationsgesellschaft

Sebastian Frankenberger, Bundesvorsitzender der ÖDP, beantwortet die Fragen von Telepolis und Mehr Demokratie RLP

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum "Computergrundrecht" vom Februar 2008 der Onlinedurchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) enge Grenzen gesetzt. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Hans-Jürgen Papier ist der Meinung, dass es derzeit keine Rechtsgrundlage für eine Quellen-TKÜ gebe. Die Innenminister Bayerns und Niedersachsens sowie Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich lässt das unbeeindruckt.

Ist die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nach Meinung Ihrer Partei mit dem Grundgesetz vereinbar?

Sebastian Frankenberger: Quellen-TKÜ: Ja - in einem eng begrenzten Rahmen und nur für Ermittlungen nach schweren Straftaten, aber auf gar keinen Fall präventiv. Die Quellen-TKÜ greift tief in die Grundrechte der Menschen ein. Außerdem kann sie durch übermäßigen Gebrauch und daraus resultierendem öffentlichen Druck die Menschen soweit manipulieren, dass sie per (Internet-)Telefonie keine politisch relevanten oder kritischen Meinungen mehr austauschen, sondern sich selbst zensieren (Panoptismus). Die Methodik der Quellen-TKÜ muss aber durch (technisch versierte und) Richter überprüft und von den überwacht werden.

Wichtig ist dabei vor allem (aus leider aktuellem Anlass: Staats- oder Bundestrojaner), dass sich die Ermittlungsbehörden nicht weiterer Menschen- und Bürgerrechte bemächtigen. Der Staatstrojaner, der am 08.11. vom CCC veröffentlicht und zuvor wurde, hat die Grenze des erlaubten bei weitem überschritten. Ab welcher Schwere von Straftaten Quellen-TKÜ eingesetzt werden darf, ist schwer zu definieren. Bei Taten mit Tötung, Mord, etc. ist diese sicher berechtigt, aber nicht bei Diebstahl, Urheberrechtsverstößen, Betrug, ... . Die Quellen-TKÜ ist (laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte) nicht ausreichend und verfassungskonform rechtlich, damit ist Onlinedurchsuchung (zurzeit) prinzipiell nicht in dem Maße erlaubt, wie sie bisher durchgeführt wurde, da das IT-Grundrecht (Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) offensichtlich verletzt wurde und wird.

Onlinedurchsuchung: Nein - die Onlinedurchsuchung greift prinzipiell noch viel tiefer in die Persönlichkeitsrechte des Menschen ein, da:

  • sämtliche digital gespeicherten, nicht verschlüsselten Dokumente, Mails, Chat-Logs, ... gelesen werden können. Daraus lassen sich nicht nur Bewegungsprofile, sondern auch (teilweise) ganze Persönlichkeitsprofile ableiten - so ein massiver Eingriff in die Privatsphäre kann nicht gerechtfertigt werden.
  • es keine realistische Beweissicherheit gibt, weil für die Durchführung einer Onlinedurchsuchung umfangreiche Software auf dem Computer/Smartphone/etc. des "Opfers" installiert werden muss. Diese kann dazu genutzt werden, im Namen des "Opfers" allerlei Aktionen durchzuführen - unter anderem Straftaten. Außerdem kann nicht gesichert festgestellt werden, ob die Ermittlungsbehörden gearbeitet haben; Sie könnten mit Hilfe einer solchen Software Daten des Nutzers verändern oder ihm gar falsche Beweise unterschmuggeln. (siehe dazu auch die - leicht satirische - Visualisierung von dubistterrorist.de/)

Hat der Staat ein Interesse an sicheren oder weniger sicheren Systemen auf den PC, Notebooks und Telefonen seiner Bürger?

Sebastian Frankenberger: Diese Frage ist ungenau gestellt. Wer ist der Staat?

  • In einer idealen Demokratie sind die Bürger (im ursprünglichen des Wortes) der Staat. Die Bürger unseres Landes haben meiner Einschätzung nach ein Interesse an sicheren Rechnern und sicherer Kommunikation - auch wenn sie kaum Wert auf Verschlüsselungstechniken o.ä. zu legen scheinen. Prinzipiell möchten die Bürger aber nicht abgehört oder überwacht werden.
  • Mit dem Wort "Staat" bezeichnet man heute üblicherweise die Verwaltungsstruktur, die Behörden, Parlamente, Machthaber und das Territorium eines Landes. Staatliche Institutionen haben aber selten (oder nie?) eine gemeinsame Haltung zu politischen Themen! Sogar unsere aktuelle Bundesregierung ist in solchen Themen zerstritten. Es gibt aber viele ernst zu nehmende Entscheidungsträger, die offensichtlich einen Überwachungsstaat forcieren und daher kein Interesse an sicheren Systemen auf Rechnern und Telefonen der Bürger haben können.

Der Bürger ist verpflichtet, seine Daten zahlreichen Behörden anzuvertrauen. Immer wieder beweisen die Staatsdiener allerdings, dass sie nicht in der Lage sind, dieses Vertrauen zu rechtfertigen: Daten, USB-Sticks, Festplatten und sogar ganze Server mit den personenbezogenen Daten der Menschen werden gestohlen.

Wie kann sich der Bürger vor staatlicher Schlampigkeit schützen?

Sebastian Frankenberger: ("Staat" hier in der Bedeutung: Verwaltungsstruktur, Behörden, Parlamente, Regierungen)

  • Nur Daten herausgeben, die er angeben muss. Häufig werden Daten abgefragt, zu deren Herausgabe man nicht gezwungen ist und nicht gezwungen werden kann.
  • bei konkreten Anhaltspunkten die Datenschutzbeauftragten sowie die Öffentlichkeit (z.B. mit Hilfe von Bürgerrechtsorganisationen/NGOs sowie Parteien) informieren.
  • (private) Daten verschlüsseln
  • Versuchen, Einfluss zu nehmen, Entscheidungen der Regierungen und Parlamente beobachten und ggf. ändern (Partizipation)
  • politisch aktiv werden und z.B. ÖDP wählen

Der Hessische Städte und Gemeindebund argumentiert, wenn seine Mitglieder die Empfehlungen des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) berücksichtigen wollten, "würde das teuer. Dann müssten wir Kindergärten schließen."

Was halten Sie von diesem Argument?

Sebastian Frankenberger: Ich habe mir diesen Katalog nicht durchgelesen, aber anhand verschiedener Datenskandale wird klar, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Unternehmen, die mit persönlichen Daten von Menschen hantieren, müssen sicher stellen, dass diese Daten ausreichend geschützt werden.

Die Argumentation des hessischen Städte- und Gemeindebunds ist jedoch scheinheilig: Wer mit Nahrungsmitteln hantiert, der braucht ein Gesundheitszeugnis, also wird man doch für jeden Beschäftigten, der mit persönlichen Daten von Bürgern arbeitet, zumindest alle 2-5 Jahre eine eintägige Schulung finanzieren können! Der "Bund der Steuerzahler" findet sicher genug Fälle von falscher Finanzierung, die diese Ausgaben übersteigen. Siehe dazu auch das Kapitel "V 7.2 Datenschutz" im bundespolitischen Programm der ÖDP.

In den nächsten Jahren sollen weite Teile der gesellschaftlichen Prozesse aus der realen Welt ins Virtuelle verlegt werden - Wie z.B. das elektronische Gesundheitswesen, die "intelligenten" Stromnetze, der elektronische Personalausweis, das elektronische Regieren und Verwalten u.v.m.

a) Welche Risiken entstehen dabei für die Prozesse selbst?

Sebastian Frankenberger: Die Prozesse der Datenverarbeitung werden umkämpft (sein), Interesse haben dabei auch Unternehmen, die gerne über diese Daten verfügen würden. Man muss leider davon ausgehen, dass vorhandene Sicherheitslücken früher oder später zum Missbrauch von Daten verwendet werden, und damit diese Prozesse selbst angegriffen werden.

b) Welche Risiken entstehen für die dort zu verarbeitenden personenbezogenen Daten der Bürger?

Sebastian Frankenberger: Diese Daten sind - wie uns verschiedene Datenskandale gezeigt haben - hochgradig gefährdet. Es besteht dringender struktureller Verbesserungsbedarf.

c) Welche Risiken entstehen für unseren demokratischen Rechtsstaat?

Sebastian Frankenberger:

  • (hoffentlich) Empörung und Widerstand, um diesen Trend zu stoppen
  • (hoffentlich nicht) Aufbau eines Überwachungsstaates bis hin zum Panoptismus (krankhafte/zerstörerische Selbstzensur durch öffentlichen Druck.

d) Wie kann diesen Risiken begegnet werden?

Sebastian Frankenberger::

  • Beibehaltung des Prinzips der Datensparsamkeit (Das wohl einer wichtigsten Gründe für die Abschaffung von ELENA war, was gleichzeitig elektronischer Einkommensnachweis und Personendatenbank ist)
  • sorgfältige Prüfung aller Verfahren auf Einhaltung der Datenschutzgrundsätze (die sich aus dem Grundgesetz ableiten)
  • wachsame Öffentlichkeit, engagierte Bürger
  • Vermeidung der Zentralisierung von Systemen - ein Datenleck bei einem kommunalen Finanzamt ist weniger schlimm als bei einer bundesweiten, allumfassenden Datenbank!
  • Demokratisierung unseres Landes - viele sachkundige Bürger würden gerne verhindern, dass so nachlässig mit ihren Daten umgegangen wird!
  • Bekämpfung der Korruption von Parteien (durch Verbot von Parteispenden, wie es die ÖDP seit langem fordert), der Korruption von Abgeordneten (z.B. durch sofortiges Offenlegen aller Nebeneinkünfte von Abgeordneten, Verbot von Zweit- oder Drittjobs von Abgeordneten.

Europäische Innenminister haben sich 2007 auf Einladung des damaligen Innenministers Wolfgang Schäuble in der "Future Group" zusammengeschlossen. In einem "Konzeptpapier zur öffentlichen Sicherheit in einer vernetzten Welt" schreiben sie: "Die Bürger hinterlassen bereits viele digitale Spuren mit ihren Bewegungen. Eins jedoch ist klar: Die Anzahl dieser Spuren (und die detaillierten Informationen, die sie enthalten) wird sich höchstwahrscheinlich innerhalb der nächsten zehn Jahre um ein Zigfaches steigern. Von jedem Objekt, das eine Person benutzt, jede Transaktion, die sie unternimmt, und nahezu überall, wo sie hingeht, wird es digitale Aufzeichnungen geben. Das bedeutet für die Sicherheitsorgane reichlich Information und liefert riesige Möglichkeiten für effektive und produktive Sicherheitsanstrengungen." Teilen Sie die Einschätzung? Steigt die öffentliche Sicherheit umso mehr, je mehr personenbezogene Daten der Bürger verfügbar sind?

Sebastian Frankenberger: Nein, diese Sammlung von personenbezogenen Daten ist gefährlich. Wer in solchem Maße Daten über die Bevölkerung sammelt und auswertet, läuft in Gefahr, einen Überwachungsstaat aufzubauen. Allein durch die Existenz solcher Systeme kann man bewirken, dass sich die Gesellschaft anders verhält: Die Menschen versuchen, möglichst unauffällig zu sein und führen damit eine Selbstzensur durch. Dieses Konzept kann der Anfang vom Aufbau totalitärer Herrschaftsstrukturen sein. Dass Wolfgang Schäuble diese Stasi- ähnlichen Strukturen favorisiert, ist ja gemeinhin bekannt (vgl. die "Schäublone") und wird (z.B. bei den Demonstrationen "Freiheit statt Angst") massiv kritisiert.

Aber bereits die Argumentation zu der Einführung solcher Maßnahmen ist grundsätzlich falsch:

  • Das Grundgesetz gibt uns einen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Wichtig ist die Freiheit des Bürgers - Sicherheit ist kein Grundrecht! Schäuble & Co. vertauschen hier gerne die Prioritäten unseres Rechtsstaates.
  • Sicherheit für die Bürger schafft man unter anderem, indem man den Menschen den Grund nimmt, Angst zu haben oder kriminell zu werden. Der Ansatzpunkt dafür ist die Sicherstellung von gerechten Sozial-, Renten-, Rechts-, Gesundheits-, und Bildungssystemen sowie die Regulierung des Finanzmarktes und der Abbau sozialer Ungerechtigkeiten. Es geht also darum, nicht die Symptome eines Problems zu bekämpfen, sondern seine Ursachen. Für weitere Punkte siehe Abschnitt "V 5 Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität und Korruption schützen" in unserem bundespolitischen Programm.

Die Autoren dieses Dokuments schreiben außerdem: "Weiterhin wird der Tsunami der Daten durch das Online-Verhalten beschleunigt. Soziale Netze wie MySpace, Facebook, Second Life - und tatsächlich alle anderen Online-Aktivitäten - verursachen riesige Mengen von Informationen, die den Sicherheitsbehörden dienlich sein können."

Ist daraus zu schließen, dass alle Bundesbürger kollektiv verdächtig sind und für sie deshalb ein "Terrorscore" berechnet werden muss?

Sebastian Frankenberger: Daten aus sozialen Netzwerken können zu Bekämpfung von Straftaten benutzt werden - aber nur in dem Maße, in dem man auch Daten aus der "realen" Welt nutzen würde: Im gleichen Rahmen und nur bei (bereits geschehenen) Taten sowie bei akutem (begründeten) Verdacht der Planung einer Straftat. Die erwähnte Haltung der Autoren dieses Dokuments ("präventive" Vermeidung von Straftaten) ist allerdings äußerst gefährlich und in unserem demokratischen Rechtsstaat abzulehnen. Die Autoren sollten dringend die Konzepte unseres Grundgesetzes verinnerlichen, ihre (bisherige) Politik auf diesem Feld ist für die DDR oder Nordkorea geeignet, nicht jedoch für die Bundesrepublik Deutschland!

Die technischen Möglichkeiten sind aber noch nicht ausgereizt: So bejubelte vor Jahren ein kanadisches Unternehmen sein "fortgeschrittenes integriertes RFID Auto-Identifizierungs- und -Registrierungs-, Strecken- und Mautabrechnungsprogramm für ganz China". Das FBI will künftig Hirnströme messen.. Und Angela Merkel kündigte vor Jahren an: "Wir werden nicht zulassen, dass technisch Manches möglich ist, aber der Staat es nicht nutzt."

Teilen Sie die Ansicht der Kanzlerin?

Sebastian Frankenberger: Nein. Denn mit der Begründung "Wir werden nicht zulassen, dass technisch Manches möglich ist, aber der Staat es nicht nutzt". müssten wir bereits

  • alle Arten von ABC-Waffen besitzen und einsetzen
  • Todesstrafe und Folter einführen
  • sämtliche Kommunikation (Internet, Telefonie, Rundfunk, ...) überwachen, manipulieren und zensieren
  • die Umwelt vollständig zerstören sowie Tier- und Pflanzensorten ausrotten
  • ... Dies alles Widerspricht unserem Grundgesetz sowie jeder Form von Moral, Verstand oder Verantwortungsbewusstsein! - genauso wie der (indirekt von Angela Merkel geforderte) Aufbau eines Überwachungsstaates.

Nochmal zu Facebook: Bundesinnenminister Friedrich bevorzugt Selbstverpflichtungen und lehnt gesetzliche Regelungen ab.

Was glauben Sie, woher Friedrichs Sympathie für Selbstverpflichtungen kommt? Ist der Minister ein Kämpfer für den Bürokratieabbau? Oder fürchtet er, dass die Datenquelle Facebook auch für die Strafverfolger "tot" sein könnte, wenn der Konzern tatsächlich datenschutzkonformes Verhalten an den Tag legen würde?

Sebastian Frankenberger: Das ist schwer zu beurteilen. Selbstverpflichtungen der Wirtschaft werden üblicherweise von libertären Politikern aus der FDP gefordert und haben in der Vergangenheit nie den für einen gerechten Sozialstaat erhofften Effekt bewirkt. Facebook kann sich aufgrund des Geschäftsmodells (Sammlung, Auswertung und Verkauf von personenbezogenen Daten bzw. Profilen) nicht an die deutschen Datenschutzvorgaben halten, daher ist eine Selbstverpflichtung wertlos. Über die zugrunde liegende Motivation des Innenministers, mit solchen Selbstverpflichtungen zu sympathisieren, kann man nur spekulieren. Es ist daher durchaus möglich, dass er plant, Facebook in eine Überwachungsinfrastruktur zu integrieren - zu Ermittlungszwecken wird Facebook bereits genutzt.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner ermahnt die Bürger stattdessen zur Datensparsamkeit.

Was raten Sie? Datentechnische Enthaltsamkeit oder das eigene Leben den Strafverfolgern komplett zur Verfügung stellen?

Sebastian Frankenberger: Prinzipiell ist die datentechnische Enthaltsamkeit sinnvoll und nötig. Der Ausspruch "Wissen ist Macht" gilt auch für das Wissen über (Einzel-) Personen. Wer zu viel Wissen über sich an Fremde weiter gibt läuft in Gefahr,

  • vollständig vorhersehbar zu handeln
  • Opfer von Identitätsdiebstahl zu werden
  • von anderen mit Hilfe dieses Wissens missbraucht zu werden

2007 wollte die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eine Meldepflicht für "selbstverschuldete Krankheiten" einführen. Als Referenz wurden Tätowierte und Gepiercte genannt, die ihre Behandlungskosten selbst tragen sollten.

Halten Sie das für eine gute Idee?

Sebastian Frankenberger: Nein! Auch Gesundheitsdaten können zu Profilerstellung und Identitätsdiebstahl missbraucht werden. Außerdem führt die Sammlung dieser Daten früher oder später zu Benachteiligung und Ausgrenzung. Würde man dieses Konzept konsequent fortführen, käme man zu düsteren Zukunftsprognosen wie die Dokufiction "2030 - Aufstand der Jungen" von Jörg Lühdorff. Es gibt aber eine gute Alternative: Die Bonusprogramme der Krankenkassen können solche Risiken (mit dem Belohnungsprinzip) reduzieren - das funktioniert ganz ohne staatliche Datensammelei.

Sollten dann auch die EC-Karten-Belege aus dem Supermarkt herangezogen werden, die Aufschluss über Fett- und Alkoholgehalt des Einkaufs geben?

Sebastian Frankenberger: Nein, auf keinen Fall. Diese Daten gehören nicht zueinander.

Die Kinderreporter des ARD Morgenmagazins deckten bereits vor Jahren Wissenslücken bei Spitzenpolitikern auf: Für Außenminister Westerwelle ist ein Computer "so etwas wie ein Hammer oder ein Nagel". Die frühere Justizministerin Brigitte Zypries wusste nicht, was ein "Browser" ist.

Was bedeutet es, wenn Politiker nicht nur keine Ahnung von technischen Entwicklungen haben, die unser Leben entscheidende prägen werden, sondern damit auch noch kokettieren?

Sebastian Frankenberger: Offensichtlich ist ihnen ihre Inkompetenz nicht einmal peinlich. Ein Politiker kann sich nicht mit allen Themen auseinandersetzen und von Parteien mit Altersdurchschnitt um 60 Jahre kann man keine allzu große Kompetenz im Bereich Internet erwarten. Von einem ehrlichen Politiker erwartet man daher, dass er (im Interview) seine Inkompetenz offen zugibt und sich zumindest über die Grundlagen informiert. Ansonsten gibt es sicher (besonders parteiintern) kompetente Menschen, mit denen man zusammen arbeiten kann.

Diese - von ihnen geschilderte - völlige Inkompetenz ist aber eine Schwachstelle, die von Lobbyisten sehr leicht ausgenutzt werden kann. Parteien, in denen vermehrt solch inkompetente Menschen vertreten sind, haben auch den Zweck der Parteien verfehlt: "Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, [...]" ( §1(2)ParteienGesetz)

Wer entscheidet, wenn die Politiker nicht einmal begreifen, worum es geht? Die Ministerialbürokratie oder die vielen tausend Einflüsterer aus Großkonzernen und Lobbyverbänden?

Sebastian Frankenberger: Leider in einigen Fällen offensichtlich letztere. Aus diesem Grund lehnen wir auch jede Form von Geldzuwendungen der Wirtschaft an Parteien ab. Die ÖDP nimmt deshalb als einzige Partei keine Spenden von Konzernen und Verbänden.

Über welche Qualifikation muss ein Politiker im 21. Jahrhundert verfügen, bevor er über die Projekte der Informationsgesellschaft entscheiden kann/darf?

Sebastian Frankenberger: Diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Die Qualifikation und Eignung für einen Posten sollte innerhalb der Partei und auch in der Öffentlichkeit jedoch reflektiert werden. Es ist jedoch definitiv unglaubwürdig, dass unsere Bundesregierung die Ministerien erfahrungsgemäß nicht (nur) nach der Qualifikation, sondern hauptsächlich nach machtpolitischen Argumenten besetzt.

Die Stadt Köln beschäftigt 220 Politessen, um den "ruhenden Verkehr" zu beobachten. Die Datenschützer in Bund und Ländern beschäftigen Mitarbeiter in gleicher Größenordnung. Mit wenigen hundert Personen sollen Behörden, Krankenkassen, Großkonzerne, Mittelständler und Ärzte überwacht und Millionen Menschen datenschutzrechtlich beraten werden.

Halten Sie die Personalausstattung der Datenschützer für angemessen?

Sebastian Frankenberger: Mir ist noch nie so jemand in der Praxis begegnet und ich habe auch in meinem Freundes-/Bekanntenkreis sowie in der Arbeit noch nicht von Begegnungen mit Datenschutzbeauftragten gehört. Die Datenschutzbeauftragten der Länder beklagen sich des öfteren über Personalmangel. Und in der Praxis hört man von ihnen auch nur dann etwas, wenn (aus datenschutztechnischer Sicht) mangelhafte Gesetze verabschiedet werden oder die öffentliche Kritik an Google und Facebook so groß ist, dass sie sich auch dazu äußern. Einige der Datenschutzbeauftragten leisten eine hervorragende Arbeit, aber für eine flächendeckende Durchsetzung von grundlegenden Konzepten des Datenschutzes sind es definitiv zu wenige.