Treffen mit "dem Durchschnittsleser" vor Gericht

Das Landgericht Düsseldorf verhandelt zurzeit zwei presserechtliche Verfahren, an die der lange Schatten der deutsch-chilenischen Colonia Dignidad heranreicht

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In beiden Fällen klagt der Gründer der evangelikalen Freien Volksmission e.V. in Krefeld, Ewald Frank. Als "Betroffener" im Sinne des Stolpe-Urteils hat er Einstweilige Verfügungen gegen den freien Journalisten Harald Neuber (Az. 12 O 478/11) und gegen den Redakteur der Rheinischen Post, Dr. Sebastian Peters (Az. 12 O 473/11), in mehreren Punkten erwirkt. Der Kläger meint, durch die Wahl bestimmter Wörter würden die beiden einen falschen Eindruck beim Leser erwecken. Die Journalisten hatten in unterschiedlichen Medien über die Nähe von ehemaligen Mitgliedern der Colonia Dignidad zur Volksmission berichtet. Neuber tat es unter anderem hier auf Telepolis (Bundesregierung will von der Colonia Dignidad nichts wissen), Peters in der Rheinischen Post.

Strittig ist unter anderem, ob sich der einstige Vize-Chef der Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, und andere ehemalige Sekten-Mitglieder, die möglicherweise Leitungsaufgaben innegehabt haben könnten, auf dem Gelände der Volksmission aufgehalten haben oder nicht. In einer Presseerklärung schreibt Frank, dabei habe es sich nicht um "Funktionäre" gehandelt, sondern um "Opfer", die unter der religiösen Despotie des mittlerweile verstorbenen Sekten-Chefs Paul Schäfer gelitten hätten.

Der Kläger hat zum Schutz seiner Persönlichkeit zwei Einstweilige Verfügungen erwirkt. Mit diesem Rechtsmittel möchte er erreichen, dass die beiden Beklagten zukünftig bestimmte Äußerungen unterlassen. Am 30. November 2011 fand die erste Verhandlung in beiden Verfahren in Düsseldorf statt. Das Gericht will vor Weihnachten seine Entscheidung gefällt haben. Je nach Ausgang entscheiden die Beteiligten, ob sie ins Hauptsacheverfahren gehen oder die richterliche Entscheidung akzeptieren.

Ich könnte jetzt in diesem sachlichen Stil fortfahren, um über die beiden Fälle zu berichten. Das habe ich bereits getan. Hier ziehe ich es vor, offen in der Ich-Form zu schreiben und Sie direkt anzusprechen, weil auch Sie in diesen und anderen presserechtlichen Verfahren auftauchen, obwohl Sie sich dessen vielleicht nicht bewusst sind.

Sie tauchen dort in der Figur "des Durchschnittslesers" auf. Die Damen der Schöpfung müssen sich jetzt ausgeschlossen fühlen, denn die männliche Variante dominiert und erhebt quasi einen "Alleinvertretungsanspruch". Vielleicht gäbe es weder die Verfahren noch diesen Artikel, wenn eine realexistierende "Durchschnittsleserin" die beanstandeten Textpassagen gelesen hätte. Aber genau hier liegt das Problem: "Durchschnittsverdiener" und "Durchschnittsverdienerin" lassen sich ziemlich genau bestimmen, nicht so "der Durchschnittsleser".

Unbekanntes Wesen "Durchschnittsleser"

Ich muss Ihnen gestehen, dass ich als Journalist mit dem Begriff "Durchschnittsleser/in" pauschal nichts anfangen kann. In den presserechtlichen Verfahren, die ich erlebt oder beobachtet habe, wunderte ich mich wieder über die Definitionslosigkeit des Terminus. Als jemand mit akademischer Ausbildung kann ich mir vorstellen, dass jedes Medium über eine "Durchschnittsleserschaft" verfügt, die sich durch wissenschaftliche Methoden beschreiben lässt. Allein die Werbeabteilung eines Verlags dürfte es interessieren, wer als "Durchschnittsleser" und "Durchschnittsleserin" der hauseigenen Medienprodukte gilt.

Hier liegt die Crux im presserechtlichen Verfahren: Bei mir herrscht der Eindruck vor, als stünde sich "der Durchschnittsleser" besonders gut mit dem Anwalt der Gegenseite. Ferner scheint er auch über die Gabe zu verfügen, so manches Gericht durch seine quasi unbestrittene Deutungshoheit in Sachen deutsche Sprache zu beeindrucken. Beklagte, die ihn nicht zum Freund haben, besitzen meist schlechte Karten im presserechtlichen Verfahren, denn dort, wo "der Durchschnittsleser" auftritt, tut er es wie der Joker im Kartenspiel: Er trumpft immer.

Dass ich mit meinen subjektiven Eindrücken nicht allein auf weiter Flur stehe, belegt unter anderem diese Diskussion unter Juristen, die den Alleinvertretungsanspruch und die Präsenz "des Durchschnittslesers" sowie die Absenz "der Durchschnittsleserin" kontrovers beleuchten.

Dessen ungeachtet kann ich als Journalist mit diesem presserechtlich so schwer fassbaren Wesen herzlich wenig anfangen. Das hat weniger mit Ignoranz und Starrsinn zu tun, sondern eher mit Lebens- und Berufserfahrung. Ich schreibe für unterschiedliche Medien im In- und Ausland. Dabei habe ich je nach Medium immer eine bestimmte Zielgruppe vor meinem geistigen Auge, aber niemals "den Durchschnittsleser".

Dessen ungeachtet obliegt es Ihnen, ob Sie sich erstens als "der Durchschnittsleser" eines bestimmten Medium kategorisieren lassen wollen oder dessen "Alleinvertretungsanspruch" infrage stellen möchten. Sie müssen sich dieser Frage stellen, denn die Kombination von Einstweiliger Verfügung und "Stolpe-Urteil", zu dem ich gleich noch kommen werde, hat Auswirkungen auf die journalistische Arbeit. Aber der Reihe nach. Zunächst ein Blick zurück auf die Colonia Dignidad.

Der lange Schatten der Colonia Dignidad

Der gebürtige deutsche Staatsbürger Hartmut Hopp ist aus seiner chilenische Wahlheimat geflüchtet, bevor ein Urteil rechtskräftig wurde. Ein Gericht hatte ihn und andere Funktionäre der "Kolonie Würde" wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Arzt leitete das Krankenhaus jener abgelegenen Einrichtung, in der sich Sektenchef Schäfer in mindestens 25 Fällen an Jungen vergangen hat. Die chilenische Justiz bestrafte letzteren 2006 mit 20 Jahren Gefängnis. Als Schäfer 2010 starb, nahm er viele Geheimnisse mit ins Grab.

Seine Colonia stellte nicht nur landwirtschaftliche Produkte her, sondern diente der Militärdiktatur von Augusto Pinochet (1973-1990) als Folterzentrum und Waffenlabor, in dem auch biologische und chemische Kampfstoffe entwickelt wurden. Hopp war Schäfers rechte Hand. Er hielt nicht nur Kontakt zu Pinochet und dessen Geheimdienst DINA, sondern auch nach Deutschland, wo er der CSU beitrat. Führende CSU-Politiker und bundesdeutsche Medien redeten damals den blutigen Militärputsch schön.

Über Hopps Rolle in der Colonia Dignidad und seine mutmaßliche Kenntnis von Verbrechen oder gar der Teilnahme an ihnen gibt eine 32seitige Stellungnahme des European Center of Constitutional and Human Rights, einer Nichtregierungsorganisation, Auskunft. Gegen den Mediziner liegen Strafanzeigen vor; die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt.

Der Casus Hopp ist doppelt brisant. Zum einen dringt Chile auf eine Auslieferung des Justizflüchtlings, aber laut Artikel 16.2 Grundgesetz liefert die Bundesrepublik ihre Staatsbürger nicht aus. Dieser Umstand befördert nicht gerade die Versuche der chilenischen Gesellschaft, die Verbrechen der Pinochet-Diktatur aufzuarbeiten und strafrechtlich zu ahnden. Zum anderen muss Berlin befürchten, dass die Zusammenarbeit zwischen der Bonner Republik und den einstigen Machthabern in Santiago de Chile ans Licht kommt. Dabei kam der Colonia Dignidad eine Schlüsselfunktion zu. Eine umfassende Aufklärung und Ahndung aller kriminellen Handlungen, wie sie Bundesaußenminister Joschka Fischer einst ansprach, steht noch aus. Das geschieht aber nicht in den beiden Verfahren am Düsseldorfer Landgericht. Dort geht es unter anderem um die "Mehrdeutigkeit" des Begriffs "Zuflucht gewähren".

Was bedeutet "Zuflucht gewähren"?

Im Fall von Neuber ließ das Gericht durchblicken, dass es der Ansicht des Beklagten zuneigt, wonach "Zuflucht gewähren" räumlich zu verstehen sei. Damit obliegt es dem Journalisten zu beweisen, dass sich Hopp auf dem Gelände der Volksmission in Krefeld aufgehalten hat. Mit Verweis auf den Quellenschutz weigert sich Neuber die Namen seiner Zeugen preiszugeben, die den Justizflüchtling dort gesehen haben wollen.

Im Film wäre wahrscheinlich die Türe aufgeflogen und der "Weiße Ritter" in Gestalt des Anwaltsgehilfen oder eines Privatdetektivs hätte das finale Beweisstück oder den Augenzeugen präsentiert, um den Fall die entscheidende Wendung zu geben. Dieser Akt blieb aus, wie im Übrigen Gerichtsverhandlungen dieser Art am ehesten geeignet sind, um sich das falsche Bild aus dem Kopf zu waschen, das Gerichtsshows und einschlägige TV-Produktionen aus Übersee dort implantiert haben.

Folglich steht Neuber vor der Entscheidung, seine Quellen preiszugeben und so vielleicht das Verfahren zu gewinnen oder die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Zu dieser Lage hat auch das sogenannte "Stolpe-Urteil" beigetragen.

Stolpe-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht urteilte (Az. 1 BvR 1696/98) 2005, dass bei mehrdeutigen Aussagen die Deutung des Betroffenen für einen Unterlassungsanspruch ausschlaggebend ist, da in Zukunft angeblich eindeutig formuliert werden kann.

Wie eng diese Auslegung im vorliegenden Fall beim Gebrauch des Wortes "Zuflucht" ist, zeigt ein Blick in das Deutsche Universalwörterbuch des Duden-Verlags (1989). Demnach beschreibt der Begriff erstens einen "Ort", aber auch "jmd.[jemand], den man in der Not aufsucht, um Schutz, Hilfe zu bekommen". Zweitens steht er als Synonym für "Sicherheit (für einen Verfolgten, in Not Geratenen)".

Der im Sinne des Stolpe-Urteils "Betroffene" entscheidet, welche Definition ihm zusagt, um seinen Unterlassungsanspruch zu begründen. Für den Beklagten bedeutet das, dass er zukünftig genau nachschauen muss, welche Bedeutung bestimmte Worte haben können und welche Folgen ihr Gebrauch nach sich ziehen kann. Wissenschaftler arbeiten an dieser Stelle mit Begriffsbestimmungen und Fußnoten, Online-Journalisten mit Links, nicht so ihre Kollegen von der Printpresse.

Mich ärgert am meisten die Beliebigkeit, mit der sich "Betroffene" eine ihnen genehme Interpretation eines Begriffes heraussuchen und andere vernachlässigen dürfen, obwohl der Duden als anerkanntes Nachschlagewerk mehrere Bedeutungen auflistet. Hier offenbart sich die Deutungshoheit "des Durchschnittslesers" in seiner vollen Bandbreite.

Da Duden und vergleichbare Werke nicht mehr als Referenz dienen, ist nun Prävention gefragt, wenn man sich als Journalist nicht durch die Mühlen eines presserechtlichen Verfahrens drehen lassen will. Ein Seminar über "'stolpefreies' Schreiben heikler Themen" könnte sicherlich hilfreich sein. Ebenso wie eine Datenbank mit "stolpigen" Begriffen wie "Zuflucht gewähren" oder "profitieren". Ich würde neben meinem Duden-Korrektor auch einen "Stolpe-Warner" in mein Textprogramm einbauen, wenn dieser mich auf die Mehrdeutigkeit von bestimmten Termini hinweist.

Ein Schelm, wer jetzt an die Schere im Kopf denkt oder meint, mit dem "Stolpe-Urteil" lägen Daumenschrauben bereit, um das Schreiben über bestimmte Themen und Personen einzuschränken. Wie umstritten die "Stolpe"-Rechtsprechung ist, belegt unter anderem der Beitrag Einschüchterung oder notwendiger Schutz der Persönlichkeit? des Medienanwalts Roger Mann.

"Einschüchterung oder notwendiger Schutz der Persönlichkeit?"

Die Beklagten entscheiden, ob sie sich durch die Anwendung des "Stolpe-Urteils" eingeschüchtert fühlen oder nicht. Aus eigener Erfahrung weiß ich, welche Wirkung jede der drei Einstweiligen Verfügungen hatte, die ich zu einem bestimmten Thema erhielt, weil jede mir bei Zuwiderhandlung eine Strafzahlung von 250.000 Euro androhte. Da überlegt man sich schon, ob man sich außerhalb der laufenden Verfahren noch zur Thematik äußern will oder lieber doch nicht. Geht man in Stand-by, schmerzt es besonders, weil andere jetzt das Feld abarbeiten. Bei freien Journalisten kann das zu finanziellen Einbußen führen. Besonders teuer kann es werden, wenn Gerichts- und Anwaltskosten nicht über eine Rechtschutzversicherung abgedeckt sind. Auf einer ganz anderen Ebene liegen die Anwaltsschreiben, die je nach Gegenseite auch auf die Persönlichkeit des Beklagten abzielen. Als Empfänger kann man die eine oder andere Äußerung als "ehrenrührig" oder gar "beleidigend" empfinden, aber in der Regel sind sie juristisch "grenzwertig", das heißt, sie sind noch legal.

Je nach Kontext, Dauer und Intensität eines solchen Verfahrens denkt man schon darüber noch, ob das Thema all den Stress wert war. Am Ende dürfte man dann zumindest begriffen haben, warum es vor Gericht niemals um Recht, sondern immer um ein Urteil geht.

Ich habe mich nie mit der Rolle des Don Quijote identifizieren können, aber nach meinen Verfahren konnte ich zumindest nachvollziehen, warum er gegen Windmühlen anritt: Er sah darin Gespenster; mich zwang man zum Kampf gegen "den Durchschnittsleser".

Ob es der berichtenden Zunft und interessierten Juristen allein gelingen wird, ihn niederzukämpfen, wage ich im Moment zu bezweifeln. Vielmehr ist die Gesellschaft gefragt. Sie sollte entscheiden, ob sich neben "Staatsbürger" und "Wutbürger" auch die "Wutleser" gesellen, die helfen, "den Durchschnittsleser" aus den Pressekammern zu verweisen.