Alkoholverbot für Asseln

Die CDU in Nordrhein-Westfalen will Kommunen die Möglichkeit geben, wirksamer gegen Freiluft-Trinkgelage vorzugehen

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Die CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag will am Donnerstag einen Gesetzesentwurf einbringen, der ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot für Tankstellen und Kioske vorsieht und Kommunen dazu ermächtigt, mit Konsumverboten an bestimmten Plätzen gegen nächtlichen Krawall vorzugehen. Dem CDU-Politiker Peter Biesenbach zufolge ist dieses Instrument nicht für breitflächige Alkoholverbote gedacht, sondern lediglich für Problem-Hotspots. Biergärten seien deshalb nicht davon betroffen und dürften sich sogar auf Umsatzzuwächse durch neue Kundschaft freuen.

Anlass für den Entwurf sind unter anderem Freiluft-Saufgelage im Dortmunder Ortsteil Asseln. Der dafür zuständige SPD-Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Czierpka klagt öffentlich über "Lärm, Abfall, Scherbenhaufen und Vandalismus" entlang des Hellwegs und vor allem an der Lutherkirche. Bisher gelang es weder den Behörden noch den Anwohnern oder der Kirchengemeinde, die dort regelmäßig stattfindenden Trinkexzesse einzudämmen. Hätten Kommunen jedoch die Möglichkeit, alkoholfreie Zonen auszuweisen, dann könnten sie Mitarbeiter des Ordnungsamtes dorthinschicken, die so lange Bußgelder verhängen, bis Gaststätten zur günstigeren Option für die Trinker werden.

Auch wenn die CDU in Nordrhein-Westfalen nicht in der Regierung sitzt, hat der Antrag Chancen, Gesetz zu werden: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft regiert nämlich mit wechselnden Mehrheiten - und neue Durchgriffsmöglichkeiten für Kommunen haben in der SPD nicht nur Czierpka als Fürsprecher. Bislang hat die sozialdemokratische Landtagsfraktion allerdings noch keine einheitliche Position zu dem Antrag beschlossen.

Bei den Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag steht man einem Ausbau der Verbotsrechte der Kommunen - anders als in Baden-Württemberg - ablehnend gegenüber. Auf Anfrage von Telepolis heißt es, die Polizei habe bereits ausreichend Befugnisse, wenn Betrunkene randalieren, weshalb man nicht noch zusätzlich städtische Ordnungskräfte mit solchen Aufgaben betreuen müsse. Außerdem sieht man mögliche Probleme für Karnevalsveranstaltungen.

In anderen Bundesländern experimentierten Kommunen bereits mit Alkoholverboten, scheiterten damit jedoch teilweise vor Gericht: Zwei in Freiburg erlassene Verordnungen gegen Freiluft-Saufgelage wurden 2009 vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim für nichtig erklärt und eine Magdeburger Gefahrenabwehrverordnung mit entsprechendem Inhalt sah das örtlich zuständige Oberverwaltungsgericht 2010 als nicht bestimmt genug an.

In Erfurt ist ein Verfahren gegen eine Verordnung vor dem Oberverwaltungsgericht in Weimar anhängig. Auf das Urteil in diesem Prozess warten auch andere Städte in Thüringen, die von durchweg positiven Auswirkungen solcher Verbote sprechen, welche durchaus unterschiedlich ausgestaltet sind: Während Jena beispielsweise nur das Trinken auf Kinderspielplätzen verbietet, gilt das Freiflächen-Alkoholverbot im Tourismusort Weimar für das gesamte Stadtgebiet.

Auch nächtliche Verkaufsverbote für Alkohol an Tankstellen und Kiosken gibt es bereits: 2010 trat in Baden-Württemberg ein Ladenöffnungsgesetz mit entsprechendem Inhalt in Kraft. Die Klage eines Verbrauchers, der sich dadurch unangemessen in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt sah, wies das Bundesverfassungsgericht noch im selben Jahr ab (Az. 1 BvR 915/10).

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