Minijobber sitzen in der "Niedriglohnfalle"

Hartz-IV-Empfänger arbeiten dabei besonders viel für besonders wenig Geld

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Minijobs werden von Unternehmen immer mehr genutzt, um Personalkosten zu drücken. Das geht aus mehreren Untersuchungen hervor, die die Hans-Böckler-Stiftung gestern in Berlin vorstellte. Zwar ist die Erkenntnis, dass niemand mit einem mit maximal 400 Euro bezahlten Minijob seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, alles andere als neu. Trotzdem liefern die Forscher wertvolle Daten, die zeigen, wie Unternehmen zu Lasten ihrer Mitarbeiter von den Minijobs profitieren.

Minijobs, so stellte Dorothea Voss gleich zu Beginn ihres Vortrags dar, seien mittlerweile "Riesen auf dem deutschen Arbeitsmarkt". Ihr Anteil an allen Beschäftigungsverhältnissen betrage inzwischen 20,8 Prozent. Die Nebenwirkungen der Minijobs würden allerdings in der Öffentlichkeit nicht genug diskutiert, auch weil bis heute wenig darüber bekannt sei. Dabei seien Minijobs ein arbeitsmarktpolitischer Irrweg, so Voss. Denn diese Form der geringfügigen Beschäftigung sei ein "Steigbügel für Personalkostensenkungen". Doch wie funktioniert das?

Rein rechtlich gesehen haben Arbeitgeber zunächst einmal keine Vorteile durch den Einsatz von Minijobbern. Denn das Benachteiligungsverbot verhindert, dass sie zu schlechteren Bedingungen arbeiten müssen als ihre sozialversicherungspflichtig beschäftigten Kollegen. Das heißt, dass sie prinzipiell den gleichen Stundenlohn und die gleichen sozialen Leistungen - wie beispielsweise Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - erhalten sollen. Hinzu kommt, dass für Minijobber die Abgabenquote mit 30 Prozent im Vergleich zu lediglich 21 Prozent bei regulär Beschäftigten deutlich höher ist. Minijobber, so könnte man meinen, sind für die Unternehmen vergleichsweise teuer.

Lohndumping mit Minijobs

Wenn die Arbeitgeber den Einsatz von Minijobbern trotzdem derart attraktiv finden, dass sie deren Zahl im Zeitraum von 2003 bis 2010 von 5,5 Millionen auf 7,4 Millionen gesteigert haben, dann liegt das daran, dass die Rechtslage und das, was die Arbeitgeber daraus machen, "nur bedingt verkoppelte Phänomene sind". Voss belegt dies mit einer Beispielrechnung, die zeigt, wie Unternehmen in der Praxis das Benachteiligungsverbot umgehen.

Eine unverheiratete, kinderlose sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einen Stundenlohn von 13,50 Euro brutto erhält, arbeitet nach Abzug der Steuern für einen Nettostundenlohn von sieben Euro. Stellt ein Unternehmen nun einen Minijobber ein, der die gleiche Tätigkeit ausübt, müsste dieser nach geltendem Recht ebenfalls 13,50 Euro pro Stunde erhalten - da keine Steuern anfallen, müsste dieser Stundenlohn brutto gleich netto ausbezahlt werden. Dazu kommen die Sozialabgaben auf den Bruttoverdienst, die der Arbeitgeber abführen muss. In der Praxis zahlen die Arbeitgeber den Minijobbern jedoch oft nur den Stundenlohn, den ein regulär Beschäftigter auch netto erhalten würde - also sieben Euro.

Die Abgaben führt der Arbeitgeber dann ebenfalls auf lediglich diese sieben Euro Stundenlohn ab - und spart sich somit eine Menge Geld. Voss zufolge findet diese Art des Lohndumpings, die sie als "informelles Tarifgitter" bezeichnet, unter anderem im Einzelhandel, aber auch in der Gesundheits- und Sozialbranche statt. Möglich werde dies durch das Fehlen wirksamer Kontrollen und spürbarer Sanktionen. Betroffen davon sind aber nicht nur jene, die selbst einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sondern alle Arbeitnehmer.

Für Abschaffung?

Durch die große Bedeutung der Minijobs würden sich die sozialen Standards im gesamten Beschäftigungssystem nach unten verschieben, meint die Expertin für Sozialpolitik. Die einzige Lösung des Problems sieht sie darin, dass der Minijob komplett abgeschafft wird. Denn immerhin arbeiteten fast 90 Prozent der Minijobber zu Niedriglöhnen - wobei bei diesen Zahlen Schüler, Studenten und Rentner nicht einmal berücksichtigt sind. Zu beachten sind auch die sozialen Sicherungslücken, die die Minijobs bei den Betroffenen produzierten.

Doch selbst innerhalb der Gruppe der Minijobber gibt es den Untersuchungen zufolge gravierende Unterschiede. Denn ausgerechnet jene Minijobber, die neben ihrem Lohn Hartz-IV enthalten, werden Alexander Herzog-Stein zufolge mit den geringsten Stundenlöhnen abgespeist. Erhielt ein Hartz-IV-Empfänger 2009 im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung im Schnitt 6,08 Euro, so konnte ein Minijobber, der nicht auf diese Form der staatlichen Unterstützung angewiesen war, wenigstens im Schnitt mit 8,16 Euro rechnen. 35,1 Prozent aller Hartz IV-Empfänger mit Minijobs mussten sich 2009 sogar mit einem Stundenlohn von unter vier Euro zufriedengeben.

Der Anteil der Nicht-Hartz-IV-Empfänger war mit 16,6 Prozent nicht einmal halb so groß. Dabei sind Hartz-IV-Empfänger offenbar bereit, länger zu arbeiten als ihre Kollegen, die nicht auf die Stütze vom Amt angewiesen sind. So lag der mittlere Monatsarbeitsverdienst von Hartz-IV-Empfängern in Minijobs 2009 bei 165 Euro (Nicht-Hartz-IV-Empfänger: 300 Euro), während die mittlere Wochenarbeitszeit bei zehn Stunden und damit um eine Stunde über der von Nicht-Hartz- IV-Empfängern lag.

Das Arbeitslosengeld II ist ein Kombilohn zu Lasten des Fiskus

Zudem ist der mittlere Monatsarbeitsverdienst bei Hartz-IV-Empfängern bei gleichbleibender mittlerer Wochenarbeitszeit im Vergleich zu 2007 dramatisch zurückgegangen. 2007 konnte ein Hartz-IV-Empfänger noch mit einem Medianverdienst von 250 Euro rechnen. Einen Rückgang hat es zwar auch bei Nicht-Hartz IV-Empfängern gegeben, jedoch fiel dieser mit einem Abschwung von 318 auf 300 Euro bei ebenfalls gleichbleibender mittlerer Wochenarbeitszeit bei weitem nicht so dramatisch aus.

Angesichts solcher Zahlen ist für Herzog-Stein klar: Das Arbeitslosengeld II ist ein Kombilohn zu Lasten des Fiskus, wobei der Fiskus letztendlich dafür bezahle, dass das Lohnniveau weiter absinkt. Einen Grund dafür sieht er in der starken Marktmacht der Unternehmen, denen vergleichsweise schwache Gewerkschaften gegenüberstünden. In dieser Situation führe ein Kombilohn ohne Mindestlohn zur Absenkung des Lohnniveaus, da die Arbeitgeber mit der Aufstockung der Löhne durch den Staat rechnen könnten.

Die Ursache dafür, dass Hartz-IV-Empfänger von besonders niedrigen Löhnen betroffen sind, sieht er auch in der Sanktionsmacht der Arbeitsagenturen. Der Spielraum für Hartz-IV-Empfänger, einen schlecht bezahlten Minijob abzulehnen, ist schlicht geringer als der eines Menschen, der tatsächlich nur einen Zuverdienst sucht.

Minijobber, die ihre gering bezahlte Tätigkeit als Brücke zu einer regulären Beschäftigung sehen, dürften von den Ergebnissen der Forscher ebenfalls enttäuscht werden. Tatsächlich schafften diejenigen Erwerbslosen, die keiner geringfügigen Beschäftigung nachgegangen waren, sogar häufiger den Ausstieg aus Hartz -IV als jene, die sich in einem Minijob abgemüht hatten. Lediglich neun Prozent der geringfügig Beschäftigten schaffen überhaupt den Wechsel in ein reguläres Arbeitsverhältnis.

Minijobs sind demnach vor allem eine Chance für Unternehmen. Sie können mit ihrer Hilfe Lohnkosten drücken, Sozialabgaben sparen und einen Teil der normalerweise anfallenden Arbeitskosten auf die Allgemeinheit abwälzen. Die Nachteile des Minijobs hingegen werden auf die Arbeitnehmer abgewälzt, ohne das diese einen nennenswerten Vorteil aus ihrer Situation ziehen können.