Berlin: Neuer Flughafen-Asylgewahrsam fürs "Gesamtkonzept"

Der Bund gibt vor, die Länder führen aus, während Kritik an "Abschreckungspraxis" meist nichtstaatlich bleibt

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In Berlin-Schönefeld läuft der Ausbau zum neuen Großflughafen BER Willy Brandt und zieht zur Stunde die Erörterung der Flugrouten mit ihren regionalen Auswirkungen nach sich. Im Vordergrund steht außer der "Lärmdebatte" die Öffnung für den Großtourismus, die etwa von Flughafenchef Rainer Schwarz und den Landesregierungen vor rbb-Kameras gerne beworben wird.

Zur Eröffnung im Juni 2012 soll auch der Bau einer Gewahrsamseinrichtung für einreisende Asylsuchende auf dem Gelände fertiggestellt sein. Gemäß dem Ablauf schon praktizierter sogenannter Flughafenverfahren sollen Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten oder ohne gültige Papiere im Transitbereich des Flughafengeländes festgehalten und einem Asylschnellverfahren unterzogen werden. Ins Auge gefasst ist eine Kapazität von 30 Personen; auch Kinder und Minderjährige können von dem Verfahren betroffen sein. Die soziale Betreuung der Flüchtlinge soll dann von der privaten Wachschutzfirma B.O.S.S. übernommen werden, die das Gelände sichern würde.

Das würde Schnellverfahren und, für einen gewissen Anteil der Eingereisten, die Vorbereitung von Schnellabschiebungen bedeuten: Ein Asylantrag ist vor Beamten der Bundespolizei im Transitbereich zu stellen. Innerhalb von zwei Tagen danach ergeht eine Entscheidung vom Bundesamt für Migration, ob der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt oder die Einreise erlaubt wird. Bei Ablehnung bleiben den Asylsuchenden nur drei Tage Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben und einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen. Wird der Eilantrag gegen die Einreiseverweigerung binnen zweier Wochen abgewiesen, verbleiben sie in der Flughafenhaftanstalt, bis die Abschiebung möglich wird.

Eine beträchtliche strukturelle Maßnahme könnte der neue Abschiebegewahrsam beinhalten, der jedoch bei Öffentlichkeitsauftritten der Beteiligten am Großflughafen erst einmal unspektakulär gehandhabt wurde (so waren es in den vergangenen drei Monaten maßgeblich die Kritiker, die das Projekt seit Baugenehmigung überhaupt in die Medien brachten).

Kritik von Flüchtlingsorganisationen, Kirchen und Sozialverbänden

Der Gewahrsam würde einen weiteren Baustein in europäischen Einrichtungen zur Festsetzung von Flüchtlingen an den Außengrenzen bringen, bzw. "Wasser auf die Mühlen des europäischen Grenzüberwachungssystems mit Lagern in Grenznähe, in denen Asylbewerber festgehalten werden", formulierte Bernd Mesovic von Pro Asyl bei einer Stellungnahme. "Höchst zweifelhaft" sei der Umgang mit AsylbewerberInnen bei den nicht-regulären Asylverfahren, befand ein Bündnis von Pro Asyl, den Flüchtlingsräten Berlin und Brandenburg, von Kirchen, Sozialverbänden und dem Republikanischen Anwältinnen – und Anwälteverein e. V. (RAV), das am 20.1. öffentlich einen Stopp des Vorhabens im Raum Berlin-Brandenburg forderte und Flughafenverfahren bundesweit für abschaffungswürdig erklärte.

In diesen würden bis heute die "Abschreckungsdoktrin" des politischen "Asylkompromisses" von 1993 und die Grundgesetzänderung, die es keinem auf dem regulären Landweg einreisenden Flüchtling mehr möglich machte, das Asylrecht zu erhalten, einwirken. Die gestartete Initiative der Gegner der Asyl-Internierungs-Anstalt kam auch zur Erkenntnis, dass die Bundesregierung mit dem Neubau einen Fakt schaffen will. So will das Bundesinnenministerium erklärtermaßen in diesem Zusammenhang die politische Position für Flughafenverfahren auf europäischer Ebene stärken.

Aus rechtsstaatlicher Perspektive wurden die verkürzten Fristen für Antragstellung und Rechtsschutz kritisiert. So legte Berenice Böhlo vom RAV dar, dass für Asylbewerber in solchem Verfahren "nur ein beschränkter Rechtszugang möglich ist, da der Anwalt nicht von Anfang an zugegen ist und das Hinzuziehen eines Rechtsbeistands innerhalb von 3 Tagen sich sehr schwierig gestaltet".

"Nicht zumutbar" sei das Prozedere mit der schnell durchgeführten Befragung sowie mit Unterbringung "unter knastähnlichen Bedingungen" für die Menschen, die aus Kriegsgebieten kommen, derzeit besonders aus Afghanistan, dem Irak, Syrien oder Pakistan, und die oft traumatisiert seien infolge des Erlebten, äußerte Andreas Kaczynski vom Paritätischen im Landesverband Brandenburg e. V. So führte das Bündnis auch die humanitären Gründe gegen Flughafenverfahren generell und gegen das neue Vorhaben an. In einer früheren Expertise als "hastig, unfair, mangelhaft" infolge der praktischen Erfahrung bei der Betreuung am Frankfurter Flughafen bezeichnet, hatte Pro Asyl die Abschaffung solcher Schnellverfahren gefordert. Diese hätten bereits verhängnisvolle Fehlentscheidungen gebracht, so in 2008, als zwei eritreische Deserteure von Frankfurt aus zurückgeschoben wurden. Sie landeten sofort nach ihrer Ankunft in Eritrea in einem Geheimgefängnis. Nach der Abschiebung prüfte das Verwaltungsgericht ihren Fall mit der nötigen Gründlichkeit und gewährte Asyl.

Wer ist verantwortlich?

Bis dato führte die Kritik dazu, dass der Bauherr Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sowie die Länder und das Bundesinnenministerium ihre Beteiligung genauer darlegen mussten. Beruft sich die Flughafen BB GmbH auf die gesetzliche Verpflichtung, hier eine Unterkunft für Flughafenverfahren zu schaffen, so beschied das Land Berlin für die Flüchtlingsräte nicht zufriedenstellend. "Wir warten noch immer auf eine eindeutige Stellungnahme vom Berliner Senat zum Asylgewahrsam am BER. Über die Betreibergesellschaft Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH ist auch das Land Berlin in das Vorhaben eingebunden", kommentiert Martina Mauer vom Flüchtlingsrat Berlin gegenüber Telepolis. Die drei Anteilseigner an der GmbH sind Berlin, Brandenburg und die Bundesrepublik.

Eine erste Auskunft des regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit, der auch im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft sitzt, war dem Flüchtlingsrat nicht ausführlich genug: Das Land sei "an der Entscheidung für das Asyl-Gebäude nicht beteiligt gewesen" , sondern setze ein Gesamtkonzept des Bundesinnenministeriums um , die Verantwortung hierfür liege beim Land Brandenburg und beim Bundesinnenministerium. Ein Offener Brief von Flüchtlingsräten und Sozialverbänden vom Dezember forderte die Aussetzung des Asylgewahrsams und wollte bei den Instanzen Stellungnahme und direktes Gespräch. Einen Termin zum Gespräch gab es bislang noch nicht.

Kein Gesprächstermin auch seitens Brandenburgs, das die künftige Betreiberfunktion für die Internierungsanstalt übernehmen soll. Doch reagierte man damit, dass das Landesinnenministerium am 9.2. in einer teil-öffentlichen Sitzung im Innenausschuss seine Position zum geplanten Asylgewahrsam darlegte. Widersprochen wird, dass es sich um "Haft" handele, wie dies Kritiker und jüngere Presseberichte bezeichneten – es handele sich vielmehr um eine Unterbringung gemäß § 65 des Aufenthaltsgesetzes. Des weiteren verweist Brandenburg auf den Bund: Das Land habe dem "Gesamtkonzept des Bundesinnenministeriums" Folge zu leisten. Ingo Decker vom Innenministerium Brandenburg gegenüber Telepolis:

Zum Flughafenverfahren an sich muss sich das Land nicht positionieren. In dieser Hinsicht sind wir die falsche Adresse für die Kritiker, und es ist zu viel verlangt, das Land sollte sich aus dem Verfahren ausklinken. Der Bund beharrt darauf, ein System aufrechtzuerhalten, das er als bewährt sieht, und das Land wird dem Folge leisten und seiner örtlichen Zuständigkeit hier für den Asylgewahrsam am Flughafen BER nachkommen.

Allerdings habe auch Brandenburg vormals drei Vorstöße gegen Flughafenverfahren (bislang mit 2 bis 4 Fällen jährlich) in Schönefeld getätigt, zuletzt in 2010, als man Bedenken mit Blick auf eine mögliche europäische Vereinheitlichung über Asylverfahren mit Änderungen zu Flughafenverfahren in der Zukunft äußerte. Das sei einer ablehnenden Haltung des Bundesministeriums begegnet.

Verweis auf die Bundestreue also bei den Ländern. Hingegen erwarten sich die Flüchtlingsräte "einen mutigen Schritt von Berlin und Brandenburg, um der Bundesverordnung für Flughafenverfahren vorerst nicht nachzukommen und den Bau des Asylgewahrsams am Flughafen BER auszusetzen, bis die europäischen Verhandlungen zur Vereinheitlichung der Asylverfahrens- und Aufnahmerichtlinien erarbeitet sind", so Mauer vom Flüchtlingsrat Berlin. Man appelliert also von einer Warte aus, die rechtsstaatliche Kritik und verhängnisvolle menschenrechtliche Erfahrungen der vergangenen Jahre mit "europarechtlicher Fragwürdigkeit" vereint.

Soll der Flughafenarrest, an dem die Regierung festhält, europäische Fakten schaffen?

Denn auf europäischer Ebene zeigt sich die deutsche Asylpraxis mit Flughafenverfahren gemäß § 18 a im Asylverfahrensgesetz als eine Art Hardliner-Praxis und ist nicht unwidersprochen. Da ist die Definition von "Haft" für einen solchen Gewahrsam im Transitbereich von Paris-Orly, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in 1996 in Beurteilung der Klage eines somalischen Asylbewerbers aufgestellt hatte (Dokument EuGRZ 1996, 577), und die der deutschen Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts widerspricht. Und ein jüngerer Urteilsspruch des Gerichtshofes in Straßburg über ein Asylschnellverfahren eines sudanesischen Klägers befand, dass solche Verfahren den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verletzen können .

Und noch immer steht eine europäische vereinheitlichende Formulierung der Asylverfahrens- und Aufnahmerichtlinien aus – seit Jahren in Brüssel erörtert, steht sie aber in der Sicht deutscher Instanzen für die Asylpraxis mit Status quo noch in den Sternen. Nach europäischer Ausrichtung könnte eine Gewahrsamnahme aufgrund von bloßem Asylgesuch nicht mehr derart zulässig sein, wie derzeit von einigen Ländern praktiziert - maßgeblich nach Änderungsvorschlägen zum Gewahrsam (Artikel 8, Seite 27) in einem Entwurf der EU-Kommission von 2011.

Da gibt das Bundesinnenministerium einen ziemlich eindeutigen Kurs an: Es sieht sich wie eine strategische Zielführung an, womit letzten Dezember die Haltung des Ministeriums in Beantwortung einer "Kleinen Anfrage" der Linken im Bundestag erläutert wurde:

Im Mai 2010 hatte das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg gegenüber dem Bundesministerium angefragt, ob die Entscheidung über die Durchführung des Flughafenasylverfahrens am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt bis zum Abschluss der Verhandlungen über neue EU-Regelungen zum Asylverfahren zurückgestellt werden sollte. Grund waren die relativ hohen Kosten für die Baumaßnahmen einerseits und andererseits die Befürchtung, die künftigen EU-Regelungen würden das Verfahren wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Das Bundesministerium des Innern teilt die Befürchtungen, hat seinerzeit aber darauf hingewiesen, dass der Ausgang der Verhandlungen auf EU-Ebene offen sei und ein auch nur vorübergehender Verzicht auf das Flughafenasylverfahren die deutsche Verhandlungsposition schwächen könnte.(...)

Der Kurs seit 1993 wird beibehalten, und der neue Flughafenarrest soll hierfür, wie es aussieht, einen europäischen Fakt schaffen. Erfahrungsauswertungen aus den 19 Jahren Asylpraxis z. B. von Pro Asyl mit der fatalen Betreuungslage unbegleiteter Minderjähriger und mit dem Fehlentscheid gegenüber den eritreischen Flüchtlingen, scheinen daran nichts zu ändern. Ein jüngster Antwortbrief des Bundesinnenministeriums an die Flüchtlingsräte führte nochmals die Rechtmäßigkeit des Flughafenverfahrens aus; auf den Kritikpunkt von passierten Fehlentscheiden im Schnellverfahren wurde nicht näher eingegangen, informiert Martina Mauer.

Als "anachronistisch" bezeichnet die Basisinitiative Bündnis gegen Lager Berlin-Brandenburg den geplanten "Asylknast" am BER-Flughafen. In der Initiative führen Einzelpersonen und Vertreter verschiedener sozialer Gruppen Kampagnen gegen strukturell ausgrenzende Flüchtlingspolitik und- verwaltung in der Region. Markus Roth (Name geändert) kommentiert: "Die politisch Verantwortlichen beziehen sich auf Gesetze, die seit ihrer Einführung 1993 massive Proteste hervorrufen. Wie aus der Welt gefallen will die Bundesregierung ihre verantwortungslose Abschottungspolitik noch mehr auf die EU ausweiten. Die standardisierte Internierung von Flüchtlingen an den europäischen Außengrenzen ist das makabre Ziel."

Deshalb sieht man "gesellschaftlichen Widerstand gegen die Nicht-Einreise-Haft in Schönefeld" für nötig an. "Nicht nur wegen der prognostizierten 300 Flughafenverfahren pro Jahr, sondern auch wegen der Gesamtstrategie, wie in der EU mit der Aufnahme von Flüchtlingen umgegangen wird." Auch das BGL hatte Wowereits Büro und das Bundesministerium mit einem Protestschreiben aufgesucht; nun ist eine Demonstration zum Landtag Brandenburg für den 22.2. angekündigt. "Die SPD-Linke-Landesregierung macht sich zum Erfüllungsgehilfen für die CDU-FDP-Bundesregierung in einer Gesamtstrategie für die Neuformulierung der EU-Aufnahmerichtlinien. Von Platzecks SPD wird so getan, als ob beim Flughafenknast eine Art "Befehlsnotstand" existieren würde. Vielmehr fehlt ihm der politische Wille sich in dieser, für ihn offenbar unwichtigen Frage gegen die Bundesregierung zu stellen", so Roth.

Im Berliner Abgeordnetenhaus wurden kürzlich zwei Oppositions-Anträge gegen den Asylgewahrsam beraten. Von den Grünen initiiert, die einer positiven Umschreibung der geplanten Unterbringung widersprachen - "Das ist keineswegs eine besondere VIP-Lounge" - wurden die Anträge von der Linksfraktion gestützt, begegneten aber der Ablehnung der rot-schwarzen Koalition mit Hinweis auf geltendes Recht.