Razzien bei Nikotin-Liquid-Direktimporteuren

Der Verband des E-Zigarettenhandels erwartet nach dem Bekanntwerden der Rechtseinschätzung der Bundesregierung weitere "Schikanen"

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Mittlerweile soll es in Deutschland 1,2 Millionen Nutzer von elektrischen Zigaretten geben. Weil beim Verbrennen von Tabak zahlreiche gesundheitsschädliche (und teilweise krebserregende) Stoffe freigesetzt werden, verdampfen solche E-Zigaretten stattdessen Nikotin, das nur in hohen Dosen giftig ist und sich im Körper nicht ansammelt, sondern relativ schnell abgebaut wird.

Bisherigen Studien zufolge scheinen sich die Nachteile der elektronischen Zigarette gegenüber der mit Tabak befüllten in Grenzen zu halten: Eine karzinogene Wirkung des reinen Nikotins wird von der Mehrheit der Wissenschaftler heute verneint und die amerikanische FDA stellte lediglich fest, dass das Alkaloid noch Reste schädlicher Tabakstoffe enthalten kann, die allerdings in Zigaretten in weitaus größerer Konzentration vorhanden sind. Eine in der Fachzeitschrift Tobacco Control veröffentliche kalifornische Studie konnte ausschließlich bemängeln, dass Kartuschen auslaufen oder beim Wegwerfen noch Restnikotin enthalten können.

Paradoxerweise stufen manche Politiker und Behörden E-Zigaretten gerade aufgrund dieser gesundheitlichen Vorzüge gegenüber Tabakzigaretten als Arzneimittel ein. Eine Einschätzung, die im Falle ihres Zutreffens zur Folge hätte, dass Händler, die nikotinhaltige Nachfüll-Liquids verkaufen, mit bis zu bis zu einem Jahr Haft wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz rechnen müssten.

Bislang galt diese Drohung als eher theoretische, weil viele E-Zigaretten-Anbieter glaubten, dass deutsche Behörden Besseres zu tun haben, als opferlosen Delikten nachzugehen. Seit allerdings bekannt wurde, dass die für den größten deutschen Frachtflughafen zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach dem Fund von möglicherweise falsch deklarierten Liquid-Fläschchen aus China etwa 30 Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, nimmt die Besorgnis zu. Die Ermittlungen führten bislang zu drei bestätigten Razzien bei Liquid-Händlern im nordrhein-westfälischen Städtchen Schwelm, im niedersächsischen Wunstorf und im baden-württembergischen Neckargmünd.

Laut Auskunft der Zollfahndung in Hannover, die die Durchsuchung in Wunstorf vornahm, werden die beschlagnahmten Liquid-Fläschchen nun untersucht. Allerdings steht noch nicht fest, ob diese Untersuchung von der Gewerbeaufsicht oder vom Arzneimittelamt Nord in Bremen vorgenommen wird. Darüber, was an den Liquid-Fläschchen genau untersucht werden soll, herrscht bislang ebenfalls Unklarheit. Ein Beamter soll gegenüber dem Händler in Wunstorf angedeutet haben, dass es darum geht, ob der auf den Fläschchen angegebene Nikotingehalt zutreffend ist.

Beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) geht man davon aus, dass es auch bei weiteren Liquid-Direktimporteuren zu bislang noch nicht öffentlich bekannten Durchsuchungen kam und hält die Zahl 30 für realistisch. Aufgrund einer am 27. Februar abgegebenen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion befürchtet man für die Zukunft außerdem weitere Razzien und andere "Schikanen". Die in dieser Antwort dargelegte Rechtseinschätzung des Bundesgesundheitsministeriums stützt sich auf eine Einzelfallentscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Der in diesem Fall betroffene Händler hatte seine Produkte wie medizinische Artikel zur Rauchentwöhnung beworben, was dem Verband zufolge im Allgemeinen nicht gemacht wird.

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