Streit um das Streikrecht

Während Gewerkschaften das restriktive deutsche Streikrecht beklagen, fordert eine Professoren-Initiative gesetzliche Schranken für Arbeitskämpfe

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Als Jahr dramatischer Arbeitskämpfe wird 2011 nicht in die Geschichte eingehen. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung spricht mit Blick auf die Beteiligung der Beschäftigten und die Gesamtzahl der Streiktage von einem "vergleichsweise niedrigen Niveau".

Das könnte sich bald ändern, auch wenn ver.di für die zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gerade eine satte Lohnerhöhung von 6,3 Prozent ausgehandelt hat. Denn in diesem Jahr stehen noch weitere wichtige Tarifrunden an.

Eine Professoren-Initiative der Carl Friedrich v. Weizsäcker-Stiftung plädiert nun erstmals für "gesetzliche Schranken für Arbeitskämpfe etwa im Luft- und Schienenverkehr, in der Gesundheitsversorgung, der Telekommunikation sowie im Erziehungswesen". Derweil möchte die Linkspartei die "Kampfkraft der Gewerkschaften stärken" und fordert im Bundestag die Abschaffung des sogenannten Anti-Streik-Paragraphen (§ 146 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch).

Zersplitterung der Tariflandschaft

180.000 Menschen beteiligten sich 2011 an Streiks und Warnstreiks – 60.000 mehr als 2010. Auch die Anzahl der Streiktage lag mit 304.000 über der des Vorjahres (170.000). Außergewöhnlich sind diese Schwankungen nicht, und doch verdienen die Berechnungen des WSI, das das deutsche Streikrecht als "ohnehin schon restriktiv" empfindet, besondere Beachtung. Denn 2011 setzten sich zwei Trends fort, die das deutsche Arbeitskampfgeschehen immer stärker zu charakterisieren scheinen: Der Dienstleitungssektor rückt in den Fokus - 40 Prozent der Streikenden begleiteten die Tarifrunde im Öffentlichen Dienst der Länder -, und die Häufigkeit von Tarifkonflikten nimmt augenscheinlich zu.

Viele Arbeitskämpfe wurden in kleineren und mittleren Betrieben im Zusammenhang mit Haus- und Firmentarifverträgen ausgetragen. In der öffentlichen Wahrnehmung spielten diese Streiks keine große Rolle, obwohl sie eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung spiegelten. "Diese Auseinandersetzungen sind Ergebnis einer anhaltenden Zersplitterung der Tariflandschaft", glaubt WSI-Experte Heiner Dribbusch und verweist auf ein Beispiel aus der baden-württembergischen Provinz.

"Lebensfreude pur"

Das Motto der Lieler Schlossbrunnen Sattler GmbH&Co.KG, das dem Besucher der Homepage sogar vorgeträllert wird, galt für die Mitarbeiter des Familienunternehmens offenbar nur sehr bedingt. Seit Jahren versuchte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Lieler wieder für den Flächentarifvertrag der Mineralbrunnenindustrie im Südwesten zu begeistern.

Zunächst ohne Erfolg. Um 48 Millionen Liter "auf drei Produktionslinien in formschöne Flaschen" zu füllen, wurde offenbar die eine oder andere 45-Stunden-Woche gebraucht, die den Nachteil hatte, wie eine 38-Stunden-Woche bezahlt zu werden. Nach Gewerkschaftsangaben waren auch die Jahressondervergütung, sonstige Zuschläge oder die betriebliche Altersvorsorge nicht tariflich geregelt.

Der Streik ließ sich nicht mehr vermeiden und trieb allerhand seltsame Blüten. Jürgen Hinzer, seines Zeichens "Bundesstreikbeauftragter" der NGG, konnte nur etwa ein Drittel der Belegschaft zum Ausstand bewegen. Er nahm es sportlich und verriet der örtlichen Tageszeitung, das sei bereits sein 164. Arbeitskampf.

Kosten für Sekundärprozesse senken

Das Tauziehen in Schlingen-Liel fiel allerdings mehrere Nummern kleiner aus als der Arbeitskampf, den knapp 2.000 Beschäftigte der Service-Gesellschaft CFM mit Hilfe der Gewerkschaften ver.di und dbb Tarifunion ausfochten. Fast 13 Wochen bestreikten sie 2011 ein Subunternehmen der Berliner Charité, die ihrerseits mehr als eine Milliarde Euro Umsatz pro Jahr erwirtschaftet. Die CFM verantwortet bereits seit dem 1. Januar 2006 "alle nicht-medizinischen Aufgaben in der Charité - von der Abfallwirtschaft über die Mitarbeiter- und Patientenverpflegung bis zur Medizintechnik, Reinigung und Zentralsterilisation." Spätere Generationen werden dieses Verfahren vermutlich als Arbeitsmarkt-Klassiker des frühen 21. Jahrhunderts würdigen. Nachweisbare Ergebnisse gibt es aber auch, sagt die Tochtergesellschaft:

Seit die CFM die Infrastruktur der Uniklinik organisiert, sind die Kosten für die Sekundärprozesse deutlich gesunken. Die hohe Qualität der Leistungen konnte dabei gesichert und optimiert werden.

CFM

Mit Löhnen im Umkreis von 6,50 Euro, denn mehr war für die Geringverdiener bei CFM offensichtlich nicht drin. Doch die Solidarität vieler Kollegen und der Einsatz der Gewerkschaften, die sich an solch prominenter Stelle unbedingt beweisen wollten, beschert den Mitarbeitern nun einen Mindestlohn von 8,50 Euro ab dem 1. Mai. Reinigungs-und Sicherheitskräfte kommen so auf eine Lohnsteigerung von etwa 300 Euro im Monat.

Am Ende war auch die Charité, die sich später noch mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund auseinandersetzen musste, zufrieden und präsentierte sich als Vorreiter in Sachen Mindestlohn.

Mit dem freiwilligen Angebot, als eines der ersten Unternehmen den Beschluss des neuen Berliner Senats nach einem Mindestlohn von 8,50 Euro umzusetzen sowie der einmaligen Zahlung von 300 Euro, konnte zwischen der Geschäftsführung von CFM und den Gewerkschaften eine Einigung erzielt werden.

Charité, 5.12.2011

Gestörte Kampfparität

Die Berliner Charité arbeitet im Bereich der Daseinsvorsorge und kann sich damit des besonderen Interesses einer Gruppe von Juristen sicher sein, die für die Carl Friedrich v. Weizsäcker-Stiftung am 19. März 2012 einen neuen Gesetzesvorschlag in Berlin vorstellten.

Ob schon der Begriff "Professoren-Initiative" bisweilen ein Paradoxon darstellt, soll an dieser Stelle nicht entschieden werden. Dass der Vorschlag des Münchner Arbeitsrechtlers Martin Franzen, des Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing und des ebenfalls in Bonn beschäftigten Verfassungsrechtlers Christian Waldhoff einige Ungereimtheiten aufweist, liegt allerdings auf der Hand.

Die Umfrage, die beweisen soll, dass die Deutschen "mit einer deutlichen Mehrheit (…) für Einschränkungen des Streikrechts oder ein Verbot von Streiks in Unternehmen der Daseinsvorsorge" plädieren, wurde von der Carl Friedrich v. Weizsäcker-Stiftung selbst beim Institut für Demoskopie Allensbach in Auftrag gegeben. Darüber hinaus sind die von der Initiative benannten Kronzeugen, die "gesetzliche Schranken für Arbeitskämpfe" befürworten, kaum geeignet, als unabhängige Beobachter aufzutreten.

Bei einem Gesprächsforum der CFvW-Stiftung am 1. Juli 2011 in Berlin wies der Personal- und Finanzvorstand der Lufthansa Cargo AG, Peter Gerber, auf zunehmende Probleme bei Arbeitskämpfen in Unternehmen der Daseinsvorsorge hin. Einerseits seien Spartengewerkschaften in den vergangenen zehn Jahren schlagkräftiger geworden seien, zum anderen habe das Bundesarbeitsgericht die Tarifeinheit aufgegeben. Sein Unternehmen habe sich seit Jahren mit einer Reihe von Gewerkschaften auseinanderzusetzen, eine ähnliche Entwicklung sei bei der Bahn oder im medizinischen Bereich zu beobachten.

Doch das mehr als 100 Jahre alte deutsche Arbeitskampfrecht habe mit dieser rasanten Entwicklung nicht Schritt gehalten. Deswegen sei mittlerweile, so Gerber, die Kampfparität nachhaltig gestört.

Carl Friedrich v. Weizsäcker-Stiftung: Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge

Die "Professoren-Initiative" plädiert dafür, dass Streiks in Unternehmen der Daseinsvorsorge mit einer Frist von vier Tagen angekündigt werden und gegebenenfalls frühzeitig Schlichtungsverfahren anberaumt werden müssen.

Darüber hinaus sollen Arbeitskämpfe in der Daseinsvorsorge nur zulässig sein, wenn mehr als die Hälfte der Gewerkschaftsmitglieder an einer Urabstimmung teilnehmen und sich für einen Streik aussprechen.

Carl Friedrich v. Weizsäcker-Stiftung: Arbeitskampf in der Daseinsvorsorge

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di lehnte den Vorstoß strikt ab und sprach von einem Zwei-Klassen-Streikrecht. Die Einladung zum verbalen Klassenkampf nahm ver.di-Bundesvorstandsmitglied Dina Bösch allerdings an.

Es ist geradezu abenteuerlich, dass ausgerechnet Jura-Professoren auf die Idee kommen, allgemeine Grundrechte sollten für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Daseinsvorsorge eingeschränkt werden.

Dina Bösch, ver.di, 22.3.2012

"Der Gesetzesvorschlag hat allenfalls akademische Relevanz – für die Praxis kollektiver Arbeitskonflikte ist er vollkommen untauglich", meinte auch Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes.

Kalte Streiks und kalte Aussperrungen

Im Rahmen der "Professoren-Initiative" wird vor "kalten Streiks" gewarnt. Schon die Androhung von Arbeitskämpfen könne zu schweren wirtschaftlichen Schäden bei "kapitalintensiv strukturierten Unternehmen" führen. Ein vor wenigen Tagen eingereichter Antrag der Linkspartei an den Deutschen Bundestag fürchtet dagegen "kalte Aussperrungen".

"Heiße Aussperrung" findet im Streikgebiet statt, "kalte Aussperrung" in Betrieben, die sich nicht im Streikgebiet befinden, aber durch streik- und aussperrungsbedingte Produktionsausfälle ihrer Zulieferer die eigene Produktion ruhen lassen müssen (Fernwirkung). Arbeitgeber haben somit doppelte Durchsetzungsmöglichkeiten. "Heiß Ausgesperrte" erhalten im Gegensatz zu "kalt Ausgesperrten" Streikgeld von ihrer Gewerkschaft. Bis zur Einführung des Anti-Streik-Paragraphen haben "kalt Ausgesperrte" Kurzarbeitergeld erhalten.

Antrag der Linkspartei, 21.3.2012

Langanhaltende, flächendeckende Streiks seien in bestimmten Branchen kaum noch möglich, folgern die Linken, aber um Arbeitskämpfe dieser Größenordnung machen sich Arbeitgeber scheinbar auch weniger Sorgen als um den Streit mit den Spartengewerkschaften.

Ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2012 von der Zurückhaltung der letzten Jahre profitieren, wird sich bei den anstehenden Verhandlungen, zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie, zeigen. Fest steht aber: Von der vielfachen Auflösung der Tarifbindung hat bislang eigentlich nur einer der ehemaligen Tarifpartner profitiert. Das darf man, ohne Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, als ungerecht empfinden. Man darf allerdings auch fragen, ob die Gewerkschaften der Herausforderung reformwütiger Bundesregierungen gerecht geworden sind oder bereits in den Modus "Minderheitenvertretung" geschaltet haben.