Westerwelle gegen die Piraten

Nach Ansicht des deutschen Außenministers gefährden die Piraten, weil sie den "Schutz des geistigen Eigentums infrage stellen", die deutsche Außenpolitik

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Bundesaußenminister Guido Westerwelle wirft der Piratenpartei vor, die deutsche Außenpolitik zu gefährden: "Wenn wir den Schutz des geistigen Eigentums in unserem eigenen Land infrage stellen, können wir anderswo auf der Welt kaum glaubwürdig für die Einhaltung des Urheberrechts kämpfen."

Eine Partei, die jetzt grade mal in zwei Landesparlamenten sitzt, gefährdet die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland? Besser kann ein Politiker die Panik um die eigene Zukunft wohl kaum zum Ausdruck bringen.

Die Panik trübt Westerwelle derart die Sinne, dass er in den Chor derer einstimmt, die die gesellschaftliche Vernebelung betreiben: Ohne Rücksicht auf die eigene Blamage mixt der promovierte Jurist Westerwelle "geistiges Eigentum", Urheberrecht und die "Produktpiraterie" in einen Topf, ohne zu sagen, was er denn mit dem jeweiligen Begriff eigentlich meint.

Denn es gibt in Deutschland kein Gesetz, das dieses ominöse Eigentum präzisiert. Daher empfehle ich die Lektüre der "freien Enzyklopädie" Wikipedia (hier darf sogar "kopiert" werden, wie die "Autoren" betonen): Das Internetlexikon unterscheidet wie die WIPO beim "geistigen Eigentum" zwischen Urheberrecht einerseits und gewerblichen Schutzrechten (Patente, Marken und Muster) andererseits.

Also reden wir zunächst einmal vom Urheberrecht: Die Piratenpartei Deutschland ist

der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte [...].Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

Und sie fordert,

das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.

In §53 Urheberrechtsgesetz heißt es im Vergleich dazu:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Ich kann nicht erkennen, wie die Forderung der Piraten im Vergleich zum geltenden Recht den außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwider läuft oder diese gar "gefährdet".

Die nächste Nebelkerze wirft Westerwelle mit der "Produktpiraterie": Vor Somalia jagen die einheimischen Fischer immer häufiger nach Tankern und Kreuzfahrtschiffen statt nach Nahrung. Ich will an dieser Stelle nicht debattieren, warum sie das tun und wer sie dabei mit dem notwendigen Kleingeld und Waffen ausstattet, sondern mich mit der Handlung als solcher beschäftigen: Im Ergebnis wechseln bei derlei Beutezügen regelmäßig "Produkte" die "Besitzer": Der Pirat nimmt dabei dem Eigentümer "Gegenstände" wie Geld, Schmuck oder Öl ab. Somit hat der bisherige Besitzer einen "Verlust" erlitten.

Bei den Themen, die die Informationsgesellschaft bestimmen, ist das grundsätzlich anders: Musik, Filme, Software oder Texte lassen sich "kopieren", aber nicht "stehlen". Fachleute reden auch davon, "Wissen zu teilen".

Mit seinen "Produktpiraten" suggeriert Westerwelle Parallelen zwischen ehemaligen Fischern und einer neuen politischen Partei. So hofft er offenbar auf Stimmen aus der Film-, Musik- und Software-"Industrie". Der bayerische Landesverband der Piratenpartei beklagt zu Recht, dass Westerwelle die Außenpolitik auf die Wirtschaftspolitik reduziert.

Er übersieht außerdem, dass es sich bei der Kulturwirtschaft nicht um eine "Industrie" handelt, denn zum Schreiben von Musik oder Software ist es nicht zwingend notwendig, Menschen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Maschinen zur selben Zeit am selben Ort zu versammeln.

Aber unterstellen wir mal Spaßes halber, Westerwelle hätte Recht und Filme, Musik und Software wären "Produkte" - müsste dann nicht auch das "Produkthaftungsgesetz" gelten?

In dessen § 1 verlangt der Gesetzgeber:

Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.

Der Außenminister und andere Gesinnungsgenossen dieser Ideologie sollten vorsichtig mit ihren Forderungen sein: Sie könnten wahr werden. Das würde sich wohl (etwa angesichts mangelnder Softwarequalität) schnell als (teurer!) Bumerang erweisen.

Und was ist dann vom "geistigen Eigentum" zu halten? - Wie sollte denn dann der Eigentümer seiner grundgesetzlichen Verpflichtung aus Art. 14 nachkommen? Dort heißt es nicht nur:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

Sondern auch:

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Wie also kann der Urheber (nach Westerwelle der "Eigentümer") mit dem "Gebrauch" seiner Software "dem Wohl der Allgemeinheit dienen"? Ich habe immer wieder hin und her überlegt, was denn der arme Urheber tun kann, um unserem Grundgesetz Genüge zu tun - ich komme immer wieder zum gleichen Ergebnis: Er müsste sie als "Freie Software" veröffentlichen.

Derlei Software ist von vier Freiheiten geprägt:

  • Freiheit 0: Das Programm zu jedem Zweck auszuführen.
  • Freiheit 1: Das Programm zu untersuchen und zu verändern.
  • Freiheit 2: Das Programm zu verbreiten.
  • Freiheit 3: Das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen zu verbreiten, um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen.

Diese Freiheiten räumte etwa Tim Berners Lee mit seiner Idee des WWW hunderten Millionen Internetnutzern heute ein. Was wäre umgekehrt, wenn das Internet proprietär gehalten worden wäre, wenn nicht jedermann das Recht gehabt hätte, Internetseiten zu erstellen? Vermutlich würden wir hier in Deutschland immer noch fleißig Faxe verschicken, wir hätten weniger Sicherheitsrisiken in den Stromnetzen, die FDP-Politiker Silvana Koch-Mehrin und Jorgo Chatzimarkakis hätten ihren Doktortitel nicht wegen Plagiatsvorwürfen aberkannt bekommen und Herr Westerwelle wäre um den Fettnapf mit dem "geistigen Eigentum" herum gekommen.

Aus Sicht der FDP wäre es also womöglich gut gewesen, wenn das WWW keinen solchen Erfolg gehabt hätte - schließlich würde ihre Existenz dann nicht von den Piraten bedroht. Ob das aber wiederum im Interesse des Landes wäre, ist wieder eine andere Frage. Jenseits all' dieser Gedankenspiele bleibt festzuhalten: Es wäre toll gewesen, wenn sich die Freie Demokratische Partei um die Freiheit in der Informationsgesellschaft Gedanken gemacht hätte.