Das Energieeffizienzlabel auf dem Bildschirm

Muster einer Effizienzkennzeichnung. Die Ziffern von 1-15 stehen für weitere Detailvorschriften wie Schriftart und -auszeichnung. (Die Abbildung stammt aus dem aktuellen Arbeitspapier zur Online- Effizienzkennzeichnung)

Die EU-Kommission erwägt für alle elektrischen Geräte, die im stationären Handel eine Effizienzkennzeichnung tragen müssen, diese in Zukunft auch für den Onlinehandel einzuführen

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Das Thema Online-Effizienzkennzeichen kam Anfang April ziemlich unvermittelt in die energiepolitische Diskussion. Weitgehend unter Ausschluss der Fachöffentlichkeit in den EU-Mitgliedsstaaten hatte der europäische Zweig der US-amerikanischen Rand Corporation, welche 1948 aus der Douglas Aircraft Company ausgegliedert wurde, die Thematik aufbereitet. Da diese Arbeit innerhalb des Rahmenvertrags "No SMART No 2007/035" (unter der Vertragsnummer 30-CE-0207040/00-35, bzw. 36-CE-0207040/01-10) erfolgte, war dieser Vorgang im Vorfeld nicht über eine öffentliche Ausschreibung bekannt geworden. Im Februar 2012 wurde der 107 Seiten starke Abschlussbericht unter dem Titel Bringing online in line dann in Gänze veröffentlicht.

Hintergrund der hier angesprochenen Aktivitäten bildet die Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (PDF), die das Ziel verfolgt, die Energieeffizienz in Europa bis zum Jahre 2020 um 20% zu steigern.

Nachdem die Effizienzkennzeichnung im Handel Vorschrift wurde, hat sich gezeigt, dass diese Kennzeichnungen aufgrund der Veränderungen des Käuferverhaltens möglicherweise nur bedingt wirksam sind. So werden Online-Käufer von den Informationen im stationären Handel nicht erreicht und auch die sogenannten RoPos (Research online - Purchase offline; RoPos oder wie sich Handelsformen weiterentwickeln), die sich im Netz informieren und dann beim Händler ihres Vertrauens vor Ort kaufen, treffen ihre Vorentscheidung über einen Kauf, ohne vorher von den Verbrauchskennzeichnungen beeindruckt worden zu sein.

Bis zu 70 Prozent der Einkäufe werden durch eine Suche im Internet vorbereitet

So hat die für die "Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien" erstellte Studie Consumer 2020 - From Digital agenda to Digital action gezeigt, dass bis zu 70% der Einkäufe (jenseits des täglichen Bedarfs) durch eine Suche im Internet vorbereitet werden, auch wenn der Einkauf danach im stationären Fachhandel erfolgt. Im Falle von Produkten der Weißen Ware haben sich offensichtlich 90% der Europäer, die über einen Internetzugang verfügen, online informiert, aber weniger als 5% sollen dann auch online gekauft haben.

Im aktuellen Arbeitspapier werden die Forderungen aufgeführt, die für Hersteller/Importeure, Händler und Mitgliedsstaaten gelten sollen, um sicherzustellen, dass die von der Richtlinie vorgegebenen Energieeinsparungen durch die Effizienzkennzeichnung auch erreicht werden. Zudem werden freiwillige Maßnahmen vorgeschlagen, die eine Steigerung der Wirksamkeit ermöglichen sollen. Dass Händler zusätzlich zu den vorgeschriebenen Information auch weitere Angaben online stellen wollen, die Aussagen zu andern Geräteeigenschaften wie Betriebsgeräuschen oder den möglichen Folgekosten eines Gerätekaufs machen, dürfte jedoch eher selten vorkommen.

Über den europäischen Wirtschaftsraum hinaus?

Man verbindet mit der Online-Kennzeichnung und den damit verknüpften Zusatzinformationen die Hoffnung, dass sich dieses in erster Linie auf den Europäischen Wirtschaftsraum konzentrierte Vorgehen auch über diesen Rahmen hinaus auswirkt. Ob sich diese Hoffnungen realisieren lassen, darf zumindest bezweifelt werden. Allein die sprachliche Anpassung und die in anderen Regionen dieser Erde unterschiedlichen Gebräuche bei der Produktbewertung, dürften signifikante Hemmschwellen darstellen. So werden wenig energieeffiziente Geräte in Südostasien beispielsweise mit der Ziffer 1 gekennzeichnet und die besten mit der Ziffer 5. Es spricht Nichts dafür, dies zu ändern.

Die jetzt vorgesehene Maßnahme soll die Hersteller, bzw. Importeure dazu verpflichten, die spezifische Effizienzkennzeichnung und die benötigten Zusatzinformationen dem Onlinehändler in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Dies soll per E-Mail oder als Download-Option von der Herstellerseite erfolgen können. Zudem soll die Übermittlung auf einem physikalischen Datenträger (USB-Stick) möglich sein, der dem Gerät in der Verpackung beiliegt.

Grafische Gestaltung

Die letzte Option dürfte sich in der Praxis als wenig brauchbar erweisen, wenn man berücksichtigt, dass Webshops eher selten im Warenlager produziert werden. Auch für Sehbehinderte soll ein barrierefreier Informationszugang ermöglicht werden, wobei nicht näher spezifiziert ist, wie die Umsetzung der grafischen Darstellung einer Effizienzkennzeichnung in eine Sprachausgabe erfolgen soll. Diese müsste ja dann auch noch alle innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gebräuchlichen Sprachen umfassen.

Die Händler müssen nach den derzeitigen Vorstellungen die Effizienzkennzeichnung in ihrem Online-Angebot und in allen produktspezifischen Informationen platzieren. Zur Anwendung soll die Auszeichnungspflicht bei allen Anzeigen und Präsentationen kommen, die eine Nennung der Energieeffizienzklasse des spezifischen Produkts erfordern. Online-Auktionen sollen von der Kennzeichnungspflicht jedoch ausgenommen werden. Wie mit Auktionen verfahren werden soll, die eine Sofortkauf-Option zu einem regulären Preis vorsehen, scheint bislang nicht geklärt.

Das aktuelle Arbeitspapier führt die einzelnen Maßnahmen auf, mit welchen die Effizienzkennzeichnung in allen Online-Anwendungen umgesetzt werden soll. Das Online-Label soll mit Hilfe von Desktop-PCs, Laptops, Tablets, Smartphones und allen anderen vergleichbaren Geräten genutzt werden können.

Die Marktüberwachung soll wie im Falle des stationären Handels durch die 27 EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Allein die Personalausstattung der zuständigen Behörden scheint schon bisher eher knapp bemessen zu sein. Aufgrund der allgemeinen Sparbemühungen steht hier wohl auch kaum eine Besserung in Aussicht. Wer für eine Überwachung von Anbietern zuständig sein soll, die ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums haben, ist noch völlig offen.

Kunde soll Kenntnis bestätigen...

In der schon erwähnten "Consumer 2020"-Studie wird erwartet, dass mit der Einführung einer Online-Effizienzkennzeichnung die Wirksamkeit der bisherigen, stationär genutzten Kennzeichnung nochmals um 50% erhöht werde und die Kunden vermehrt zu energieeffizienten Geräten greifen.

Um sicher zu stellen, dass ein Kunde die Gelegenheit hatte, die Online-Effizienzkennzeichnung zu berücksichtigen, wird vorgeschlagen, dass der Kunde vor dem Bezahlvorgang aktiv bestätigt, alle relevanten Informationen zur Kenntnis genommen zu haben. Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie erfolgversprechend dieses Vorgehen ist, könnte man untersuchen, wie häufig die AGBs eines Onlinehändlers gelesen werden, bevor ihre Anerkenntnis per Klick bestätigt wird.

Inzwischen wurden die Empfehlungen der Studie in ein Arbeitspapier überführt, das in der vergangenen Woche im entsprechenden Consultation Forum in Brüssel zwischen den zuständigen Stellen in den Mitgliedsländern und der EU-Kommission diskutiert wurde.