Urheberrecht? Das betrifft mich (nicht)

Teil 1: Der Ausverkauf der Nutzungsrechte

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Alle diskutieren über das Urheberrecht? Nein, eigentlich kaum jemand mehr. Die Debatte um ein modernisiertes Urheberrecht wurde erfolgreich in die Debatte um Verwerterrechte und "Künstler" umgewandelt.

Es ist durchaus als Erfolg der Piratenpartei zu werten, dass sie die Debatte um das Urheberrecht neu in Schwung gebracht haben. Die fast schon hysterisch anmutenden Kampagnen, die nunmehr gegen das piratische Denken zum Urheberrecht gefahren werden, zeugen vor allen Dingen auch von Ahnungslosigkeit oder Heuchelei, wenn sie zwar die Urheber in den Vordergrund stellen, aber letztendlich eher für veränderte und verstärkte Verwerterrechte plädieren. So auch in Österreich, wo der Journalist Christian Rainer auf Profil.at offen vor den neuen politischen Mitstreitern warnt. Am Ende seiner aus drei Punkten bestehenden Warnung schreibt er in eigener Sache und spricht explizit das Urheberrecht an, offenbart allerdings auch eine Ansicht, die entweder von Naivität geprägt ist oder darauf schließen lässt, dass er sich mit den Realitäten wenig beschäftigt hat.

Journalistische Texte gehören denen, die sie geschrieben haben

Die Piraten wollen damit nicht weniger als den freien Zugang zu Musik, Bildern, Filmen, journalistischen Texten, Büchern. Die gehören aber denen, die komponiert, fotografiert, gefilmt, geschrieben haben. Was die Piraten also vorschlagen, ist die Legalisierung von Diebstahl. Piraten eben.

Das schreibt Christian Rainer und spricht damit zwar das Urheberrecht an (was seitens der Piraten allerdings keineswegs abgeschafft werden soll), geht aber dann nahtlos zum Zugang zu Texten und deren Nutzung über, was letztendlich mehr mit den Verwertungsrechten als dem Urheberrecht allein zu tun hat. Richtig ist, dass der Text, den ein Journalist schreibt, urheberrechtlich ihm gehört. Doch gerade im Journalismusbereich sind, auch bei freien Mitarbeitern, Wahrnehmungsverträge, die letztendlich sämtliche Rechte an den Verlag abtreten (mit Ausnahme der Vergütung sowie der Namensnennung) nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel, die gerade auch von den Redakteuren mitakzeptiert wird. Die Verlage wehren sich gegen eine Offenlegung dieser Verträge und sprechen nicht selten auch von juristischen Konsequenzen, sollte dem zuwidergehandelt werden. Dass eine solche Zuwiderhandlung dann auch das "Aus", gerade für freie Mitarbeiter oder Freiberufler in Bezug auf den so "geouteten" Verlag bedeutet, dürfte klar sein.

So finden sich in typischen Verträgen Klauseln, die besagen, dass der Autor mit der Übergabe des Textes sowie ggf. Bildern dem Verlag zusichert, dass er allein berechtigt ist, über den Gesamtbeitrag zu verfügen und der Autor bisher keine anderen Verfügungen bezüglich der Nutzungsrechte getroffen hat. Zeitgleich sichert der Autor zu, dass der Verlag von eventuellen Rechtsansprüchen Dritter freizustellen ist, die auf der Rechtsverletzung in Bezug auf Form, Inhalt oder Gestaltung des Beitrages beruhen.

Das Risiko bei eventuellen Rechtsverletzungen, die oftmals gerade im Zeitalter der Abmahnung nicht allzu selten sind, liegt also beim Autor - nicht beim Verlag. Doch interessanter ist, welche Rechte der Journalist in diesen Fällen abgibt. In typischen "Total-Buy-out"-Verträgen, die von Journalisten schlichtweg aus Mangel an Alternativen unterzeichnet werden, überträgt der Autor das zeitlich und räumlich uneingeschränkte, ausschließliche Recht zur Vervielfältigung des Beitrages, nicht nur z. B. im Medium, auf dem anfangs publiziert wird, sondern auch für alle Druckausgaben des Verlages (sofern vorhanden), alle körperlichen, elektronischen und interaktiven Ausgaben. Dies beinhaltet somit alle Möglichkeiten in Bezug auf CD, DVD, E-Book-Apps, sowie auf derzeit noch nicht aufgeführte, da noch unbekannte Nutzungsarten.

Doch damit nicht genug - auch Übersetzungen sind per Vertrag mit dem Urheber nur noch dem Verlag erlaubt. Gleiches gilt für Vorab- oder Nachveröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften sowie Datenträgern wie CD, DVD, E-Book etc. Außerdem obliegt dem Vertrag nunmehr das Recht zur Vergabe von Nutzungsrechten für ausländische Ausgaben sowie Taschenbuch-, Volks-, Sonder-, Reprint, Schul- oder Buchgemeinschaftsausgaben, auch hier gilt dieses Recht wieder für Printausgaben wie auch für Datenträger. Dass der Verlag den Beitrag kürzen und abändern und die Nebenrechte, gegen eine Vergütung, die oftmals lediglich einen Teilbetrag der ursprünglichen Vergütung beträgt, an Dritte übertragen kann, gehört ebenso dazu.

Die Liste der vergebenen Rechte lässt sich weiter ausführen, zeigt aber bereits deutlich, dass die Texte letztendlich zwar noch im Sinne des Journalisten ihm "gehören", er die Nutzungsrechte jedoch bereits mit Unterzeichnung des Vertrages daran weitgehend aufgegeben hat, auch wenn solche Klauseln derzeit bereits kritisch gesehen werden. Die Aussage des Herrn Rainer ist also bestenfalls irreführend. Zwar besteht ein Urheberrecht, doch der Ausverkauf der Nutzungsrechte hat lange Tradition und wird in verschiedenster Weise weitergeführt.

Die Village People und das Urheberrecht

"YMCA" oder "Macho Man" bzw. "In the Navy" sind Titel, die vielen bekannt sind, die Gruppe "Village People", die in bunten Kostümen diese Songs erstmals sang, stand ganz am Anfang ihrer Karriere als sie Scorpio Music und Can´t Stop Productions die Rechte an den Songs abtrat um mithilfe der Firmen erfolgreich ins Musikbusiness einzusteigen. 1978 gelang dies mit dem Titel "Macho Man" erstmals, 1978 war jedoch ein Datum, welches noch in anderer Weise für die Gruppe, besonders aber für den Texter hinter den Titeln, Victor Willis, wichtig sein sollte. In jenem Jahr verabschiedete man in den USA ein Gesetz, welches es Urhebern ermöglicht, nach 35 Jahren über die Verwertungsrechte neu zu verhandeln bzw. diese zurückzufordern. Dieses Gesetz sollte sicherstellen, dass (zumindest nach 35 Jahren) diejenigen, die aus wirtschaftlicher Not oder aber Naivität (bzw. um im Beruf Fuß zu fassen) Buy-out-Klauseln auf zeitlich unbeschränkte Zeit im Vertrag zugelassen hatten, diese nun aktiv angehen können, um entweder die Verwertungsrechte ganz neu zu vergeben oder aber zumindest attraktivere Bedingungen auszuhandeln.

Victor Willis, der Texter der Village People, hat diesbezüglich ein Verfahren gewonnen, was bedeutet, dass ihm nunmehr nicht mehr lediglich 10-12 % der durch seine Titel eingefahrenen Gewinne zustehen, sondern bis zu 50%, ferner kann er auch aktiver mitbestimmen, wer in welcher Form seine Titel verwenden darf. Er selbst führt beispielsweise an, dass er bezüglich der Verwendung der Songs in Filmen weniger restriktiv vorgehen will als die bisherigen Verwertungsrechtebesitzer.

Auch hier, ähnlich wie bei den Journalisten, sind die Urheber diejenigen, die von den Gewinnen am wenigsten profitieren. 80-90% der Gewinne bleiben normalerweise bei den Unternehmen, die dies damit begründen, dass sie erst für den Erfolg der Urheber sorgen. Eine Sichtweise, die in Willis' Prozess von den Richtern als irrelevant angesehen wurde. Die Tatsache, dass die Unternehmen durch Werbung, Produktion usw. erst für die erfolgreiche Karriere eines Urhebers gesorgt hätten, ändere, so die Richter, nichts an der Tatsache, dass es sich um die Urheber handelt, die nach dem 1978 verabschiedeten Gesetz das Recht auf Neuregelung ihrer Verträge hätten. Auch der Fakt, dass Willis nicht der einzige Urheber sei, sei hier irrelevant, entschied das Gericht. Die Unternehmen hatten argumentiert, da Willis nicht der einzige Urheber sei, müsse er sämtliche Urheber erst mit in den Prozess einbeziehen.

Ein modernisiertes Urheberrecht würde insofern gerade für die Urheber auch neue Möglichkeiten und Chancen bedeuten. Ein simples "niemand muss solche Verträge unterzeichnen" bzw. "tja, wer zu gierig ist, hat Pech" ist in dem Fall wenig hilfreich bzw. verkürzt die Debatte rund um (wirtschaftliche) Abhängigkeiten gerade auch in Bezug auf Urheberrecht unzureichend. Beiträge wie der von Christian Rainer suggerieren allerdings eine starke Position der Urheber, die mit der Realität wenig gemein hat. "Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht." schreibt die Piratenpartei auf ihrer Homepage und auch wenn die einzelnen Aspekte diskussionswürdig sind, so wäre es sinnig, diesen Satz nicht immer völlig außen vor zu lassen, sondern stärker in die Diskussion miteinzubeziehen.

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