Europäische Kommission will Bürgerinitiative gegen Atomkraft nicht zulassen

Bürgerinitiative steht dem Ziel einer "mächtigen Nuklearindustrie" entgegen

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Die Europäische Bürgerinitiative gilt ihren Kritikern als zahnloser Tiger. Zu hoch sind die Hürden, die für eine erfolgreiche Bürgerinitiative genommen werden müssen. Innerhalb von zwölf Monaten muss eine Initiative mindestens eine Million Unterschriften in mindestens sieben verschiedenen Mitgliedsstaaten sammeln, wobei in den sieben Mitgliedsstaaten selbst eine Mindestzahl von Unterstützern gefunden werden muss. Kommen über eine Million Unterschriften zusammen, und wird die nötige Mindestzahl aber nur in sechs Staaten erreicht, ist die Initiative gescheitert.

Kleinere Staaten werden obendrein benachteiligt, da sie im Verhältnis zu ihren Einwohnern mehr Unterschriften sammeln müssen als große. Am Ende aller Mühen steht dann eine willkürliche Entscheidung der Kommission. Sie muss sich lediglich mit dem Anliegen der Bürger beschäftigen und gegebenenfalls die Ablehnung begründen. Einspruch gegen die Entscheidung kann nicht eingelegt werden.

"Ziele der Bürgerinitiative nicht vereinbar mit den europäischen Verträgen"

Doch so weit muss eine Europäische Bürgerinitiative nicht einmal kommen: Die Initiative My Voice against nuclear power, die von Friends of the Earth und dem BUND getragen wird, darf nach dem Willen der EU-Kommission nicht einmal mit der Unterschriftensammlung beginnen, weil die Kommission die Ziele der Bürgerinitiative für nicht mit den europäischen Verträgen vereinbar hält.

Die Bürgerinitiative setzt sich für einen mehrstufigen Atomausstieg ein. 62 "Hochrisikoreaktoren", die entweder älter als 30 Jahre sind, kein Containment haben, in Erdbebengebieten stehen oder vom gleichen Typ wie der havarierte Fukushima-Reaktor sind, sollen nach dem Willen der Initiatoren sofort abgeschaltet werden. Für die restlichen 71 Atomkraftwerke soll bis 2015 ein Ausstiegsplan entwickelt werden.

Die Kosten der Atomkraft, so die Forderung der Initiative, sollen die Kraftwerksbetreiber selbst zahlen - für die Atommülllagerung genauso wie für mögliche Unfälle. Zudem kritisieren die Atomenergie-Gegner, dass Kernbrennstoffe in zahlreichen EU-Staaten noch immer steuerfrei seien und fordern deshalb eine "AKW-Steuer".

Um die Energiewende zu meistern, finden sich aber auch Forderungen nach einem um 20 Prozent niedrigeren Stromverbrauch bis 2020, ein Verbot von ineffizienten Elektrogeräten nach dem japanischen Top-Runner-Prinzip und eine Förderung erneuerbarer Energien. So soll nach dem Willen der Bürgerinitiative bis 2050 der Anteil erneuerbarer Energien auf 100 Prozent erhöht werden.

Was nicht sein darf

Diese Forderungen sind unzulässig, findet die Europäische Kommission. In einem Schreiben, das Telepolis vorliegt, lehnt sie die Zulassung der Bürgerinitiative ab. Damit kann die Unterschriftensammlung nicht wie geplant im Juni beginnen. Die Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass die Initiative offenkundig aus dem Rahmen der Einflussmöglichkeiten der Kommission falle.

Vielmehr fielen die Maßnahmen, die die Initiative vorschlägt, insbesondere die Erarbeitung von Ausstiegsplänen, die Außerbetriebnahme von Atomkraftwerken sowie die Versicherungsfrage in den Zuständigkeitsbereich des Euratom-Vertrages (PDF). Und eine Bürgerinitiative, die gegen den Euratom-Vertrag verstößt, kann es nicht geben.

"entschlossen, die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen..."

Insbesondere auf die Präambel und Artikel eins des Vertrages weist die Kommission die Initiatoren in ihrem Schreiben hin. Dort heißt es, die Unterzeichnerländer seien "entschlossen, die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Nuklearindustrie zu schaffen, welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert und auf zahlreichen anderen Gebieten zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt".

Weiterhin sei es die Aufgabe der Atomgemeinschaft, "durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen." Ein Atomausstieg ist mit diesen Zielen freilich nicht zu vereinbaren.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger zeigt sich über die Entscheidung der Kommission empört:

Die EU-Kommission will keine Bürgerinitiative gegen die Atomenergie. Das ist ein Affront gegen die europäische Umweltbewegung, für den wir ein Jahr nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima keinerlei Verständnis haben. Die Ablehnung schadet auch der Weiterentwicklung der Demokratie in der Europäischen Union.

Rechtliche Schritte

Tatsächlich hätte die Bürgerinitiative selbst dann, wenn sie die nötigen Unterschriften hätte aufbringen können, keinerlei Auswirkungen auf die bestehenden Verträge gehabt. Vielmehr hat sie lediglich den Charakter einer Aufforderung an die Kommission, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Was die Kommission daraus macht, und ob sie überhaupt aktiv wird, liegt einzig und allein in ihrem Ermessen.

Weiger kündigt unterdessen an, alle rechtlichen Schritte auszuschöpfen, um die Bürgerinitiative doch noch auf den Weg zu bringen. Denkbar ist nun zunächst einmal der Gang zum Europäischen Bürgerbeauftragten. Auch ein Gang zum Europäischen Gerichtshof ist noch möglich.

Euratom-Vertrag: Logik der 50er Jahre

Ob dies jedoch sonderlich erfolgsversprechend ist, bleibt fraglich. Rebecca Harms, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europaparlament und stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Energie und Umwelt, erklärt gegenüber Telepolis, dass die Ablehnung der Bürgerinitiative durch die Kommission bedauerlich sei, immerhin hätte dieses neue Instrument der politischen Beteiligung zeigen können, dass die Mehrheit der europäischen Bürger den Ausstieg aus der Hochrisikotechnologie Atomkraft fordert. Überrascht habe sie die Entscheidung der Kommission dennoch nicht.

Es fällt in der Tat nicht in den Kompetenzbereich der Kommission einen europaweiten Atomausstieg zu beschließen. Genausowenig kann die Kommission die Mitgliedsstaaten dazu zwingen, Atomkraftwerke zu betreiben.

Es sei jedoch entlarvend, dass die Kommission in ihrer Entscheidung explizit das Wachstum der Atomindustrie als Hauptziel des Euratom-Vertrages anführt.

Es zeigt, dass die Kommission in der Logik der 50er Jahre verharrt, wenn es um unseren zukünftigen Energiemix geht.

In Teilen der Kommission habe sich die Forderung nach einer nachhaltigen, sicheren, sauberen und demokratischen Energieversorgung noch nicht durchgesetzt. Harms fordert daher die Überarbeitung des Euratom-Vertrages. Immerhin müssten diesem alle EU-Mitgliedsstaaten beitreten und wären dadurch gezwungen, die Nutzung der Atomkraft finanziell zu unterstützen. Die Gefahr, dass die Kommission den deutschen Atomausstieg mit Verweis auf den Euratom-Vertrag behindern könne, sieht Harms indes nicht. Auch dies liege nicht im Kompetenzbereich der Kommission. Gleichwohl fordert sie die Bundesregierung auf, auch auf europäischer Ebene die Energiewende weiter voranzutreiben.

"Wirtschafts-Diktat als Riegel vor den Gedanken der demokratischen Meinungsbildung geschoben"

Die energiepolitische Sprecherin der Linken, Dorothée Menzner, kritisiert die Entscheidung der Kommission gegenüber Telepolis hart. "Mit der gleichen Begründung könnte sie der Bundesrepublik Deutschland Vertragsbruch am Euratom-Vertrag vorwerfen, da sie sich entschlossen hat, langfristig aus der Atomkraft auszusteigen", so Menzner. Der EU-Kommission attestiert sie ein "bemerkenswertes" Demokratieverständnis.

Anstatt internationaleVernetzungsgedanken integrierend aufzugreifen und den Interessen der europäischen Bevölkerung eine Plattform zu genehmigen, igelt sie sich hinter der internationalen Atomwirtschaft ein. Weil nicht sein kann, was in den Augen einiger weniger Atomkonzerne nicht sein darf, wird hier wieder einmal ein Wirtschafts-Diktat als Riegel vor den Gedanken der demokratischen Meinungsbildung geschoben.

Menzner kündigt an, auch die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage zu ermitteln. Immerhin sei der Energiekommissar Günther Oettinger von der Bundesregierung bestellt. Dieser solle die Begründung der Kommission vor der deutschen Öffentlichkeit erläutern.

Der Vorgang beweist nicht nur, welch stumpfes Schwert die Europäische Bürgerinitiative ist. Er zeigt vielmehr auch, dass der 1957 geschlossene und bis heute kaum veränderte Euratom-Vertrag der Schaffung einer modernen Energieversorgung im Wege steht.