Kopierkrieg erreicht die dritte Dimension

Ein Künstler erhielt eine DMCA-Abmahnung, weil seine 3-D-Druckvorlagen Warhammer-Spielfiguren stilistisch zu ähnlich sehen

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Mittlerweile gibt es 3-D-Drucker, die für Privathaushalte durchaus erschwinglich sind. Mit ihnen lassen sich Objekte aus Kunststoff herstellen. Dazu benötigt man keine dreidimensionale Vorlage, sondern nur eine Datei, in der die Informationen über das Objekt gespeichert sind. Die Torrent-Tracker-Site The Pirate Bay bietet seit Januar eine neue Kategorie namens "Physibles" an, in der sich Vorlagen für den 3D-Druck befinden. Bislang vor allem für Nippes und Spielzeug.

Eine andere Website zum Austausch von 3-D-Druck-Vorlagen ist Thingiverse. Sie wird vom 3-D-Drucker-Hersteller MakerBot Industries betrieben und erhielt unlängst Post von Anwälten der britischen Firma Games Workshop Limited (GW), die die Rechte am Fantasy-Brettspiel Warhammer hält, das 1983 auf den Markt kam. Die Anwälte forderten Thingiverse unter Rückgriff auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) auf, die Vorlagen für einen Kampfroboter und einen Panzer zu entfernen, weil sie Warhammer-Figuren stilistisch zu ähnlich seien. Eine Aufforderung, der Thingiverse umgehend nachkam, um finanziellen Risiken aus dem Weg zu gehen.

Warhammer. Foto: Arnaud Ligny. Lizenz: CC BY-SA 2.0.

Entworfen hatte die Figuren der Künstler Thomas Valenty aus Minneapolis. Er erhielt ebenfalls Post von den Anwälten und gab sich Wired gegenüber nicht nur frustriert, weil er viel Arbeit in die Figuren steckte, sondern auch verängstigt, weil er nicht weiß, wann sich die nächste Firma an einem seiner Werke stört. Dass die DMCA-Abmahnung für seine 3-D-Vorlage nicht die letzte ihrer Art gewesen sein wird, ist insofern relativ wahrscheinlich, als viele Verbraucher bereits auf 3-D-Drucker mit integriertem Scanner warten, mit dem sie nicht nur Kindheitserinnerungen von Firmen wie Britains, Heimo, Treff, Plasty oder Timpo, sondern auch überteuerte Ersatzteile 1:1 nachbilden können.

Das könnte Michael Weinberg von der Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge zufolge Unternehmen auf den Plan rufen, die noch mehr Geld für Prozesse und für politische Einflussnahme zur Verfügung haben als die Medienindustrie - was wiederum neue Gesetzesvorlagen zu einer noch umfassenderen Kontrolle des Internets und einem noch weitgehenderen Monopolschutz zur Folge haben dürfte. Ein Ansatzpunkt wäre eine Verlängerung der Patentschutzfristen, die aktuell bei 20 Jahren liegen. Bei älteren Objekten gibt es allerdings noch einen Designschutz, der aktuell durch die Genfer Akte zum Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle ausgeweitet wird. Designmonopolrecht ist seiner Natur nach zudem sehr unscharf und begünstigt durch die Rolle von teuren Gutachten vor Gericht eher die wirtschaftlich potentere Partei.

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