Profit durch Schlamperei

Die Stadtsparkasse Düsseldorf wollte zuviel abgebuchte Gebühren nicht mehr herausgeben

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Stadtsparkasse Düsseldorf ist die achtgrößte Sparkasse der Bundesrepublik. Deutschlandweit bekannt wurde sie allerdings weniger dadurch, als durch einen faulen 9,3-Millionen-Kredit für den Ehemann der Fernseh-Schrillschraube Verona Pooth. Franz-Josef Pooth hatte dafür nach Angaben seiner Anwälte teure Fernsehgeräte an "Vorstände und Mitarbeiter" der Sparkasse geliefert. Rechnungen dafür schickte er erst, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Bestechung begonnen hatte. Als die Sache ans Licht kam, wurden der damalige Sparkassenchef Heinz-Martin Humme und das Ex-Vorstandsmitglied Karl-Heinz Stiegemann entlassen.

Bei weniger prominenten (oder weniger spendablen) Kunden kann das Geldinstitut dagegen auch mal weniger großzügig sein. Teilweise geizt sie sogar über das rechtlich zulässige Maß hinaus, wie der Lawblogger Udo Vetter jetzt öffentlich machte: Vetter ist nämlich gerade für einen Mandanten tätig, der ein monatlich 5,20 Euro teures Konto bei dem Geldinstitut hat. Bis 2009 hatte er auch eine Kreditkarte, die mit zusätzlichen drei Euro monatlich zu Buche schlug. Als er diese Kreditkarte kündigte, unterließ die Sparkasse jedoch die Kürzung der Gebühr und zog weiterhin jeden Monat 8,20 Euro ab.

Verona Pooth bei der Werbung für die später insolvente Firma ihres Ehemannes. Foto: KMJ. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Das fiel dem Mandanten allerdings erst unlängst auf, als er seine Kontoauszüge genauer kontrollierte. Das teilte er der Stadtsparkasse mit, die den Fehler in einem Brief an ihm einräumte. Allerdings, so das Geldinstitut, könne es die zuviel gezahlten Gebühren nur für das laufende Jahr und nicht für die drei davor liegenden zurückerstatten, weil diese bereits "als Geschäftsjahre abgeschlossen" seien. Man wolle eine eventuelle Verärgerung des Kunden aber mit einer (für ein Jahr kostenlosen) neuen Kreditkarte sowie "einer Flasche guten Weins vertreiben" und bitte "um Verständnis, dass weitere Zugeständnisse nicht möglich sind".

Laut Vetter will die Sparkasse seinen Mandanten damit offenbar "für dumm verkaufen". Diese Rechtsauffassung illustriert er mit der Frage, ob "ein mit Kreditraten säumiger Kunde der Stadtsparkasse Düsseldorf auch jeweils ab dem 1. Januar des Folgejahres die Zahlung verweigern [kann], weil er seine Belege an den Steuerberater geschickt und damit innerlich das Geschäftsjahr abgeschlossen hat?" Und er wundert sich, ob die Düsseldorfer Stadtsparkasse vielleicht auch Stromnachforderungen der Stadtwerke nicht begleicht und dies damit begründet, dass "der Strom […] doch schon im letzten Jahr verbraucht worden" sei, weshalb man "buchhalterisch jetzt leider nichts mehr machen" könne.

Nachdem der Rechtsanwalt das Geldinstitut im Auftrag seines Mandanten anschrieb, hieß es dort plötzlich, dass man das Geld nun doch erstatten könne. Was die Stadtsparkasse Düsseldorf (möglicherweise nicht das erste Mal) versuchte, scheint jedoch (bis auf das Angebot mit dem Wein) keine auf das Rheinland begrenzte Praxis zu sein. Telepolis wurde ein Fall aus München zugetragen, bei dem die dortige Stadtsparkasse einem Studenten trotz Nachweis einer Immatrikulation nicht den ermäßigten Gebührensatz berechnete und sich anschließend weigerte, das zuviel einbehaltene Geld wieder auf dessen Girokonto zu buchen. Da es in solchen Fällen meist nicht um größere Beträge geht, können Geldinstitute offenbar damit rechnen, dass Verbraucher im Regelfall den Aufwand scheuen, Ansprüche auf dem Rechtswege geltend zu machen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.