"Ein virtuelles Sit-in, sogar ohne Vermummung"

106 Razzien wegen "Computersabotage" sollen eine "heilsame Schockwirkung" entfalten. Alles heiße Luft, urteilt ein früherer Aktivist von "deportation.class"

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Wieder hat das ungreifbare, digitale Kollektiv zugelangt: Am Wochenende hatten Aktivisten von Anonymous die Webseite der GEMA mit gemeinsam verabredeten Besuchen erneut lahm gelegt. Die Aktion richtete sich diesmal nicht nur gegen die Sperrung urheberrechtlich geschützter Musikvideos bei Youtube: Ermittlungsbehörden hätten laut einer Erklärung mit den letzte Woche durchgeführten Razzien "Benzin in das Feuer der Revolution gegossen". Über die Kriminalisierung von Onlinedemonstrationen sprach Telepolis mit Christian W., einem Organisator des "Virtual reality sit-in", das 2001 die Webseite der Lufthansa offline schubste.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte letzte Woche in mehreren Bundesländern Wohnungen von 106 Personen durchsucht und Computer und andere Ausrüstung beschlagnahmt, darunter externe Festplatten, Karten-Lesegeräte und Mobiltelefone. Sogar für Playstations interessierten sich die Landeskriminalämter.

Die Verdächtigen sollen im Dezember letzten Jahres an einer Protestaktion mit DDoS-Angriffen gegen die Website der "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" (GEMA) teilgenommen haben. Laut dem Durchsuchungsbeschluss blieb die Webseite aber stets erreichbar.

Freiheitsstrafe oder Sozialstunden?

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft vermutet ein "Hackerkollektiv Anonymous" hinter den Protesten und ermittelt wegen "Computersabotage" (Paragraph 303b StGB). Im Raum steht eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Straferschwerend soll wirken, dass die Protestierenden ein Programm nutzten, das über den Dienst Pastehtml im Internet bereitgestellt wurde. Teilnehmer mussten hierfür lediglich einen Mausklick vornehmen. Laut Welt sei wieder Low Orbit Ion Cannon genutzt worden. Anscheinend wurden Anonymisierungsdienste wie TOR oder VPN nicht genutzt. Das hat sich offenbar bei einer wiederholten Aktion am Wochenende geändert: Denn angeblich verzichtet die GEMA mangels Identifikation der Teilnehmer auf eine Strafanzeige.

Die Wirtschaftswoche gibt die Staatsanwaltschaft mit dem Zitat wieder, es seien "überwiegend Mitläufer" festgenommen worden. Das Ziel der hundertfachen Durchsuchungen sei eine "heilsame Schockwirkung": Viele würden mit einer Ermahnung und Auflagen wie Sozialstunden davonkommen. Angeblich handele es sich bei den Verdächtigen vielfach um Jugendliche und Heranwachsende, nicht aber um Anschlussinhaber, gegen die sich die Durchsuchungsbeschlüsse richteten. Gleichwohl bietet die Staatsanwaltschaft den Festgenommenen für eine bereitwillige Kooperation Strafnachlass an.

Die kompromisslose Strafverfolgung wegen "Computersabotage" erinnert an die Pioniere von Onlinedemonstrationen im deutschsprachigen Raum: Im Juni 2001 hatte die Kampagne deportation.class die Webseite der Lufthansa nach eigenen Angaben erfolgreich blockiert (Kein digitaler Sturzflug des Kranich?). Die per Mail angemeldete Demonstration richtete sich gegen die Teilnahme der Fluglinie an Abschiebungen (Justizministerium verneint Recht zur Online-Demo).

Zwei Jahre zuvor war dabei der Sudanese Amir Ageeb von drei Bundesgrenzschützern erstickt worden. Während die Beamten mit Bewährungsstrafen davon kamen, sah die Lufthansa in der angekündigten virtuellen Versammlung "Cyberterrorismus" am Werk (Staatsschutz wittert Terror im Netz). Der damalige Domaininhaber von www.libertad.de wurde jedoch 2006 vom Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalens freigesprochen, nachdem ihn das Verwaltungsgericht noch wegen Nötigung verurteilt hatte ("Verfassungsgericht muss Entscheidung treffen"). Den Vorwurf der Computersabotage ließ die Staatsanwaltschaft schon vorher fallen.

Cyberterrorismus oder Online-Demo?

Worum ging es bei eurem Protest damals?

Christian W.: Wir hatten die Onlinedemonstration mit der bundesweiten Kampagne deportation.class vorbereitet, um gegen die Abschiebepraxis der Lufthansa zu demonstrieren. Die Aktion fand parallel zur Aktionärsversammlung in Köln und einer dort von uns angemeldeten Kundgebung statt. Mit einer automatisierten Software sollte auf die Internetseiten der Lufthansa AG zugegriffen und dort zufällig ausgewählte Flugrouten abgefragt werden, beispielsweise die schnellste Verbindung von Berlin-Schönefeld nach Berlin-Tegel. Die zeitliche Nähe zur Aktionärsversammlung und zu unserer Protestkundgebung war uns sehr wichtig. Das sollte auch die von uns entwickelte Software sicherstellen, die nur an diesem Tag zwischen 10 Uhr und 12 Uhr funktionierte.

Wie hat Lufthansa darauf reagiert?

Christian W.: Lufthansa erstattete Anzeige und schwadronierte in einer Pressekampagne von "Cyberterroristen". Sogar das Bundesjustizministerium äußerte sich: Das Demonstrationsrecht sei demnach "im virtuellen Raum" ungültig. Das alles half uns natürlich enorm, die gewünschte Öffentlichkeit herzustellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Computersabotage und Nötigung. Der Vorwurf der Computersabotage wurde aber bald fallen gelassen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt verurteilte den Domaininhaber von www.libertad.de dann zunächst zu 900 Euro, die an eine gemeinnützige Organisation gezahlt werden sollten. Die Richter behaupteten, ein Mausklick sei "Nötigung". Natürlich nahmen wir das nicht an. In einer sogenannten Sprungrevision zogen wir stattdessen zum Oberlandesgericht, das uns in allen Punkten frei sprach.

Protest mit sichtbaren IP-Adressen

Auch der Onlineprotest von Anonymous soll als Computersabotage geahndet werden. Ist das Verfahren also mit eurem vergleichbar?

Christian W.: Die Anklage ist völlig überzogen! Letztlich ist es nicht mehr als ein virtuelles Sit-in, sogar ohne Vermummung. Unsere Kampagne nannten wir deshalb auch so: Sitzblockade am Eingang des Internetauftritts der Lufthansa. Auch Anonymous benutzt den Terminus, wenn nicht gerade Server von Nazis geöffnet werden.

Technisch betrachtet ähneln die Aktionen von Anonymous mit Skripten und Software durchaus unserer Onlinedemonstration: Außer, dass wir damals noch mehrere Monate Tag und Nacht programmiert hatten. Es gibt allerdings ein paar Unterschiede zu unserer Kampagne, etwa in der politischen Herangehensweise. Zwar sind die Proteste gegen die GEMA, ACTA oder andere Aktionen von Anonymous durchaus politisch und und intervenieren in emanzipatorische gesellschaftliche Kämpfe. Jedoch war unsere Onlinedemonstration eingebettet in eine Kampagne von 250 Gruppen, die eine sehr gute Öffentlichkeitsarbeit für uns betrieben. Sogar die in der Vereinigung "Cockpit" zusammengeschlossen Piloten äußerten sich kritisch zu Abschiebungen. Ich glaube, das alles half, die Anklage wegen Computersabotage zu kippen.

Die jetzt kriminalisierten Aktivisten waren mit sichtbarer IP-Adresse unterwegs. Ein klares Plädoyer für die Vermummung im Internet?

Christian W.: Das ist schwierig zu beantworten und schließlich eine Frage der persönlichen Einschätzung. Ob und wie Anonymous die Verschleierung von Spuren der Teilnehmer diskutiert, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Wir entschieden uns jedenfalls, die IP-Adressen der Teilnehmer nicht zu verschleiern. Das hatte mit Diskussionen um die Sichtbarkeit bei politischen Versammlungen zu tun und damit, dass wir die Demonstration anmeldeten (Nötigung oder legitime Protestform?). In unserer Öffentlichkeitsarbeit wiesen wir stets darauf hin.

Wir haben uns dafür von Anwälten begleiten lassen und boten Teilnehmern Rechtsberatung an. Wir hatten nicht so sehr Angst vor Strafverfahren: Vielleicht auch weil wir aus unserer politischen Arbeit kennen, Verfahren wegen Landfriedensbruch bis hin zum Paragraph 129a zu kassieren. Derartige Ermittlungen dienen in der Regel der Ausforschung politischer Zusammenhänge und werden nach einigen Jahren eingestellt. Die größere Gefahr sahen wir in drohenden Zivilverfahren und der Ungewissheit, ob es von Seiten der Lufthansa den Versuch gibt, Teilnehmer gesamtschuldnerisch zur Verantwortung zu ziehen.

Das Benutzen einer "Low Orbit Ion Cannon" oder eines Links, der darauf verweist, soll straferschwerend sein. Hat dieses Hilfsmittel nicht eher die Funktion ähnlich der Lautsprecheranlage, wie sie etwa die Berliner Lautigruppe für linke politische Versammlungen professionell verfügbar macht?

Christian W.: Bei dem Vergleich bin ich unsicher. Denn unser Skript und die Software sollten immer die Kampagne widerspiegeln. Weil die Lufthansa stark auf das Internet setzte, wollten wir sie genau dort treffen (Flügel stutzen beim Online-Kranich?). Es ging um Imagebeschmutzung, wir haben die Aktion medial inszeniert: Morgens eröffneten wir die Onlinedemonstration vor den Toren der Aktionärsversammlung mit einem symbolischen Mausklick. Zudem funktionierten die Werkzeuge nur während einiger Stunden, wofür mehrere Zeitserver abgefragt wurden. Wir betrieben einen immensen Aufwand, etwa um die Strings zu verschlüsseln und die Funktionsweise zu verschleiern. Von Seiten der Lufthansa aber gab es aber gar keine Versuche, unsere Software unschädlich zu machen. Vielmehr reagierten sie durch eine immense Aufrüstung ihrer technischen Ressourcen und einer gut organisierten Öffentlichkeitsarbeit am Tag der Onlinedemo

"Aktionsform ist massentauglich"

Die Proteste gegen die GEMA waren politisch begründet. Erklärt das die jetzige massive Repressionswelle?

Christian W.: Ich glaube eher dass die Behörden erkennen, dass die Blockaden nicht nur politisch, sondern auch technisch erfolgreich sind. Onlinedemonstrationen haben ein hohes Mobilisierungspotential. Neben der Kriminalpolizei dürfte auch der Inlandsgeheimdienst alarmiert sein, wenn sich immer mehr Menschen per Mausklick an antikapitalistischen, emanzipatorischen Protesten beteiligen. Alle können mitmachen, die Aktionsform ist massentauglich. Viele finden den Gedanken interessant, sich nicht mehr auf der Straße von Polizisten gängeln zu lassen oder Autofahrer zu nerven.

Inhaltlich geht es auch längst nicht mehr nur um Belange des freien Internet. Ich denke, die Phrase der "heilsamen Schockwirkung" trifft die Motivation der Staatsanwaltschaft am besten. Es geht um Abschreckung. Dabei ist gar nicht klar, ob die jetzt mit Repression Überzogenen überhaupt an der Aktion teilnahmen. Dass intellektuelle Urheber oder Organisatoren gefangen wurden, ist mehr als zweifelhaft. Das gibt selbst der Staatsanwalt Alexander Badle zu.

Bei allen Ähnlichkeiten der Repression im politischen Alltag und im Internet: Es fällt auf, dass gegen Aktivisten, die sich nur aus dem Internet kennen, noch nie wegen virtueller "Verschwörung" nach Paragraph 129 oder 129a ermittelt wurde. Alles eine Frage der Zeit?

Christian W.: Gute Frage. Ich sage mal: Genau darum drehen sich die Ermittlungen jetzt. Die Öffentlichkeitsarbeit der Behörden geht klar in diese Richtung. Auch andernorts wird viel von "Cyberterrorismus" gefaselt, um die technische und politische Aufrüstung im Internet zu legitimieren (EU fürchtet Angriffe auf Informationssysteme). Eine etwaige Anklage wegen "krimineller Vereinigung" oder sogar "terroristischer Vereinigung" dürfte schwer nachzuweisen sein, wenn sich die Betroffenen nie zuvor physisch getroffen haben. Nicht unwahrscheinlich aber, dass die Behörden auf der Straße zuschlagen: Bei Blockupy Frankfurt waren Aktivisten mit Anonymous-Schildern unterwegs.

In welcher Tradition stehen eigentlich die Protestaktionen im Internet? Woher hattet ihr die Inspiration für die Onlinedemonstration mit "deportation.class"?

Christian W.: Unsere Aktion war ja ohne die bundesweite Kampagne gegen Abschiebungen nicht möglich. Doch neben der antirassistischen Motivation hatten wir damals viele gute Ideen, wie das Internet politisch nutzbar gemacht werden könnte. Es gab Kontakte zu Künstlergruppen und Aktivisten aus Mexiko und Großbritannien, die bereits derartige Aktionen praktizierten. Gleichzeitig gab es auf mehreren Ebenen den Versuch, staatlichen Autoritäten mit dem Begriff "Disobedience" ("Verweigerung") zu begegnen (Die Zukunft des zivilen elektronischen Widerstands) - beispielsweise im Rahmen der G8-Proteste in Genua, die kurz nach unserer Aktion die "Rote Zone" entern wollten. Für uns war klar: Das Internet gehört uns! Fernab von Auseinandersetzungen um Netzneutralität und Urheberrecht betrachteten wir das Netz als öffentlichen Raum, was wir auch in den Gerichtsverfahren deutlich machten. Deshalb hatten wir die Demonstration ja auch beim Polizeipräsidium Köln wie eine gewöhnliche Versammlung angemeldet.

Hatte eure Aktion Erfolg?

Christian W.: Ja und Nein. Wir hatten eine sehr gute Vorbereitung, mit vielen Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit konnten wir unser antirassistisches Anliegen kompromisslos auf die Straße und ins Internet tragen. Die Lufthansa trug ebenso wie Bundesbehörden mit zunächst unbeholfener Pressearbeit wesentlich dazu bei. Auch technisch waren wir erfolgreich: Die Webseite war ab 10 Uhr morgens gar nicht oder nur schwer erreichbar.

Das alles änderte sich aber schlagartig nach Ende der Aktion: Wir waren derart unvorbereitet, dass wir erst spät nachmittags eine eigene Pressemitteilung herausgaben. Dadurch überließen wir die Deutungshoheit der Lufthansa, die auf einer Pressekonferenz um 11 Uhr eine vermeintlich gut funktionierende Webseite vorspiegelte. Tatsächlich zeigten sie aber nur Proxyserver mit der Startseite, während Suchanfragen unmöglich waren. Die Presse hat das dennoch übernommen. Nicht berichtet wurde auch, dass eine Beteiligung von Rechnern in Universitäten behindert wurde: Das Deutsche Forschungsnetz war derart manipuliert, dass Aufrufe der Lufthansa-Webseite blockiert wurden. Trotzdem schätzen wir, dass rund 13.000 Menschen mitmachten - eine auch bei antirassistischen Protesten auf der Straße beachtliche Anzahl!

Und nicht zu vergessen: Das Oberlandesgericht hat klargestellt, dass die Onlinedemo auf Meinungsbeeinflussung zielte, und somit keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Unsere Auffassung wurde bestätigt: Das Internet ist ein Ort für Proteste und Demonstrationen.