Kreditgeber Arbeitsagentur oder: Die kriegen eben nicht alles geschenkt

Raus aus ALG II (volkstümlich auch HartzIV genannt) und rein in den ersten Arbeitsmarkt - oft ist dies erst einmal mit Schuldentilgung bei ArGe oder Jobcenter verbunden

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Aber die kriegen doch sowieso alles auf Staatskosten

In Diskussionen rund um den Themenkomplex Arbeitslosengeld II herrscht oft noch die Meinung vor, die Leistungsempfänger würden neben dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft ja noch regelmäßig in den Genuss diverser Zusatzleistungen für einen "außergewöhnlichen Bedarf" kommen. So wird gerne angenommen, Küchengeräte und Ähnliches würden von Arbeitsagenturen (ArGen) bzw. Jobcentern anstandslos übernommen, so nur ein solcher Bedarf angemeldet wird.

Doch ein solcher Bedarf wird von den Ämtern sehr streng geprüft. Dies hat den Hintergrund, dass im Regelsatz ein Ansparbetrag enthalten ist, der dazu dienen soll, Rücklagen für die Reparatur und/oder Neubeschaffung von Kleidung oder Geräten sowie für diverse unvorhergesehene Ausgaben zu bilden. Die Höhe dieses Ansparbetrages wird je nach ArGe/Jobcenter anders beziffert, allgemein gilt ein Betrag von 40 bis 50 Euro pro Monat als sinnvoll. Daher wird bei einer Anmeldung eines Bedarfes zur Beschaffung eines Küchengerätes nicht nur geprüft, wie lange der Leistungsempfänger bereits ALG II erhält (und insofern in der Lage gewesen ist, durch diesen Ansparbetrag die entsprechende Summe selbst aufzubringen). Auch das einst angegebene Schonvermögen wird in Betracht gezogen.

Wer nun aber denkt, dass nach einer für den Antragsteller positiv beschiedenen Bedarfsermittlung die Kosten für das Gerät übernommen werden, der liegt nur halb richtig. Zwar wird eine solche außerplanmäßige Ausgabe dann bewilligt - doch die dafür zur Verfügung gestellten Gelder sind keineswegs geschenkt, sie stellen lediglich ein zinsloses Darlehen dar, was vom Leistungsempfänger spätestens dann zurückzuzahlen ist, wenn er wieder einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Schuldenfalle Strom

Ein großes Problem stellen hier insbesondere die steigenden Energiekosten dar. Da eher selten Neugeräte bewilligt werden, sondern der Leistungsempfänger mit dem Darlehens nur ein Gebrauchtgerät erwerben kann, führt ein solches Gerät nicht selten zu steigenden Energiekosten. Diese müssen dann erneut (ggf. über den Umweg Darlehen) aufgefangen werden, sodass hierdurch die bei den Ämtern auflaufenden Schuldenkonten weiter anwachsen.

Wurden im Jahr 2007 noch gerade einmal durchschnittlich 9.800 Anträge pro Monat gestellt, so wuchs diese Zahl schon 2010 auf 15.300 und 2011 noch einmal auf 18.400 an. Während die Anzahl der Anträge noch als "da trauen sich halt mehr, aber das ist alles ungerechtfertigt" abgetan werden könnte, spricht die Höhe der bewilligten Darlehen für sich. Innerhalb von 2 Jahren, nämlich von 2010 bis 2012, ist der Gesamtbetrag von vier auf fünf Millionen Euro monatlich (durchschnittlich) gestiegen. Zwar gab es diese Möglichkeit des Darlehens auch vor der Einführung von ALG II, bedauerlicherweise liegen aus der Zeit davor jedoch keine belastbaren Zahlen vor, sodass die Vergleichsmöglichkeiten fehlen.

Normalerweise sind die Darlehen durch monatliche Raten in Höhe von ca. 10% des Regelsatzes zurückzuzahlen, doch eine Vielzahl der ALG-II-Empfänger ist hierzu nicht in der Lage. Fallen weitere außerplanmäßige Ausgaben an, so gibt es neue Darlehen, die dann spätestens bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zurückgezahlt werden müssen. Diese Tatsache ist vielen unbekannt, die sich fragen, wie es denn möglich ist, dass ALG-II-Empfänger bei Eintritt in die Erwerbstätigkeit zunächst einmal aufgelaufene Schulden abtragen müssen. So entsteht oft der Eindruck, die ALG-II-Empfänger hätten während ihres Leistungsbezuges noch quasi "neben der Schufa" Schulden aufgehäuft, die abgezahlt werden müssen. Dass hier entgegen so mancher Vermutung auch Gelder für Energiekostennachzahlungen, die Reparatur oder die Anschaffung diverser Geräte usw. zu Schuldenkosten bei den Leistungsbehörden geführt haben, ist oft unbekannt.

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