Durch Abmahnungen bekannt gewordener Bischof wird Chef der Inquisitions-Nachfolgestelle

Papst Benedikt XVI. ernennt Gerhard Ludwig Müller zum Leiter der Glaubenskongregation

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Gestern gab der Vatikan bekannt, dass der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller von Papst Benedikt XVI. zum neuen Präfekten der Congregatio pro doctrina fidei, der "Kongregation für die Glaubenslehre" bestimmt wurde. Diese 1542 ins Leben gerufene und früher unter dem Namen "Inquisition" bekannte Einrichtung soll Vorstellungen entgegentreten, die von denen der römisch-katholischen Kirche abweichen. Müller scheint hierfür unter anderem deshalb eine bemerkenswerte Wahl, weil er über seine Religionsgemeinschaft hinaus dadurch bekannt wurde, dass sein Bistum während seiner Amtszeit nicht nur einen Missbrauchskritiker teuer abmahnen ließ, sondern sogar über weitere Abmahnungen versuchte, Berichterstattung darüber zu unterbinden.

Allerdings konnte der abgemahnte Stefan Aigner durch mehr als 10.000 Euro Spenden in Berufung gehen und letzten Herbst vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) ein Urteil erwirken, das der Zensur einen Riegel vorschob. Das Bistum versuchte nach Aigners Angaben zwar noch, die finanziell weniger gut bestückte Seite vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu zerren, scheiterte aber an einer Nichtzulassung. Eine Abmahnung Stefan Niggemeiers, der über den Fall berichtet hatte, wurde nicht weiter verfolgt, nachdem sich der Blogger davon unbeeindruckt zeigte und keine Unterlassungserklärung abgab.

Bischof Müller. Foto: Dr. Meierhofer. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Niggemeier kam damals zu dem Ergebnis, dass es der Kirche "offenbar" darum gehe, das Thema Umgang mit Kindsmissbrauch "insgesamt aus der Öffentlichkeit herauszuklagen". Dazu würde passen, dass Müller in einer Predigt am 20. März 2010 von einer "Kampagne" der Medien "gegen die Kirche" sprach und in diesem Zusammenhang sogar vor einem Nazivergleich nicht zurückschreckte. Clemens Neck, der Leiter der Bischöflichen Presse- und Medienabteilung, war für einen Kommentar zu Niggemeiers Vorwurf (den sich Telepolis selbstverständlich nicht zu eigen macht) ebenso wenig erreichbar wie für einen Kommentar zum Wechsel seines Bischofs nach Rom.

Bischof Müller selbst war in der Vergangenheit mit eigenen gewagten Behauptungen nicht sehr zurückhaltend: Vor zwei Jahren zitierte ihn die italienische Tageszeitung La Stampa mit der falschen Tatsachenbehauptung, die Humanistische Union betrachte Pädophilie als normal und trete für eine Straffreiheit von Kindsmissbrauch ein. Um diese Behauptung zu untersagen, musste die Humanistische Union nicht einmal den Weg über das Landgericht Hamburg gehen (Verfügung des Landgerichts Berlin vom 13. April 2010, Az.: 27 O 254/10).

Weitere zwei Jahre vorher hatte Bischof Müller im Rahmen einer Predigt den religionskritischen Schriftsteller Michael Schmidt-Salomon Behauptungen zum Infantizid unterstellt, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 24. Februar 2011 nicht nur als unwahr, sondern auch als persönlichkeitsrechtsverletzend einstufte. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Beschwerde der Diözese gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 8. August 2011 zurück und verneinte, dass der Schutz der Religionsfreiheit im Grundgesetz so umfassend wäre, dass er "absoluten Vorrang vor den Belangen des Persönlichkeits- und Ehrenschutzes" genießt.

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