EU-Lebensmittelbehörde bestätigt erneut Unbedenklichkeit von Lebensmitteln geklonter Tiere

Nach dem Scheitern einer Regelung im letzten Jahr scheint die Kommission die Zulassung von Produkten geklonter Tiere und ihrer Nachkommen wieder vorantreiben zu wollen

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

In den USA dürfen Produkte von geklonten Tieren und deren Nachkommen ohne Kennzeichnungen auf den Markt kommen. Die für Lebensmittel zuständige Behörde FDA hatte den Verzehr von solchen Produkten als unbedenklich erklärt, weil diese sich von traditionell gezüchteten nicht unterscheiden. Der nächste Schritt steht an, nämlich die erste Zulassung eines genveränderten Tiers als Nahrungsmittel (Genveränderte Tiere als Lebensmittel).

In der EU konnte letztes Jahr kein Kompromiss zwischen dem Parlament und Kommission sowie einigen Mitgliedsländern gefunden werden. Das Parlament forderte ein Verbot von Produkten von geklonten Tieren und deren Nachkommen (Die EU-Parlamentarier wollen das Klon-Schnitzel noch verhindern), die Kommission strebte höchstens ein zeitweises Verbot der Produkte von geklonten Tieren an, die von deren Nachkommen sollten aber frei und ohne Kennzeichnung vermarktet werden können. weswegen es nun keine neue Regelung gibt. Da kein Kompromiss erzielt wurde, blieb die alte Regelung in Kraft. Danach dürfen vorerst Lebensmittel von geklonten Tieren weiterhin nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn zuvor eine Genehmigung erteilt wurde. Fleisch und andere Produkte von deren Nachkommen können jedoch auch ohne Kennzeichnung verkauft werden. Das Verbot des Klonens zu Lebensmittelzwecken gilt noch bis 2015. Bundesministerin Ilse Aigner, so heißt es auch jetzt noch auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, "lehnt den Einsatz des Klonens in der Lebensmittelproduktion und das Inverkehrbringen solcher Erzeugnisse in Deutschland und in Europa ab".

Ähnlich wie die FDA hatte auch die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA schon 2008 den Verzehr von Produkten von geklonten Tieren für unbedenklich erklärt (Produkte von geklonten Tieren stellen für den Menschen kein Sicherheitsrisiko dar). Milch und Fleisch würden sich nicht von denen anderer Tiere unterscheiden. Verwiesen wurde jedoch darauf, dass Erkrankungs-, Missbildungs- und Todesraten bei Tieren, die mit dem Körperzellenkerntransfer (SNCT) geklont wurden, höher sind als bei den "konventionell reproduzierten" Tieren. Das könne sich aber durch Verbesserung der Technik ändern. Im wesentlichen hat die EFSA diese Einschätzung 2009 und in einer Aktualisierung 2010 bestätigt.

Wohl um die Debatte wieder anzustoßen, hat die EU-Kommission die EFSA erneut zu einer wissenschaftlichen Stellungnahme aufgefordert. Die Behörde veröffentlichte am vergangenen Donnerstag den Bericht, der wiederum die früheren Stellungnahmen bestätigt, da es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu etwaigen Risiken der Lebensmittel von geklonten Tieren und ihren Nachkommen gebe. Produkte von diesen seien ununterscheidbar zu denen von gesunden, herkömmlich gezüchteten Tieren. Weiterhin gebe es aber nur ausreichende Daten über Schweine und Rinder. Weiterhin gebe es Bedenken im Hinblick auf "Tiergesundheit und Tierschutz" für die geklonten Tiere, vor allem was die erhöhte Sterblichkeit betrifft, nicht aber für deren - natürlich erzeugten - Nachkommen. Verbessert habe sich die Klontechnik nur geringfügig.

Auch wenn das Verbot der Einfuhr von Lebensmitteln von geklonten Tiere weiter besteht, kann doch bereits Fleisch oder Milch von diesen auf dem europäischen Markt verkauft worden sein. Nachweisen lässt sich nicht, dass Lebensmittel von einem geklonten Tier stammen, in den USA müssen Produkte von geklonten Tieren auch nicht gekennzeichnet werden. Lebensmittel von deren Nachkommen kamen bereits auf den Markt (Lebensmittel von geklonten Tieren in der EU auf dem Markt) und werden wohl auch weiterhin verkauft werden. Auch in der EU gibt es (noch) keine Kennzeichnungspflicht für diese Produkte. Zu fragen wäre auch, ob sie nur für die erste Generation oder auch für alle nachfolgenden eingeführt werden sollen. Nachdem die EFSA erklärt, dass sich die Nachkommen von geklonten Tieren "normal zu entwickeln scheinen", würden auch hier etwaige Bedenken, die sich noch gegenüber geklonten Tieren vorbringen lassen, entfallen. Die Zielrichtung dürfte also weiterhin sein, für Nachkommen keine Kennzeichnungspflicht einzuführen.