840 Millionen Euro zu viel

Wer kommt für den Schaden auf, den der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus und die CDU in Baden-Württemberg angerichtet haben?

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gestern durchsuchten Polizisten auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Stuttgart hin mehrere Wohn- und Büroräume des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und der US-Investmentbank Morgan Stanley. Hintergrund ist der Verdacht, dass Mappus zusammen mit seinem damals bei Morgan Stanley beschäftigten JU-Spezi Dirk Notheis den Steuerzahler beim Rückkauf des Energieunternehmens EnBW vom französischen EDF-Konzern durch einen zu hohen Kaufpreis und unverdiente Provisionen um 840 Millionen Euro prellte.

Der Vermögensschaden für das Land Baden-Württemberg könnte der Stuttgarter Staatsanwaltschaft zufolge dadurch entstanden sein, dass Morgan Stanley "zunächst pauschal den Auftrag zur Durchführung der Kaufvertragsverhandlungen" erhielt, "ohne dass das zu zahlende Honorar vereinbart worden war. Anschließend wurden die Honorarvorstellungen der Bank ohne Verhandlungen und vor allem ohne Prüfung wirtschaftlicherer Alternativen akzeptiert, wobei die Höhe des Honorars an den Kaufpreis gekoppelt wurde".

Stefan Mappus. Foto: Jacques Grießmayer. Lizenz: CC BY 3.0.

Dies hatte bereits der baden-württembergische Rechnungshof in seinem Gutachten vom 20. Juni dieses Jahres festgestellt, in dem er zu dem Ergebnis kam, dass "keine nachvollziehbaren Gründe" ersichtlich sind, warum Électricité de France auf seine Preisuntergrenze in Höhe von 39,90 Euro zum Schaden des Steuerzahlers 10 Cent Aufschlag bekam. Später akzeptierte Mappus "ohne weitere Verhandlungen" sogar eine Erhöhung auf 41,50 Euro pro Aktie - angeblich als "Kompensation der Dividende für das Jahr 2010".

Weitere Anhaltspunkte für eine mögliche "Pflichtverletzung im Sinne des Untreuetatbestandes" ergeben sich dem Rechnungshof zufolge daraus, dass "keine ausreichende Wirtschaftlichkeitsprüfung" stattfand und "weder der Landtag, noch das Finanzministerium und der Rechnungshof informiert" wurden, weshalb das Geschäft nicht nur gegen die Landeshaushaltsordnung, sondern sogar gegen die Landesverfassung verstieß. Haushaltsschäden entstanden zudem dadurch, dass mit der Prüfung solcher und anderer Fragen nicht die "erfahrenen Experten der zuständigen Ministerien" beauftragt wurden, sondern eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Dass die Vermittler und der französische Energiekonzern den vom Rechnungshof festgestellten Schaden in Höhe von 840 Millionen Euro begleichen, ist eher unwahrscheinlich. Mappus selbst dürfte nur einen kleinen Teil dieser Summe besitzen. Außerdem ließ der ehemalige Ministerpräsident (der in nun an die Öffentlichkeit gekommenen Mails auf manche Beobachter den Eindruck macht, als sei er eine Marionette von Notheis und Morgan Stanley gewesen) durch einen Anwalt mitteilen, er weise weiter alle Schuld von sich. Mehr Geld als bei ihm wäre bei der CDU zu holen, die Mappus das eigenmächtige Handeln durch ihre parteiliche und parlamentarische Stützung erst möglich machte und ihrer eigentlich geforderten Kontrollpflicht offenbar nur unzureichend nachkam.

Parteien für ihre Politiker bis zur Insolvenz haften zu lassen, könnte haushaltspolitisch durchaus Anreize in die richtige Richtung setzen. Allerdings ist fraglich, ob die derzeitige baden-württembergische Regierung aus SPD und Grünen willens ist, die dazu nötigen Schritte in die Wege zu leiten: Vielleicht könnte eine solche Haftung ja eines Tages auf sie zurückfallen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.