Sexueller Missbrauch vom Kind am Kind

In Kärnten wurde ein 14-Jähriger des sexuellen Missbrauches und der Verbreitung pornografischer Darstellungen für schuldig befunden. Der Fall wirft Rätsel auf.

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Kinder und Nacktfotos

Glaubt man den österreichischen Medien, die über einen Fall in Klagenfurt schreiben, so wollte das Mädchen, dessen Nacktfotos von ihr unbeabsichtigt die Runde machten, einem anderen Mädchen helfen, das wegen eigens von sich angefertigten Nacktfotos gemobbt wurde. Die 12-Jährige scheint jedenfalls einem 14-jährigen Jungen entweder vertraut zu haben oder wurde von ihm stark unter Druck gesetzt.

Was davon zutrifft, ist unklar, da die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Fest steht nur, dass die 12-Jährige Nacktfotos von sich anfertigte und diese an den 14-Jährigen schickte. Kurz darauf machten die Nacktfotos jedoch an ihrer Schule die Runde. Das Mädchen bekam einen Schock, weigerte sich, das Elternhaus zu verlassen, und ist seitdem in psychiatrischer Behandlung. Wie die Fotos an die Öffentlichkeit gelangten, ist ebenso unklar. Zwar heißt es, es seien auch andere Jugendliche beteiligt gewesen. Inwiefern dies der Fall war und ob diese nun auch vor Gericht belangt werden, ist nicht bekannt.

Der 14-Jährige jedoch wurde zu fünf Monaten mit Bewährung sowie einem Teilschmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Eine ungewöhnlich hohe Summe, gerade für einen Teenager. Auch die Tatsache, dass hier schwerer sexueller Missbrauch vorliegen soll, gibt Rätsel auf, weil §296 Absatz 2 StGB in Österreich die Täterschaft dabei wie folgt regelt:

Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.

Da stellt sich die Frage, ob reine Nacktfotos unter diese Kategorie fallen. Von anderen Fotos wird jedoch nirgends berichtet - was natürlich auch am Ausschluss der Öffentlichkeit liegen kann.

Dass hier eine Verletzung der Privatsphäre vorliegt, ist eindeutig. Dass eine solche Verletzung zu psychischen Schwierigkeiten führen kann, die wiederum zu Schmerzensgeldforderungen berechtigen, ist ebenso unstrittig. Doch der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs wiegt schwer - auch angesichts der Tatsache, dass hier letztendlich Kinder allzu freigiebig mit ihren persönlichen Daten umgingen und auf die "harte Tour" lernten, dass dies keine gute Idee ist.

Aus rechtsstaatlicher Sicht erfreulich ist, dass die Akte des 14-Jährigen hinsichtlich dieses Vorganges bisher "sauber" bleibt, da eine solche Verurteilung sich im späteren Leben als höchst problematisch erweisen könnte. Update: Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, so würde ein Eintrag ins Strafregister folgen, der einer beschränkten Auskunftspflicht unterliegt. Der Fall an sich wirft aber noch andere Fragen auf, die sich z. B. hinsichtlich der Vorgehensweisen des "Kollektivs" Anonymous ergeben.

Ekelhafte Abartige

So hatte Anonymous jüngst eine Art Onlinepranger erstellt: eine Liste mit Usernamen und dazugehörigen Realnamen sowie Links, die sich auf die Benutzung von "Kinderpornoforen" bezogen. Dabei hat Anonymous (beziehungsweise diejenigen, die sich in diesem Fall hinter dem Namen verbargen) aber die Antwort auf grundlegende Fragen nicht beantwortet, die auch bei anderen Aktionen, die Anonymous zugerechnet werden, offenbleiben:

  • Was, wenn falsche Realnamen genutzt wurden?
  • Wem ist mit einer solchen Veröffentlichung gedient?
  • Wurde berücksichtigt, dass dort auch z. B. Menschen recherchieren oder im Auftrag von Behörden Beweise sichern usw.?

Anonymous hat in diesem Fall gewarnt, man würde nicht vergeben und vergessen. Die "ekelhaften Abartigen" sollten ein für sie unbewohnbares Netz vorfinden. Bisher, so hieß es, sei ja die Angst vor Verfolgung nicht gegeben - was jedoch die Uninformiertheit der hinter der Veröffentlichung steckenden Personen offenbart: In den letzten Jahrzehnten sind zunehmend Kinderpornoforen gelöscht, dort aktive Personen durch Zusammenarbeit der Behörden enttarnt und zu Haft- und Geldstrafen verurteilt worden. Einer Selbstjustiz, wie sie Anonymous ausübt, bedarf es nicht - und sie ist rechtlich gesehen mehr als fragwürdig.

Doch zurück zu dem 14-Jährigen. Nach Meinung von Anonymous ist er offenbar ein ekelhafter Abartiger, dessen Name zurecht geoutet werden könnte und sollte. Was dies hinsichtlich des weiteren Lebens für einen 14-Jährigen bedeuten kann, sieht man in den USA, wo bereits kleine Kinder wegen sexueller Vergehen vor dem Richter landen. Dies stellt letztendlich ein System, das Kinder schützen sollte, auf den Kopf. Es bleibt also zu hoffen, dass sowohl die Richter als auch das sich geheimnisvoll gebende Kollektiv noch einmal über die derzeitige Situation nachdenken.

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