Heimliche Steuer

Der Passauer Jurist Ermano Geuer will die für 2013 geplante Rundfunk-Haushaltspauschale vor Gericht zu Fall bringen

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Vor zwei Jahren beschlossen die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages. Danach soll die Rundfunkgebühr nicht mehr wie bisher geräteabhängig, sondern pauschal für jeden Haushalt eingezogen werden. Auch eine Differenzierung zwischen Geräten wird dann nicht mehr vorgenommen. Deshalb bedeutet die Haushaltspauschale für bloße Besitzer von Rundfunkgeräten und Computern eine Verdreifachung der Gebühr von 5 Euro und 76 Cent auf 17 Euro und 98 Cent. Die Gebühreneinzugszentrale GEZ wird trotz der Pauschalisierung nicht abgeschafft, sondern soll in den nächsten Jahren sogar wachsen. Der Passauer Rechtswissenschaftler Ermano Geuer hält diesen neuen Rundfunkstaatsvertrag für unvereinbar mit höherrangigem Recht und will ihn mit einer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu Fall bringen.

Herr Geuer - die Bayerische Verfassung ist ein Rechtsgebiet, das häufig als Reservevorschrift vernachlässigt wird. Sie sind da anderer Meinung, oder?

Ermano Geuer: Ja, absolut! Schon im Studium hat mir dieses Rechtsgebiet Spaß gemacht. Später habe ich als Mitarbeiter Studenten unterrichtet und versucht, ein wenig dafür zu begeistern. Die Begeisterung hielt sich leider in Grenzen. Zwar zählt die Materie zum examensrelevanten Stoff, hier setzen aber viele auf Lücken. Auch erachten nicht wenige das Rechtsgebiet für unwichtig. Sie denken, man wird später damit ja wohl kaum zu tun haben. Ich glaube, ich habe mit meiner Klage gezeigt, dass dem nicht so ist.

Ermano Geuer

Wie haben Sie ihre Popularklage gegen den neuen Rundfunkstaatsvertrag begründet?

Ermano Geuer: Es gibt quasi zwei Angriffspunkte. Einen grundrechtlichen und einen kompetenzrechtlichen. Lassen Sie mich mit dem grundrechtlichen Aspekt beginnen. Das Gesetz widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 118 der Bayerischen Verfassung, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.

Den Rundfunkbeitrag soll jeder Haushalt zahlen - egal ob er einen Fernseher hat oder nicht. Bislang brauchten zum Beispiel Studenten, die lediglich einen Internetanschluss, aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zu zahlen. Jetzt sollen alle für ein Fernseh- und Radio-Voll-Abo aufkommen. Dadurch wird Ungleiches gleich behandelt - ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Gleiches gilt für Betriebe. Betriebe mit wenigen Betriebsstätten zahlen überproportional wenig, Betriebe mit vielen Betriebsstätten (zum Beispiel im Einzelhandel, wo viele Filialen wichtig sind) zahlen dafür extrem viel. Auch Betriebe mit großen Fuhrpark zahlen drauf.

Eine weitere Ungerechtigkeit: Beherbergungsbetriebe werden nach Zimmern berechnet. Beispiel: Jemand betreibt ein Fünf-Sterne-Luxushotel mit 81 Zimmern, auf denen sich selbstverständlich Rundfunkgeräte befinden. Seine Rundfunkbeitragslast liegt bei 479,20 €. Eine weitere Person betreibt ein günstiges "Backpacker"-Hostel mit 81 Zimmern. Da seine Gäste nicht an Rundfunkempfang interessiert sind und er die Kosten niedrig halten will, befinden sich dort keine Geräte. Die Beitragslast ist mit der des Luxushotels identisch. Die Kriterien für die Pauschalierung sind insgesamt sachfremd, was die Regelungen verfassungswidrig macht.

In kompetenzrechtlicher Hinsicht habe ich mir den Charakter der Regelung angeschaut. Die neuen Rundfunkbeiträge sind keine Beiträge, sondern Steuern. Steuern sind nach der Definition in § 3 Absatz 1 der Abgabenordnung "Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft". Um nichts anderes handelt es sich bei den Rundfunkbeiträgen - es kommt ja gerade nicht darauf an, ob jemand einen Vorteil ziehen kann oder nicht.

Zum Erlass solch einer Steuer fehlt den Ländern aber die Kompetenz. Eine Rundfunksteuer lässt sich weder aus Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz noch aus den Ertragskompetenzen des Artikel 106 GG herleiten. Es fehlt also bereits an der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Auch so etwas macht eine Regelung verfassungswidrig.

Müssen Bürger die Haushaltspauschale zahlen, wenn der Bayerische Verfassungsgerichtshof feststellt, dass sie eine Steuer ist, zu deren Erlass den Ländern die Kompetenz fehlte? Oder können sie sich dann weigern?

Ermano Geuer: Hier wird es etwas kompliziert. Normalerweise kommen verfassungswidrige Regelungen, wenn das durch ein Gericht wirksam festgestellt wurde, spätestens ab dem Urteil nicht mehr zur Anwendung. Hier haben wir aber einen Staatsvertrag. Mit dem hat sich Bayern, zusammen mit den anderen Ländern quasi als Vertragspartnern dazu verpflichtet, diese Regelung so einzuführen. Ein Staatsvertrag wird also nicht so einfach außer Kraft gesetzt, da eine vertragliche Bindung vorliegt.

Wenn der Verfassungsgerichtshof in München mir recht gibt, ist die Bayerische Regierung aber gezwungen, unverzüglich einen neuen Vertrag auszuhandeln, notfalls den alten zu kündigen. Das Urteil hat aber nicht nur innerbayerische Auswirkungen. Das grundrechtliche Schutzniveau in Bayern und Deutschland unterscheidet sich in den für das Verfahren relevanten Vorschriften nicht. Das heißt, dass man bei Gerichten außerhalb Bayerns zu ähnlichen Ergebnissen kommt. Auch die Verantwortlichen aus Politik und Rundfunk werden dann kaum an der Regelung festhalten können.

Für wann rechnen Sie mit einem Urteil?

Ermano Geuer: Ich habe selber die Medienberichte verfolgt. Demnach ist mit einem Urteil heuer nicht mehr zu rechnen. Wahrscheinlich wird es in den ersten Monaten des Jahres 2013 so weit sein.

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