Mein Skandal gehört ERGO

Das Handelsblatt will das Landgericht Köln nach einer Einstweiligen Verfügung überraschenderweise davon überzeugen, "dass die Pressefreiheit schwerer wiegt als das Urheberrecht"

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Die Düsseldorfer Tageszeitung Handelsblatt machte im April mit einer Kampagne für umfassendere Immaterialgütermonopole Furore. Unter dem Motto "Mein Kopf gehört mir" druckte das Blatt "Statements zum Urheberrecht". Diese Stellungnahmen stammten allerdings zu einem großen Teil nicht von Urhebern, sondern von Verwertern, weshalb Markus Kompa damals befand, dass "dein Kopf gehört mir […] ein weitaus ehrlicherer Titel gewesen" wäre. Die Aktion – so stellt es sich aus heutiger Sicht dar – war eine Steilvorlage für eine Einstweilige Verfügung, die das Versicherungsunternehmen ERGO nun beim Landgericht Köln gegen die Zeitung erwirkte.

Das Handelsblatt hatte nämlich über seine App Handelsblatt Morning Briefing am Donnerstag den 30. August einen ERGO-Revisionsbericht zur Verfügung gestellt, der Lesern zusätzliche Einblicke zur so genannten Budapest-Affäre liefern sollte, bei der Reisen mit Sex-Parties Vertreter zum fleißigeren Arbeiten anreizen sollten und deshalb steuerlich als Betriebsausgaben verrechnet wurden. Solche Vergnügungsfahrten gingen angeblich nicht nur nach Ungarn, sondern auch nach Spanien und Jamaika. Die ERGO-Anwälte griffen die Berichterstattung darüber nun nicht mit dem Persönlichkeits- oder dem Presserecht, sondern mit dem Urheberrecht an: Ihrer Meinung nach durfte der Revisionsbericht nämlich nicht zum Download angeboten werden, weil er urheberrechtlich geschützt ist.

ERGO-Turm in Düsseldorf. Foto: ERGO Versicherungsgruppe.

Ein Argument, dem sich das Handesblatt eigentlich nicht verschließen kann, wenn es nicht seiner Immaterialgüterrechtskampagne widersprechen will. Trotzdem kündigte der Handelsblatt-Recherchechef Sönke Iwersen an, er und sein Blatt wollten Einspruch einlegen und das Landgericht Köln davon überzeugen, "dass die Pressefreiheit hier schwerer wiegt als das Urheberrecht der Revisoren von Ergo". Außerdem wirft die Zeitung dem Versicherungskonzern vor, dass sein Vorgehen dem von Ergo-Vorstandschef Torsten Oletzky ausgegebenen PR-Slogan "Offenheit und Transparenz" widerspreche.

Dass aus dem Immaterialgüterrecht bezogene Verbotsmöglichkeiten dazu genutzt werden, um unliebsame Informationen aus der Öffentlichkeit fernzuhalten, ist beileibe kein Einzelfall, sondern kommt recht häufig vor: So zerrte beispielsweise die (damals noch vom inzwischen durch ein Bürgerbegehren abgesetzten Adolf Sauerland geführte) Stadt Duisburg das Portal Xtranews vor das Landgericht Köln, weil die Website Dokumente zur Loveparade-Katastrophe veröffentlicht hatte. Selbst die Urheberrechtsexperten von iRights.info wurden schon mit Immaterialgüterrechtsverletzungsvorwürfen attackiert, als sie einen internen Entwurf der Journalistengewerkschaften für ein Leistungsschutzrecht enthüllten.

Ob eine Klage des ERGO-Konzerns gegen das Handelsblatt den Instanzenweg überleben würde, ist noch nicht sicher. Wie der Urheberrechtsexperte Till Kreutzer im ZDF darlegt, weist das deutsche Recht aber hinsichtlich der Veröffentlichung von Skandaldokumenten im öffentlichen Interesse eine "erhebliche Regelungslücke" auf. In den Niederlanden hat der dortige Oberste Gerichtshof diese Regelungslücke 2005 teilweise geschlossen, als er eine Güterabwägung vornahm und der Scientology-Organisation bei der Verwendung des Copyrights im Kampf gegen ihre Kritiker Grenzen setzte.

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