Sind Polizisten "Raubkopierer"?

Die GdP, die Rocker und das Urheberrecht

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Auf einer Website der Gewerkschaft der Polizei (GdP) waren bis zum 3. oder 4. September mehrere aus anderen Medien vollständig übernommene längere Texte online - darunter auch einige aus Telepolis. Bei einem dieser Artikel handelte es sich ausgerechnet um einen Text über ein Rahmenkonzept zur Bekämpfung der Rockerkriminalität. Dies Konzept steht seit ein paar Wochen öffentlich einsehbar auf einer Website der Hells Angels. Ich hatte diesen Artikel über das Konzept geschrieben - aber für Telepolis und nicht für die Polizei. Vor der Veröffentlichung meines Artikels auf der GdP-Seite wurde ich nicht um Erlaubnis gefragt, bei der Veröffentlichung wurde mein Name nicht genannt und natürlich wurde auch kein Honorar vereinbart: Ein eindeutiger Fall von Urheberrechtsverletzung, sagt der Justiziar.

Der Vorgang ist unter anderem deshalb bemerkenswert, weil das rheinland-pfälzische Ministerium für Inneres und Sport auf die Veröffentlichung der Rahmenkonzeption auf der Hells-Angels-Website sehr ungewöhnlich reagiert hatte: Der Vorsitzende des Vereins, der laut Impressum für die betreffende Website verantwortlich ist (Harley Drag Race Association, HDRA), bekam seine Unterlassungsaufforderung nicht etwa per Post, sondern anlässlich eines Besuches von etwa einem Dutzend Polizeibeamten: Bei dem Rocker fand unter SEK-Beteiligung eine Haussuchung statt. Bei dieser wurden auch zwei Computer beschlagnahmt. Begründung für die Aktion: Urheberrechtsverletzung.

Das wirft die Frage auf, wieso ausgerechnet auf einer Website, auf der als Kontaktadresse die GdP genannt ist und für die laut Impressum mit Norbert C. und Robert H. zwei GdP-Mitglieder (die sich bei genauerem Hinsehen als Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Kriminalitätsbekämpfung herausstellen, Urheberrechtsverletzungen begangen werden.

Unwissenheit? Unwahrscheinlich - im Impressum steht:

Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Die Bestimmungen des Urheberrechts sind also bekannt, zumindest, wenn die Betreiber der Website ihr eigenes Impressum gelesen haben. Aber das setzen wir voraus.

Die Polizisten haben auch für den Fall vorgesorgt, dass jemand seine Texte dort nicht sehen will:

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-InhaberInnen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden.

Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Ist es nicht merkwürdig? Im Impressum steht, dass Urheberrechte Dritter beachtet werden, aber das wurden sie nicht. Und für den Fall, dass der Autor eines ungenehmigt übernommenen Texts zufällig ein begnadeter Hacker sein sollte, bekommt er einen ziemlich aggressiv gehaltenen Hinweis, dass er seine Texte nicht von der Website selbst entfernen dürfe.

Inzwischen steht der Text über die Rahmenkonzeption nicht mehr auf der Website. Und nicht nur der: Die Website ist innerhalb von zwei Tagen von 1.319 auf nur noch 168 Texte "geschrumpft".

Ich hatte an Norbert C. gemailt:

Bitte entfernen Sie meinen Text spätestens bis Montag, den 10. September von der Website. Es ist Ihnen natürlich gestattet, einen Link auf den Text bei Telepolis zu legen. […] Wie Sie meinem Folgeartikel Missbrauch des Urheberrechts? entnehmen können, fand [...] drei Tage nach Erscheinen meines ersten Artikels über das Rahmenkonzept eine Haussuchung unter SEK-Beteiligung beim Vorsitzenden des Vereins "HDRA" (Harley Drag Race Association) statt, der laut Impressum für die Website verantwortlich ist, auf welcher das Rahmenkonzept veröffentlicht wurde. Dabei wurden zwei Computer beschlagnahmt.

Ferner soll der Vereinsvorsitzende die für die Unterlassungserklärung entstandenen Kosten in Höhe von aufgerundet 270 Euro erstatten.

Ich erspare mir und Ihnen vorerst eine Unterlassungsaufforderung, ich hätte ja ohnehin kein SEK für die Zustellung […]

Allerdings bitte ich, auch für weitere Artikel, um eine Antwort auf folgende Fragen:

- Sind Unterlassungsaufforderungen mit Kostennoten, wie sie dem Vereinsvorsitzenden von HDRA zugekommen ist, in Deutschland legal und Usus?

- Wie stehen Sie zu den Immaterialgüterrechtsverschärfungen, die mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage geplant sind?

- Wie kann es sein, dass die GdP eine Website mit lauter geklauten Texten betreibt, andererseits aber [die Polizei] bei einem Rocker, der einen einzigen Text veröffentlicht haben soll, eine Haussuchung mit SEK durchführt?

Meinen Text nahm Norbert C. umgehend von der Website.

Ich hatte außerdem bemängelt, dass er mich nicht um Erlaubnis gefragt hatte, dass mir finanzieller Schaden entstanden sei - und vor allem, dass er meinen Namen als Autorin nicht genannt hatte. Er antwortete:

Für die Unannehmlichkeiten möchte ich mich hiermit entschuldigen und danke für Ihr Verständnis! (Den Hinweis, dass ich Ihren Namen nicht genannt habe, habe ich mit Dank entgegen genommen. Ein Versäumnis! Weiterhin werde ich in den nächsten Tagen den Blog entsprechend überarbeiten.)

Überarbeiten - das tat er, und zwar mehr als gründlich.

Er hatte mich für die Beantwortung der genannten Fragen auf die Pressestelle der Berliner Polizei verwiesen. Am 4. September schickte ich morgens die Fragen an die Pressestelle und schilderte auch kurz den Fall mit dem SEK-Einsatz zur Übermittlung der Unterlassungsaufforderung. Mittags kam die Antwort der Polizei:

Ihre Anfrage bezieht sich offensichtlich auf einen Einsatz in Rheinland-Pfalz. Ich bitte Sie daher Ihre Anfrage an die dortige Pressestelle zu senden.

Ich:

[…] vielen Dank für den Hinweis. Aber die Urheberrechtsverletzungen beziehen sich auf Berlin. In Erwartung Ihrer Antwort […]

Ich hatte eine Frist bis Mittwoch, 13 Uhr gesetzt. Knapp eineinhalb Stunden zu spät kam die Antwort von der Pressestelle:

[…] die von Ihnen angesprochene Sachverhalte betreffen Bereiche aus dem Zivilrecht. Die Polizei Berlin ist daher für die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht zuständig.

Das hatte der Kollege der GdP wohl anders gesehen. Und man sollte ihm Fachwissen zutrauen, denn bei der GdP handelt es um eine Organisation, die - so die Website - "als Berufsvertretung allen Polizeibeschäftigten (Polizistinnen und Polizisten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten) zur Mitgliedschaft offen steht" und nach eigenen Angaben rund 170.000 Mitglieder organisiert. Sie wurde im Jahr 1950 gegründet und gehört seit 1978 dem Deutschen Gewerkschaftsbund an.

Egal. Viel interessanter als die Tatsache, dass die Polizei Berlin für Fragen des Zivilrechts nicht zuständig ist, auch wenn sie die Website der GdP (mit Sitz in Berlin) betrifft, ist eine komplette Umgestaltung der GdP-Website in der Zwischenzeit. Nicht nur mein Text verschwand: Wer die Website jetzt aufruft und ein wenig herunterscrollt, findet in der rechten Menüleiste das Archiv vor. Aktuell (05. September, 14:50 Uhr) werden für das Jahr 2012 121 Texte angegeben, davon 6 im September, 18 im August, 10 im Juli usw. Für 2011 werden 47 Texte angegeben.

Bevor ich aber bei Herrn C. und der Pressestelle der Polizei die Urheberrechtsverletzungen bemängelte, waren im Archiv für das Jahr 2012 623 Texte angegeben, davon 8 im September, 77 im August, 25 im Juli usw. Für 2011 wurden 696 Texte angegeben.

Ich selbst kann mich an mehrere Texte erinnern, die vorher dort abgebildet waren, die ich aufgerufen hatte und die jetzt nicht mehr auffindbar sind, darunter mehrere aus Telepolis und der Berliner Zeitung. Jetzt findet man nur noch Pressemitteilungen. Da fragt man sich doch, wie viele der verschwundenen Texte (502 für 2012 und 642 für 2011, also 1.144 Texte insgesamt) Urheberrechtsverletzungen waren. Alle 1.144?

Wer weiß, was jetzt passiert? Womöglich beantragen nun ein paar schlecht gelaunte Rocker, dass die GdP nach Vereinsrecht verboten wird, weil man die Urheberrechtsverletzungen ja schließlich der gesamten GdP zurechnen könne? Mit dieser Begründung, beklagen Hells Angels, werden ja auch immer wieder ihre Charter verboten - auch wenn nur wenige Mitglieder Gesetze überträten.