Steuerabkommen ist löchrig wie ein Schweizer Käse

Bei einer Anhörung im Bundestag kommt das Lob für das Abkommen vor allem aus der Schweiz

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Sowohl der Schweiz als auch der Bundesregierung gilt das ausgehandelte Steuerabkommen, mit dem Schwarzgeld in dem Alpenland nachträglich besteuert werden soll, als alternativlos. Das heftig umstrittene Abkommen soll 10 Milliarden an hinterzogenen Steuern aus der Schweiz in die Kassen des deutschen Fiskus spülen. Doch der Tenor unter den Experten, die der Finanzausschuss geladen hat, ist eindeutig. Das Abkommen ist kaum das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.

Mittels einer pauschalen Steuer in Höhe von 21 bis 41 Prozent sollen deutsche Anleger in der Schweiz, die ihr Vermögen bisher nicht versteuert haben, ihre Steuern nachzahlen, so der Inhalt des Abkommens. Damit die Schweiz weiter an dem für den Bankenstandort so wichtigen Bankengeheimnis festhalten kann, sollen die Besitzer des Schwarzgeldes anonym bleiben. Nach der Einmalzahlung gelten dann die Gelder rückwirkend für zehn Jahre als versteuert. Ab 2013 sollen dann die Einlagen von deutschen Kunden in der Schweiz so versteuert werden, als lägen sie in Deutschland - ebenfalls anonym, versteht sich.

Doch schon die erste Frage während der Expertenanhörung steht symbolisch dafür, dass selbst die Koalition nicht mehr daran glaubt, dass das von Schwarz-Gelb hochgelobte Abkommen dem kritischen Blick unabhängiger Experten standhalten kann. Die Eröffnungsfrage, ob denn das Abkommen mit der Schweiz in seiner jetzigen Form eine gleichmäßige Besteuerung sicherstellen könne, richtet der Finanzexperte der CDU, Klaus-Peter Flosbach, deshalb auch an Michael Ambühl. Ambühl ist Staatssekretär im Eidgenössischen Finanzdepartement und als solcher nicht ganz unparteiisch. Entsprechend vorhersehbar ist die Antwort: Die im Abkommen vorgesehene Nachversteuerung sei angemessen. Das zeige sich daran, dass in 90 Prozent der Fälle eine Selbstanzeige günstiger als der im Abkommen festgelegte Steuersatz ist. Auch der ebenfalls von Flosbach befragte Hortst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, sieht das so. Zudem würden ja alle Beträge, die nicht versteuert werden, irgendwann über die Erbschaftssteuer versteuert, fügt er an. Es gebe zwar einige Fälle, wo der Satz von 21 Prozent zu niedrig sei, aber das seien die Ausnahmen, mit denen man sich nicht beschäftigen müsse.

Hätten die Abgeordneten nicht in ausreichender Zahl Vertreter von Steuerberatern und der schweizerischen Finanzwirtschaft eingeladen, wäre es wohl der Koalition schwer gefallen positive Reaktionen auf das Steuerabkommen zu erhalten.

Roter Teppich für hartgesottene Steuerhinterzieher

Denn das Abkommen sorgt vielfach für Empörung. So etwa bei Thomas Eigenthaler, dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft, der nach eigener Aussage für eine "hocherregte Anzahl Beschäftigter in den deutschen Finanzämtern" sprach, die das Abkommen ablehnen. Zwar habe er die Idee eines Abkommens mit der Schweiz zunächst nicht schlecht gefunden, doch das derzeit vorliegende Abkommen müsse vollkommen neu verhandelt werden, so Eigenthaler. Dass das Abkommen vollkommene Straffreiheit vorsieht, kann er nicht akzeptieren. Das sei ein roter Teppich für hartgesottene Steuerhinterzieher. Die Bestimmungen im Abkommen erschwerten zudem "in nicht nachvollziehbarer Weise" den Ankauf von Steuerdaten. Der Gewerkschaftsvorsitzende sieht in dem Abkommen staatliche Strafvereitelung. Beweismittel dürften nicht in einem völkerrechtlichen Vertrag unterdrückt werden. Immerhin könnten sich selbst bei einer Amnestie für Steuerhinterziehung Hinweise auf weitere Straftaten wie etwa Geldwäsche finden. Zudem sei es auch nach 2013 noch möglich, Schwarzgeld in die Schweiz zu bringen.

Dem widersprechen die Vertreter der schweizerischen Banken vehement. So beteuerte Markus Diethelm von der UBS Bank, dass es in seinem Haus 2009 eine Zäsur gegeben habe. Was auch immer vorher das Geschäftsmodell der UBS gewesen sei, hätte die Bank seitdem begonnen, Steuerehrlichkeit für die Bank und die Kunden durchzusetzen. Unehrliches Steuergeld aus Deutschland nehme man nicht mehr an und entspräche schon heute dem Geist des Abkommens. Patrick Odier, der Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung SwissBanking fügte hinzu, dass Weißgeld in der Schweiz in Zukunft als Geschäftsmodell gelte und versprach, es werde keine Ausnahmen geben.

Angesprochen auf die bekannt gewordene Praxis der UBS, Diamanten in Zahnpastatuben zu verstecken, um sie so in die Schweiz zu schmuggeln, erwiderte UBS-Mann Diethelm, es sei die Sinnhaftigkeit des Geschäftes der UBS, solche Peinlichkeiten nicht mehr zu erleben. 2009 sei ein Ethikkodex ausgearbeitet worden, der der Bank die Unterstützung von Steuerehrlichkeit und wirtschaftlich unsinnigen Geschäften untersage. Diesen Kodex hätten alle Mitarbeiter der Bank unterschrieben.

Beratungsresistenz der Regierung

Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter kann derartigen Beteuerungen nichts abgewinnen. Ein Ethikkodex würde seiner Erfahrung nach gemacht, um Fremdregulierung zu verhindern. Daran, dass er eingehalten wird, glaub er nicht. Dass die Gelder anonym bleiben, schocke ihn und zeige eine Beratungsresistenz der Regierung, die er sich nicht erklären könne. Den nach dem Abkommen wohl bald verbotenen Ankauf von Steuerdaten hält er für notwendig. Es handle sich dabei um ein Standardermittlungsverfahren. Beamte seien angehalten, Daten, die sie angeboten bekommen, auch zu prüfen. Das Steuerabkommen sei eine Servicedienstleistung von zwei Staaten zu Gunsten von Steuerkriminellen.

Sogar einen internationalen Rückschlag im Kampf gegen Steuerhinterziehung sieht der US-Rechtsprofessor Itai Grinberg vom Georgetown University Law Center. Es erlaube dank der anonymen Abgeltungssteuer Steuerbetrügern, Geld in andere Länder abzuziehen. Deutschland könnte durch das Abkommen die Möglichkeit verlieren, mit anderen Ländern Informationen zu Steuerhinterziehung auszutauschen. Als große Industrienation sollte Deutschland in der Lage sein, mit der Schweiz ein ähnliches Abkommen zu erzielen, wie es die USA mit FACTA geschlossen hat.

Unverständnis herrschte unter den kritischen Sachverständigen auch über die Festlegung im Steuerabkommen, dass die deutschen Finanzämter in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens maximal 1.300 Kontenabfragen in der Schweiz starten dürfen - damit hätte jedes deutsche Finanzamt nur das Recht auf eine Anfrage pro Jahr. Haben weniger als ein Drittel der Anfragen nicht zum Erfolg geführt, darf die Schweiz die Zahl der zulässigen Anfragen zudem um weitere 15 Prozent reduzieren. Steuerhinterziehung werde mit dem Abkommen "in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise umfassend legalisiert", resümiert die Deutsche Steuergewerkschaft.

Schwarz-Gelb ficht das jedoch nicht an. Nach der Anhörung erklärten die Unions-Abgeordneten Flosbach und Olav Guttig selbstsicher: "In der heutigen Anhörung haben die Sachverständigen die bisherigen Einwände der Opposition gegen das Steuerabkommen Schweiz als falsch und unbegründet widerlegt. Im Gegenteil zeigt sich, dass die besseren Argumente eindeutig für das Abkommen sprechen." Die von Fiedler diagnostizierte unerklärliche Beratungsresistenz der Bundesregierung hält damit weiter an. Für das Steuerabkommen bedeutet dies jedoch das nahezu sichere Aus: Damit es in Kraft treten kann, ist die Regierung im Bundesrat auf die Stimmen der Opposition angewiesen - und die verlangt nach wie vor Nachbesserungen.