Merkel will vor Gorleben-Untersuchungsausschuss keine Fehler eingestehen

Bundeskanzlerin Angela Merkel im Untersuchungsausschuss. Bild: S. Duwe

Als Umweltministerin sei sie allenfalls "nicht so perfekt wie heute" gewesen

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Die Befragung Angela Merkels vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss ist ein Lehrstück über den real existierenden Parlamentarismus in der Bundesrepublik. Lange schon war diese Sitzung, in der Merkel ihre Endlager-Politik als Bundesumweltministerin unter Kohl von 1994 bis 1998 erklären sollte, erwartet worden.

Schon im Vorfeld war der Sitzungstermin mit der Kanzlerin umkämpft. Am liebsten hätte Schwarz-Gelb die Befragung Angela Merkels wohl ganz verhindert, allein die Minderheitenrechte der Opposition im Untersuchungsausschuss sorgen dafür, dass das nicht geht. Und so verlegten sich Union und FDP früh darauf, die Anzahl der Zeugen pro Vernehmungstermin zu begrenzen, um so den Untersuchungsausschuss in die Länge und damit auch den Termin mit der Kanzlerin nach hinten zu ziehen. Eine Übertragung der Befragung auf Phoenix konnte die Koalition allerdings verhindern.

Die Kanzlerin selbst wirkt vor dem Untersuchungsausschuss äußerst gelassen, schüttelt zu Beginn reihum den Ausschussmitgliedern die Hände. Zwei Aspekte stehen bei der Befragung im Vordergrund: Wie rechtfertigt sie die Entscheidung, Gorleben zu erkunden, obwohl nicht für den gesamten Salzstock die Salzrechte vorlagen? Und hat Angela Merkel die Bürger bewusst getäuscht, als sie erklärte, dass aus einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe aus dem Jahr 1995 hervorgehe, dass Gorleben der beste Standort für ein Endlager sei – obwohl die Studie den Standort Gorleben nicht thematisiert?

In ihrem Eingangsstatement lässt sie sich viel Zeit, beginnt mit einer Zusammenfassung der Koalitionsvereinbarungen der 12. und 13. Legislaturperiode im Bereich der Energiepolitik, die sie unterstützt, geteilt und gegen Widerstände verteidigt habe. Sie geht lediglich auf den ersten der beiden Kritikpunkte ein und beteuert dabei, nicht zu Lasten der Sicherheit gehandelt zu haben. Die Fachleute in ihrem Haus seien zu dem Schluss gekommen, dass eine Erkundung des gesamten Salzstocks zwar die optimale Variante sei, eine Teilerkundung jedoch immer noch als "sinnvoll" eingestuft wurde.

Hintergrund sei gewesen, dass man von einer weitaus geringeren Menge radioaktiven Mülls ausgegangen sei als in älteren Planungen. Grund dafür war, dass für schwach- und mittelradioaktiven Müll ein Endlager im Schacht Konrad gebaut wurde, zudem wurden in der Bundesrepublik weniger Kernkraftwerke gebaut als ursprünglich einmal geplant. Kosteneinsparungen, so betont Angela Merkel immer wieder, seien nicht der Grund gewesen, nicht den kompletten Salzstock zu untersuchen. Sie sei vielmehr der Überzeugung gewesen, dass eine schnelle Erkundung, notfalls auch ohne die fehlenden Salzrechte, notwendig gewesen sei.

Dazu, inwieweit die fehlenden Erkundungsrechte für die Beurteilung ein Problem darstellen, macht die Kanzerlin unterschiedliche Angaben. Einerseits erklärt sie, dass eine Erkundung auch nur eines Teils des Salzstocks angesichts verringerter Abfallmengen nach Meinung ihrer Fachleute sinnvoll durchgeführt werden konnte, wenngleich dieses Vorgehen nicht optimal gewesen sei. Allerdings wäre es ihr auch komisch vorgekommen, mehr zu erkunden, als man brauchen kann. Von Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) auf Dokumente von 1996 aus dem Umweltministerium angesprochen, wonach das Ministerium selbst zu diesem Zeitpunkt noch davon ausgegangen sei, dass zur Feststellung der Eignungshöffigkeit der gesamte Salzstock erkundet werden müsse, klingt Merkels Reaktion anders. Genau deshalb, entgegnet sie, habe die Bundesregierung damals die Atomgesetznovelle gemacht, in der auch die Möglichkeit von Enteignungen vorgesehen war.

"Sprachlich versuche ich, mich weiterzuentwickeln"

Der Versuch der Opposition, Angela Merkel zu beweisen, sie habe eine Billiglösung zu Lasten der Sicherheit gesucht, geht trotzdem nicht ganz auf – die Befragung im Untersuchungsausschuss dreht sich immer wieder im Kreis, immer wieder sind die gleichen Antworten der Kanzlerin zu hören. Ein schlüssiges Bild, welches die eine oder die andere Sichtweise auf den Vorgang deutlich bestätigt, entsteht nicht.

Anders sieht dies bei der Frage aus, wie Angela Merkel, die sich als Physikerin immerhin mit wissenschaftlichen Standards auskennen sollte, mit einer Studie der BGR umgegangen ist, die von ihrem Amtsvorgänger Klaus Töpfer in Auftrag gegeben und von ihr 1995 vorgestellt wurde. Die Opposition kann ihr anhand von Interviews und Pressemitteilungen mehrfach nachweisen, dass sie gegenüber der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt hat, in der BGR-Studie sei Gorleben mit möglichen Alternativstandorten verglichen worden – wobei Gorleben klar als der beste Standort hervorgegangen sei. "Ergebnis des Gutachtens ist, es gibt keinen besseren Standort als Gorleben", erklärte die damalige Umweltministerin beispielsweise gegenüber dem SWR. Das Problem: Die BGR-Studie betrachtet den Salzstock in Gorleben nicht, folglich findet sich in dieser Arbeit auch keine Aussage darüber, wie geeignet Gorleben im Vergleich zu den untersuchten Alternativen abschneidet. Die beteiligten Wissenschaftler distanzierten sich dann auch von Merkels Deutung ihrer Arbeit.

Die Vorwürfe der Opposition, sie habe damals die Unwahrheit über diese Studie verbreitet, findet Merkel trotzdem "absurd" und versucht, sich mit fehlender Erfahrung zu rechtfertigen. Sie habe so formuliert, "weil ich damals nicht so perfekt war wie heute", erklärt die Kanzlerin. "Sprachlich versuche ich, mich weiterzuentwickeln."

Immer wieder betont die Kanzlerin im Untersuchungsausschuss, sie habe mit dieser Aussage nur gemeint, dass es keinen Hinweis auf eine Nichteignung Gorlebens gebe. Jeder habe im Zusammenhang mit dieser Studie, die nur eine Literaturstudie darüber sei, welche möglichen Endlager im Falle einer Nichteignung Gorlebens noch denkbar seien, eine Aussage zu dem niedersächsischen Salzstock von ihr erwartet. Während die Koalition bereitwillig Merkels Argumentation folgt, übt die Opposition harsche Kritik. Eine Wissenschaftlerin wie Merkel, so der Tenor, müsse das Ergebnis einer Studie richtig formulieren können.

An der Kanzlerin prallen diese Angriffe jedoch ab. Auch der Hinweis darauf, dass laut einer Greenpeace-Studie Gorleben nicht die 1995 von der BGR aufgestellten Kriterien erfüllen würde, tangieren die Kanzlerin nicht. Die Nichteignung Gorlebens sei noch nicht bewiesen.

Reinhard Grindel (CDU), Obmann der Unionsfraktion. Bild: S. Duwe

Beispiel für den real existierenden Parlamentarismus

Entsprechend fällt die Bewertung der letzten Anhörung im Gorleben-Untersuchungsausschuss aus. Reinhard Grindel (CDU), Obmann der Unionsfraktion, bewertet den Auftritt der Kanzlerin im Anschluss als "glaubwürdig, nachvollziehbar und informiert". Die Kanzlerin habe alle Vorwürfe der Opposition widerlegt. Einen Skandal hätte der Ausschuss ohnehin nicht aufdecken können, da die Akten bereits 11 Jahre in den Händen der Umweltminister Jürgen Trittin und Sigmar Gabriel gewesen seien. Bereits im Vorfeld zur Anhörung Merkels erklärte Grindel, der Gorleben-Untersuchungsausschuss sei "überflüssig und teuer" – und nahm die Ergebnisse der Befragung der Kanzlerin in seiner Pressemitteilung ebenfalls vorweg.

Sylvia Kotting-Uhl hingegen befand, Grindels Statement habe gezeigt, warum die Koalition die Fernsehübertragung der Befragung der Kanzlerin verhindert habe. Nur dadurch sei es möglich, die Vernehmung derart unglaublich zu interpretieren. Die Bundeskanzlerin hätte keinen der Vorwürfe entkräften können.

Damit ist die Sitzung auch ein besonders anschauliches Beispiel für den real existierenden Parlamentarismus in der Bundesrepublik, in dem jede Fraktion grundsätzlich nur die Argumente hört, die der eigenen Überzeugung entsprechen. In diesem Fall geht es allerdings so weit, dass selbst die Ausschuss-Vorsitzende Maria Flachsbarth (CDU) im Nachgang einräumt, sie fühle sich, als habe sie zwei verschiedene Sitzungen erlebt. Zugleich schloss sie sich der Einschätzung Grindels an. Flachsbarth kündigt zudem an, die Protokolle der öffentlichen Vernehmungen ebenfalls öffentlich zu machen. Es werde allerdings eine Zumutung werden, das zu lesen.

Über alle Parteigrenzen hinweg betonen die Abgeordneten jedoch, für das neue Endlagersuchgesetz aus dem Untersuchungsausschuss gelernt zu haben. Das neue Gesetz müsse Transparenz und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sicherstellen. Nicht auszuschließen ist dabei jedoch, dass trotz dieses demonstrativen Einvernehmens die unterschiedlichen Wahrnehmungswelten der Parteien diese Vorsätze wieder zunichtemachen können.