Forschungsbremse Urheberrecht

Historiker kritisieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

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Die Geschichtswissenschaft braucht Quellen. Für die Vor- und Frühgeschichte sind das vor allem archäologische Hinterlassenschaften. Für spätere Epochen kommen Texte hinzu. Seit dem 20. Jahrhundert gibt es auch einen immer größer werdenden Fundus an audiovisuellem Material, der Aufschlüsse darüber geben kann, was in bestimmten Zeiträumen wirklich geschah und wie es dargestellt wurde. Allerdings ist die Auswertung solcher Quellen manchmal mit größeren Schwierigkeiten verbunden.

Für den Zugang zu Schriftquellen geht der Historiker in Archive. Die gibt es theoretisch auch für den Rundfunk: in Deutschland in Frankfurt am Main und in Babelsberg. Praktisch findet sich dort aber fast ausschließlich Material aus dem Dritten Reich und aus der DDR. Zu Aufarbeitung der Geschichte der Bundesrepublik sind Geschichtswissenschaftler auf die Archive der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten angewiesen. Und mit denen sind sie so unzufrieden, dass die Klage darüber ein großes Thema auf dem am Freitag zu Ende gegangenen 49. Historikertag in Mainz war.

CDU-Wahlwerbung aus dem Jahr 1999 die zeigt, wie wichtig Archive sind.

In der Podiumsdiskussion "Zeitgeschichte ohne Ressourcen? Probleme der Nutzung audiovisueller Quellen" kam unter anderem zur Sprache, dass die umfassende Aufbewahrung des aus Gebühren der Bürger bezahlten Materials keineswegs gesichert ist. Tatsächlich prahlten Medienarchivare des ZDF noch in den Nuller Jahren auf Fortbildungsveranstaltungen damit, wie viel ihre Anstalt wegwerfen würde. Und zu dem Material, das sie aufheben, geben die Sender Historikern nur sehr bedingt Zugang. Das hängt auch damit zusammen, dass nur ein winziger Bruchteil des Rundfunkgebührenaufkommens in Höhe von jährlich siebeneinhalb Milliarden Euro in ihre Archive fließt und sich ein großer Teil des dortigen Personals eher als Abwimmler von Bittstellern, denn als Dienstleister versteht. Ob etwas eingesehen werden kann oder nicht, hängt deshalb oft von persönlichen Beziehungen ab.

Solch ein Gebaren ist auch deshalb möglich, weil es der Staat den Sendern bislang erlaubt, den Zugang zu den Archiven nach Gutsherrenart zu gewähren oder zu versagen. Marcus Lindemann schlägt deshalb eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages vor, die aus den Privatarchiven von ARD und ZDF "richtige" öffentlich zugängliche Archive macht. Solch eine Ausgliederung könnte in Verbindung mit einem festen Anteil am Gebührenaufkommen auch dafür sorgen, dass die Sender nicht mehr an ihren Dokumentationspflichten sparen, um mehr Geld für Millionenmoderatoren und Sportveranstaltungen zur Verfügung zu haben.

Ein anderer Bereich, in dem erheblicher Handlungsbedarf besteht, ist das Urheberrecht: Während beispielsweise die BBC ihr altes Material online zur Verfügung stellt, verweigern deutsche Sender manchmal sogar bloße Kopien mit Verweis darauf, dass man die Erben aller Beteiligten einer Sendung heute nicht mehr ausfindig machen könne. Erleichterungen in diesem Bereich könnten auch das Problem der exorbitanten Kosten lindern, mit denen die ÖR-Archive derzeit Forscher abschrecken. Ein erster Schritt dazu wäre die Zugänglichmachung von alten politischen Magazinen und Nachrichtensendungen wie der Tagesschau. Wie zeitgeschichtlich interessant die sein kann, zeigen die Beiträge zur Barschel-Affäre vor 25 Jahren, die derzeit täglich auf BR alpha laufen.

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