USA: Mit Six-Strikes-Programm gegen File-Sharer

Das "Center for Copyright Information" will in Zusammenarbeit mit Providern und Unterhaltungsindustrie mit einem abgestuften System von Warnmails und "milden Maßnahmen" Immaterialrechte besser schützen

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Ab der fünften Warnung per Mail muss sich der File-Sharer, der gegen Immaterialrechte verstößt, möglicherweise auf eine "milde Maßnahme" gefasst machen. Das Übertragungstempo seines Anschlusses könnte gedrosselt werden, er könnte auf eine "Info"-Webseite gelenkt und dort "festgehalten" werden, bis er seinen Provider kontaktiert hat. Mit der sechsten Warnung wird diese milde Maßnahme, im Sprachgebrauch des Copyright Alert Systems (CAS) "Mitigation Measure" genannt, auf jeden Fall vollzogen. Bis zum Ende des Jahres, so sagt die Vorsitzende des Center for Copyright Information, Jill Lesser, mit einigem Vertrauen voraus, werde das CAS-Programm in den USA umgesetzt.

Programm und Center existieren schon länger, dass man jetzt erst starten will, erklärt sich durch die große Wirkung, die Anfang dieses Jahres die Proteste gegen die beiden Internet-Zensur-Gesetze SOPA und PIPA in der Öffentlichkeit auslösten (SOPA/PIPA-Proteste vorerst erfolgreich). "Manche waren beunruhigt, dass die öffentliche Meinung zu heftig ausgefallen wäre, wenn sie zu schnell agieren; befürchtet wurde, dass man sich in dem Wirbelwind schlechter PR verfangen könnte", zitiert Wired den Präsidenten der Organisation Public Knowledge, die laut eigenen Angaben für "balanced copyright" eintritt.

Tatsächlich dürften allein schon die Akteure, die sich für das Copyright-Warnsystem zusammengetan haben, eine für Überwachung und Lobbyarbeit sensible Öffentlichkeit in Alarmbereitschaft oder jedenfalls in einen Zustand erhöhter skeptischer Wachsamkeit versetzen. Mit von der Partie sind die großen Provider der USA, AT&T, Time Warner Cable, Cablevision Systems, Comcast und Verizon, unterstützt wird das Vorhaben von zentralen Verbänden der Unterhaltungsindustrie. Aus der Musikbranche die Recording Industry Association of America (RIAA) und aus der Filmbranche die Motion Picture Association of America (MPAA).

Für das Aufspüren der IPs im Zusammenhang mit Verstößen gegen Immaterialrechte soll Markmonitor seine Dienste bereitstellen. Die Obama-Regierung unterstützt das Programm. Doch auch bei einer Wahlniederlage Obamas dürfte von dem republikanischen Präsidenten Romney keine Hürden zu erwarten sein.

Nach bisherigen Plänen soll sich das Copyright-Warnsystem auf Verstöße gegen Immaterialgüterrechte auf Peer-to-Peer-Seiten beschränken. Andere mögliche Formen von Copyright-Verstößen, etwa beim Streaming, werden nicht behandelt, heißt es auf der Info-Seite des Center for Copyright Information.

"Zeiten der Gnade"

Wie bei der französischen Three-Streiks-Regelung, die von Hadopi ins Werk gesetzt wird, legen auch die Initiatoren der amerikanischen Six-Strikes-Regelung großen Wert darauf, das Pädagogische ihres Verfahrens herauszustellen. Die Vorgehensweise ist milder als Hadopi, auch wenn man sich über den Ernst hinter der Sache nicht täuschen soll. Dafür sorgt allein schon der Vergleich mit dem Kreditkarten-Betrug, der als Analogie zum Vorgehen mit den warnenden Benachrichtigungen genannt wird.

Und, wie Wired das Programm der milden Maßnahmen ergänzt: Den Rechteinhabern steht immer auch der Weg frei, "Ertappte" aufgrund des Gesetzes zum Copyright auf Schadensersatz zu verklagen, möglich sind Forderungen bis zu 150.000 Dollar beim unlizentierten Kopieren eines Werks, dessen Rechte beim Copyright Office registriert sind.

Vor dem Hintergrund dieser Abschreckung setzt das Warnungssystem auf kleinere Dosen und die Annahme, dass die schritweise gesteigerten Warnungen durch Aufklärung die Zahl der Verstöße minimiert. In den ersten beiden Warnmails werden die unter der fraglichen IP eingetragenen User auf die Verstöße aufmerksam gemacht und über mögliche Folgen informiert. Die Mails müssen nicht notgedrungen bei jedem beobachteten Verstoß abgeschickt werden, heißt es.

Man will Reflexionspausen, "Zeiten der Gnade", einbauen, nicht allzu sehr Druck machen. Ab der dritten Mail, die ähnlich wie die beiden vorhergehenden Mails informieren soll, über Schutzmaßnahmen und Konsequenzen, ist eine Empfangsbestätigung dabei, sowie möglicherweise schon ein Hinlenken auf eine Website, die noch einmal über den Tatbestand und dessen Konsequenzen informiert.

Ähnlich bei der vierten Mail: Der Empfänger muss den Empfang bestätigen; er wird belehrt. Ab der fünften Warn-Mail sind erste moderate Sanktionsmaßnahmen vorgesehen, aber noch nicht vorgeschrieben. Für ein Mal kann der User auch geltend machen, dass jemand in sein WLan eingedrungen ist. Gegen 35 Dollar kann der User auch eine Überprüfung einleiten:

Under the six-strikes plan, internet subscribers may challenge their doings for a $35 filing fee paid to an arbitration service. They also get a free pass, one time, if they claim the infringement was based on having an open, unencrypted Wi-Fi network.

Man darf auf die Reaktionen der amerikanischen User und ihrer Interessensvertreter, zum Beispiel die Electronic Frontier Foundation gespannt sein. Diese hatte schon im letzten Jahr deutlich bemängelt, dass Interessensvertreter der Industrie federführend das Programm machen und dass bei den Entscheidungsträgern eine wichtige Seite gar nicht präsentiert wird, die der User. Auch zur Überwachung, die mit diesem Programm in Gang gesetzt wird, dürfte wohl nicht das letzte Wort gesprochen sein.