Gescheitertes Arbeitsmodell Minijob

Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte. Es zeigt sich jedoch, dass das Antidiskriminierungsgebot massiv unterlaufen wird

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Minijobs sind eine gute Alternative, insbesondere für Schüler, Studenten und gelegentlich auch für Arbeitnehmer, die hoffen, auf diese Weise an eine der begehrten Vollzeitstelle heranzukommen. Der große Vorteil eines Minijobs liegt in seiner niedrigen Abgabenbelastung. So gilt bei geringfügiger Beschäftigung eine Regelung, die fast so klingt, als sei sie einer FDP-Wahlkampfbroschüre entnommen - denn bei Minijobs gilt „Brutto gleich Netto“. Eine Arbeit der Hans-Böckler-Stiftung zeigt nun, wer an diesen finanziellen Vorteilen wirklich verdient.

Obwohl Minijobber in den Betrieben nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitkräfte, kommt es in vielen Unternehmen zu massiven Verstößen gegen das gesetzlich verankerte Diskriminierungsverbot (siehe auch Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)). Dort ist geregelt, dass ein Minijobber nicht schlechter behandelt werden darf als eine Vollzeitkraft. So stehen einem Minijobber, neben dem gleichen Lohn, auch alle weiteren Vergünstigungen zu, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zubilligt.

Die Recherche Niedriglohnfalle Minijob der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung legt nun jedoch nahe, dass dieses Diskriminierungsverbot von der Arbeitgeberseite massiv unterlaufen wird. So würden die, bei Minijobs deutlich niedrigeren, Sozialabgaben nicht, wie vom Gesetzgeber ursprünglich geplant, an die Minijobber ausbezahlt, sondern in den überwiegenden Fällen schlicht vom Arbeitgeber einbehalten. Die Autoren Dorothea Voss und Claudia Weinkopf stellen fest:

Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes verdienen geringfügig Beschäftigte, die sich nicht in Ausbildung, Bildung oder im Nebenjob befanden, im Jahr 2006 im Durchschnitt 8,98 € brutto pro Stunde und damit noch nicht einmal halb so viel wie Beschäftigte im Normalarbeitsverhältnis.

Wie Analysen des Institutes Arbeit und Qualifikation (IAQ) auf der Basis des sozio-ökonomischen Panels SOEP zeigen, sind bei Minijobs die Zahlung von Niedriglöhnen eher die Regel als die Ausnahme. 87,6 % der geringfügig Beschäftigten hätten im Jahr 2009 zu Stundenlöhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle gearbeitet.

Den Betriebsfrieden nicht stören

Auch wenn nun berücksichtigt wird, dass ein Großteil der Minijobs eher in einem Bereich anzusiedeln ist, in dem deutlich weniger Berufsqualifikation nötig ist, ist dieser Unterschied doch beträchtlich. Insbesondere in den Bereichen Einzelhandel, Gesundheitsversorgung und Gastronomie wurden in den vergangenen Jahren die meisten Stellen auf der Grundlage der Minijobregelung geschaffen.

Heribert Jöris, Geschäftsführer Recht, Bildung und Arbeit, beim Handelsverband Deutschland, dem Arbeitgeberverband des deutschen Einzelhandels, sagte gegenüber Telepolis: „Ich will das nicht in Abrede stellen, auch mir sind entsprechende Fälle bekannt.“ Gleichwohl gebe es seiner Information nach keine belastbaren Zahlen über den Umfang dieser Praxis. „Die Tendenz ist jedoch durchaus vorhanden, brutto weniger zu bekommen“, sagt Jöris.

In erster Linie, so Jöris, liege diese Ungleichbehandlung jedoch nicht an dem Unwillen der Arbeitgeber, gerechte Löhne zu zahlen, sondern vielmehr an derem Interesse, den Betriebsfrieden nicht zu stören. Es sei einem Vollzeitangestellten manchmal nur sehr schwer zu vermitteln, das ein Minijobber, auf die Stunde gerechnet, einen höheren Lohn ausgezahlt bekomme, als er selbst. Dieses Problem sei auch vielen Betriebsräten klar.

Auch wenn das Argument Jöris' auf den ersten Blick zunächst eher den Eindruck einer geschickt formulierten Ausrede vermittelt - auch Dorothea Voss und Claudia Weinkopf stellen fest: „Aus empirischen Analysen wissen wir, dass solche Praktiken in der Arbeitswelt keinesfalls Ausnahmen sind.“ So gebe es in einem großen, tarifgebundenen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels mündliche Absprachen zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat über gestaffelte Lohnhöhen bei den geringfügig Beschäftigten. Neben dem Tarifgitter für die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer existiere so noch ein weiteres informelles Tarifgitter für die Minijobber.

„Zum Untersuchungszeitpunkt im Jahre 2006 erhielten Schülerinnen und Schüler einen Stundenlohn von 5,15 € , was gegenüber der damals geltenden tariflichen Entgeltgruppe ein Lohnabschlag von 26 % bedeutete“, so Dorothea Voss und Claudia Weinkopf. Insgesamt seien in dem Unternehmen 35 % der Angestellten von diesem „informellen Tarifgitter“ betroffen gewesen.

Karin Schwendler, Bereichsleiterin Frauen- und Gleichstellungspolitik, bei der Gewerkschaft Verdi, sagt gegenüber Telepolis:

Wir würden die Minijobs gerne komplett umwandeln, weil sich dort Probleme in der Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern finden, wie beispielsweise in der Leiharbeit.

Allein im Handel gäbe es 1,2 Millionen Angestellte, die in einem Minijob beschäftigt seien, mit allen Nachteilen für ihre soziale Absicherung. Denn auch hier gelte, so Schwendler, wer nur wenig in die Rentenkasse einzahle, werde am Ende auch nur wenig aus der Rentenkasse ausgezahlt bekommen.

Die Vorschläge des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Neuregelung der Minijobverhältnisse weisen in dieselbe Richtung: Alle Arbeitsverhältnisse, ab dem ersten Euro sollten der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen: „Den Beiträgen stehen dann individuell zurechenbare Ansprüche der Sozialversicherungen gegenüber.“

Selbst die nicht gerade als arbeitnehmerfreundlich einzuschätzende Bertelsmannstiftung forderte unlängst die Abschaffung der Minijobs. 60.000 neue Vollzeitstellen könnten auf diese Weise entstehen, wenn die Minijobs einer Steuer- und Abgabenpflicht unterworfen würden, so die Stiftung in einer Studie. Einzig die Regierungskoalition will weiterhin an dem Modell der Minijobs festhalten. So hat die schwarz-gelbe Koalition in Berlin kürzlich die Minijobs durch eine Erhöhung von 400 € auf 450 € ausgebaut. Offensichtlich glaubt nur noch die Regierung in Berlin an dieses - wie von vielen Seiten eingestanden wird - gescheiterte Modell.