"Empfänger staatlicher Leistungen werden verunglimpft"

Irene Becker über das Problem der Altersarmut

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Mit der Agenda 2010 wurde durch die Ausweitung der Zeitarbeit und der drastischen Absenkung des Lebensstandards von Langzeitsarbeitslosen einer der "besten Niedriglohn-Sektoren aufgebaut, die es in Europa gibt" (Gerhard Schröder). Dadurch setzte man eine Armutsspirale in Gang. Durch diese Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse und der Privatisierung der Altersversorgung könnte sich das Problem der Altersarmut weiter ausweiten und verschärfen. Telepolis befragte dazu die Verteilungsforscherin Irene Becker.

Frau Becker, viele Menschen machen im Alter keine Ansprüche auf die Grundsicherung im Alter geltend, ob wohl sie Anspruch darauf hätten?

Irene Becker: Die Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen ergibt sich aus keiner amtlichen Statistik, sie muss mit recht komplizierten Verfahren geschätzt werden. Nach meinen Berechnungen leben 460 000 bis 730 000 Personen ab 65 Jahren von einem Einkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus. Diese Gruppe, die die zustehende Grundsicherung im Alter nicht in Anspruch nimmt - die "verdeckten Armen" - wäre damit noch größer als die Gruppe derer mit Leistungsbezug.

Was sind ihre Gründe dafür?

Irene Becker: Wie aus früheren Befragungen bekannt ist (und wie sich auch aus theoretischen Überlegungen ergibt) sind die Gründe für die Nichtinanspruchnahme vielfältig: Mangelnde oder falsche Informationen spielen oft eine Rolle. Dazu gehört auch die Angst davor, dass die Kinder in Regress genommen werden könnten - was aber seit der Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2003 nur noch im Falle sehr reicher Kinder mit einem Jahreseinkommen von 100.000 € oder mehr gesetzlich möglich ist.

Resignatives Verhalten nach einem ersten Ablehnungsbescheid oder generell nach Misserfolgen bei Behördengängen dürfte ebenfalls zu verdeckter Armut führen. Sehr häufig wirken aber auch Stigmatisierungsängste und ein Schamempfinden hemmend beziehungsweise blockierend, so dass der Gang zum Grundsicherungsamt unterbleibt.

Ursächlich dafür können Einstellungen sein. Beispielsweise die gewachsene Überzeugung, jeder müsse selbst für sich sorgen. Die Befürchtung, anderen zur Last zu fallen, ist gerade in der älteren Generation möglicherweise weit verbreitet. Solche Sichtweisen kann man zwar nicht kurzfristig aus der Welt schaffen; aber man sollte sie nicht durch öffentliche Äußerungen noch verstärken, bei denen die Empfänger staatlicher Leistungen verunglimpft werden.

Daneben gibt es aber auch einen eher "rationalen" Grund für die Nichtinanspruchnahme: Teilweise wird kein Antrag gestellt, weil - berechtigter- oder fälschlicherweise - nur ein geringer Leistungsanspruch erwartet wird, der Aufwand also als nicht lohnend erscheint.

"In den unübersichtlichen Regelungen ist eine weitere Hürde zu sehen"

Wann hat man überhaupt Anspruch auf Grundsicherung?

Irene Becker: Die Anspruchvoraussetzungen sind sehr komplex. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII regelt die Mindestsicherung der Bevölkerung, die die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht hat - also je nach Geburtsjahrgang ab 65 Jahren plus x - und der dauerhaft voll erwerbsgeminderten Erwachsenen. Sie entspricht weitgehend der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, die für die erwerbsfähige Bevölkerung unterhalb der Regelaltersgrenze und ihrer Angehörigen konzipiert ist.

Grob gesagt, sind alte Menschen mit einem Nettoeinkommen unterhalb des Regelbedarfs - das sind derzeit für einen Alleinstehenden 374 Euro, ab dem Jahr 2013 382 Euro - zuzüglich der warmen Wohnkosten und mit nur geringfügigen Ersparnissen anspruchsberechtigt.

Die Wohnkosten werden allerdings nur bis zu einer regional unterschiedlichen "angemessenen" Obergrenze berücksichtigt. In den entsprechenden unübersichtlichen Regelungen ist vermutlich eine weitere Hürde vor dem Gang zum Grundsicherungsamt zu sehen. Die Angst vor allem älterer Menschen vor einem Umzug, weil die Kosten der Unterkunft von der Behörde als zu hoch angesehen werden, und vor dem damit verbundenen Aufwand sowie dem Verlust sozialer Kontakte und gewohnter Infrastruktur dürfte abschreckend wirken.

Ist heutzutage die Alterarmut größer als angenommen?

Irene Becker: Altersarmut war über viele Jahre rückläufig. Nach dem Entwurf des vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist die Armutsrisikoquote der Bevölkerung ab 65 Jahren zwar noch unterdurchschnittlich, nach den meisten Statistiken aber tendenziell steigend. Zudem hat sich die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden seit 2003 von 258 000 auf 412 000 (2010) drastisch erhöht.

Wie viele Rentner müssen im Ruhestand ihre Bezüge durch Teilzeitjobs aufbessern?

Irene Becker: Wie viele Rentnerinnen und Rentner einem Teilzeitjob nachgehen, um ohne die staatliche Grundsicherung über die Runden zu kommen, ist nicht genau zu ermitteln; denn für Erwerbstätigkeit über die Altersgrenze hinaus gibt es ja auch andere Gründe als eine finanzielle Notlage - im Falle guter Gesundheit beispielsweise eine gewisse Befriedigung durch Arbeit und die damit gegebenen sozialen Kontakte.

Die vorliegenden Zahlen sind dennoch beeindruckend. Im Jahr 2010 hatten 660 000 Menschen im Alter zwischen 65 und 74 Jahren einen Minijob - von 4,9 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigten insgesamt. Bei einem großen Teil der Minijobber jenseits der Regelaltersgrenze dürfte aber die Notwendigkeit einer Aufbesserung der Rente ausschlaggebend sein.

"Skepsis in kapitalgedeckte Vorsorge ist berechtigt"

Könnte die Riester-Rente da abhelfen?

Irene Becker: Mit der Einführung der Riester-Rente und den folgenden Rentenreformen wurde ein Paradigmenwechsel vollzogen: Das Ziel der Lebensstandardsicherung wurde dem der formalen Beitragssatzstabilität untergeordnet, wenn nicht geopfert. Ich spreche hier von formaler Beitragssatzstabilität, weil ja die faktische Belastung der erwerbstätigen Generation um den Riester-Beitrag (4 Prozent) über dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung liegt - wenn den Vorstellungen des Gesetzgebers gefolgt und "geriestert" wird.

Gerade Niedriglohnempfänger sind dazu aber nicht in der Lage oder haben so drängende aktuelle Verpflichtungen - zum Beispiel gegenüber ihren Kindern -, dass die Altersvorsorge zurückgestellt wird. Zudem sind viele Menschen mit der Auswahl aus den Riester-Produkten überfordert und haben kein Vertrauen in die Sicherheit der angebotenen Versicherungen. Dass diese Skepsis in kapitalgedeckte Vorsorge berechtigt ist, haben die Finanzmarktkrise und einige Evaluationen gezeigt.

Wurde die Altersarmut falsch eingeschätzt oder politisch gezielt provoziert?

Irene Becker: Insgesamt wurde meines Erachtens mit der gesamten Umgestaltung der Alterssicherung - der Riester-Rente im Zusammenhang mit der veränderten Rentenformel und der Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - eine Zunahme der Altersarmut in Kauf genommen, wobei der Gesetzgeber die sich nun abzeichnende Entwicklung möglicherweise unterschätzt hat.

Häufig wird ein Fehler der Riester-Rente darin gesehen, dass hier keine Beitragspflicht vorliegt. Damit wären die Probleme aber nicht vom Tisch - insbesondere wegen der fehlenden sozialen Komponente in privaten Vorsorgesystemen und der Ungewissheit über die Kapitalmarktsituation bei Eintritt in den Ruhestand, die wesentlich für die Leistungshöhe ist.

Wird die Altersarmut weiter wachsen?

Irene Becker: Ich gehe davon aus, dass künftige Rentnergenerationen zunehmend von Altersarmut betroffen sein werden. Das genaue Ausmaß lässt sich zwar schwer vorhersehen, da ja nicht nur die eigene Rente ausschlaggebend ist, sondern die gesamten Einkommen im Haushalt - also beispielsweise auch die Alterseinkommen des Partners beziehungsweise der Partnerin - die finanzielle Situation bestimmen.

Dennoch lässt sich aus vorliegenden Indikatoren zumindest die Tendenz einer Ausweitung der Armut im Alter ableiten. So hat sich der Niedriglohnsektor ausgebreitet, und unstete Erwerbsverläufe mit Unterbrechungen und Phasen prekärer Beschäftigung haben zugenommen. Dies ist besonders brisant im Zusammenhang mit der gesetzlich verordneten Absenkung des Rentenniveaus und den für viele Beschäftigte schlechten Chancen, bis zur steigenden Altersgrenze auf dem Arbeitsmarkt "unterzukommen" und den dortigen Anforderungen gewachsen zu sein.

Welchen Einfluss hat die Agenda 2010 auf diese Entwicklung?

Irene Becker: Die Agenda 2010 hat diese absehbare Entwicklung verstärkt - nicht nur direkt durch den erwähnten Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik, sondern auch mittelbar durch weitere Reformen, insbesondere durch die Hartz-Gesetze. So wurde durch die "Liberalisierung" des Arbeitsmarktes und durch die nahezu grenzenlose Definition zumutbarer Beschäftigung, die Hilfebedürftige anzunehmen haben, die bereits vorher beobachtbare Ausweitung des Niedriglohnbereichs und prekärer Arbeitsverhältnisse begünstigt beziehungsweise verstärkt. Auch diese Maßnahmen haben selbstverständlich Auswirkungen auf das erreichbare Sicherungsniveau im Alter.

"Verwaltungskosten in der gesetzlichen Rentenversicherung dürften erheblich sein"

Was halten Sie von der Zusatzrente von Frau von der Leyen? Welche weiteren politischen Schritte wären denn angebracht, um die Altersarmut wirkungsvoll einzuschränken?

Irene Becker: Das Konzept der Zusatzrente geht am Problem vorbei; denn die Bedingungen sind so restriktiv, dass sie von kaum einem künftigen Rentner beziehungsweise Rentnerin erfüllt sein werden. Wer vierzig Versicherungsjahre aufzuweisen und zudem privat vorgesorgt hat, ist nicht bedürftig im Sinne des Zusatzrentenkonzepts. Ich halte generell nichts davon, eine weitere besondere Grundsicherung mit Bedürftigkeitsprüfung aufzubauen. Durch immer neue Sondersysteme der Mindestsicherung besteht die ernste Gefahr, dass diejenigen, die im System des SGB XII verbleiben, noch stärker stigmatisiert und ausgegrenzt werden.

Auch das Problem der Nichtinanspruchnahme würde durch die Zusatzrente mit der strengen Anspruchsprüfung kaum eingegrenzt werden. Zudem werden Betroffene wieder in einer anderen Statistik erfasst - und möglicherweise nicht mehr als Teil des Armutsproblems wahrgenommen. Schließlich dürften die Verwaltungskosten in der gesetzlichen Rentenversicherung erheblich sein. Die absehbaren Probleme könnten eher durch ein Mindestrentenkonzept ohne Bedürftigkeitsprüfung angegangen werden - was natürlich wesentlich teurer als der Ansatz von Frau von der Leyen wäre - und nicht zuletzt durch eine Änderung der Rentenformel; nach der Reform ist vor der Reform, in der SPD wird darüber nachgedacht.

Daneben halte ich es für sinnvoll, die Akzeptanz der bestehenden Grundsicherung zu erhöhen und beispielsweise eigene Renten - nicht nur die aus einem Riester-Vertrag, sondern auch die gesetzliche Rente - nicht voll auf die Grundsicherung anzurechnen. Vorbild könnte der Erwerbstätigenfreibetrag sein - schließlich entspricht die Rente einem nachträglichen Erwerbseinkommen. Mittelfristig kann das Problem der Altersarmut aber auch durch eine veränderte Arbeitsmarktpolitik eingegrenzt werden.