Geschlossenes Diagnosesystem

Die Affäre Mollath offenbart strukturelle Probleme in der forensischen Psychiatrie

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Seit einer Woche erregt die Affäre Mollath bundesweites Aufsehen: In ihr geht es um einen Nürnberger, der seit sechs Jahren in der Psychiatrie sitzt. Die von ihm angezeigten Schwarzgeldgeschäfte der Hypo-Vereinsbank, die im Gutachten zu seiner Einweisung als Hirngespinste geschildert werden, haben sich durch einen nun an die Öffentlichkeit gelangten Revisionsbericht des Geldinstituts als Realität erwiesen. Die bayerische Justizministerin Beate Merk bestreitet trotzdem weiter, dass es einen Zusammenhang zwischen Mollaths Whistleblowing und seinem Aufenthalt in der Anstalt gibt. Doch die Gutachten sprechen eine andere Sprache. Und sie offenbaren strukturelle Probleme.

Am Mittwoch stellte der renommierte Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Müller fest, dass das Landgericht Nürnberg bei Mollaths Einweisung 2006 offenbar nur aufgrund einer Tätlichkeitsbehauptung seiner Frau entschied, die selbst in die Schwarzgeldaffäre verwickelt war und dadurch ein Motiv hatte, ihren Ehemann durch eine Falschaussage als "nicht ganz zurechnungsfähig" erscheinen zu lassen. In dem Urteil ist nicht erkenntlich, dass der Vorsitzende Richter dies bei seiner Beurteilung der Glaubwürdigkeit mit berücksichtigte.

Stattdessen spielt dort der "Schwarzgeldkomplex" als "fixe Idee" eine gewichtige Rolle. Auch das Gutachten, das zu dem Urteil führte, stützt sich keineswegs alleine auf die von der Ehefrau behauptete Tätlichkeit - stattdessen wird Mollaths angeblich "paranoides Gedankensystem" daraus hergeleitet, dass er sich "unkorrigierbar der Überzeugung" zeigt, seine Frau und andere Hypo-Vereinsbank-Mitarbeiter seien professionell an Schwarzgeldverschiebung beteiligt gewesen. Ein Vorwurf, von den die Hypo-Vereinsbank-Führung bereits damals wusste, dass er zutraf. Trotzdem machte sie ihre Erkenntnisse nicht öffentlich und trägt deshalb mit Verantwortung, dass ein möglicherweise Unschuldiger sechs Jahre lang zusammen mit geisteskranken Schwerverbrechern inhaftiert wurde.

Auch in den Papieren zur Verlängerung seiner Unterbringung in geschlossenen Anstalten wird immer wieder an zentraler Stelle auf den "Schwarzgeldkomplex" Bezug genommen: Noch in einer Stellungnahme vom letzten Jahr heißt es, ein "konstruktiver Dialog über therapeutische Zielsetzungen des Aufenthalts" sei nicht möglich, weil Mollath unverändert glaube, er wäre ein unschuldig inhaftiertes "Opfer des Bankensystems". Die Strafvollstreckungskammer Bayreuth am Landgericht Bayreuth verlängerte anhand dieser Stellungnahme die Unterbringung Mollaths im Bayreuther Irrenhaus.

Gustl Mollath

Dass diese und andere Merkwürdigkeiten nach und nach einer größeren Öffentlichkeit bekannt werden, ist der Unterstützergruppe gustl-for-help.de zu verdanken, an der sich unter anderem der pensionierte Ministerialrat Wilhelm Schlötterer, der ehemalige Richter Rudolf Heindl und der Psychologe Rudolf Sponsel beteiligen. Auch die Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen Landesärztekammer, die sich nicht nur die forensischen Unterlagen durchsah, sondern Mollath selbst in Augenschein nahm, wandte sich mittlerweile in einem offenen Brief an das Justizministerium. In ihm spricht sie von möglichen Gefälligkeitsgutachten, die nach Berufsordnung strafbar sind.

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