Verfassungsferne Selbstherrlichkeit

Wie sozial- und christdemokratische Europaparlamentarier für eine Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen plädieren

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Im letzten Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass bei Europawahlen keine Fünf-Prozent-Hürde gelten darf, weil die bei Bundestagswahlen gültigen Argumente für deren Einführung hier nicht greifen: Das Gremium ist nämlich ohnehin zersplittert und wählt überdies keine Regierung. Das Weniger an Chancengleichheit, das eine solche Sperrklausel mit sich bringt, wird deshalb nicht durch ein Mehr an entsprechend wichtigen Rechtsgütern auf der anderen Seite aufgewogen. Den etablierten Parteien ist die Aufhebung dieser Sperrklausel naturgemäß ein Dorn im Auge, weil ihnen dadurch ausgesprochen lukrative Posten für Parteimitglieder verloren gehen: Ohne Sperrklausel wären bei der letzten Europawahl deutsche Sitze an sieben kleinere Parteien gegangen. Bei einem Wegfall der Sperrklausel ist zu erwarten, dass deren Anteil noch deutlich steigt, weil dann weniger Wähler fürchten müssen, dass sie mit der Wahl ihres eigentlichen Favoriten ihre Stimme "verschenken".

Deshalb arbeiten Union und SPD bereits seit längerem an der Einführung einer neuen Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen. Die CDU will diese Position auf ihrem Hannoveraner Bundesparteitag im Dezember offiziell beschließen. Im Europaparlament hat der ehemalige EU-Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering (CDU) zusammen mit dem SPD-Mann Bernhard Rapkay, der ungarischen Sozialdemokratin Edit Herczog, dem französischen Sarkozy-Parteigänger Alain Lamassoure und Gianni Pittella von der italienischen Partito Democratico unter weitgehender Nichtbeachtung der Medien bereits einen Vorstoß zur Einführung solch einer Drei-Prozent-Sperre unternommen: In einer Erklärung gemäß Artikel 123 der Geschäftsordnung fordern die fünf Abgeordneten die Einführung einer solchen Sperrklausel unter rechtlichem Rückgriff auf Artikel 223 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den Entwurf eines einheitliches Wahlverfahrens erlaubt, dem der Rat zustimmen muss.

Hans-Gert Pöttering. Foto: א (Aleph). Lizenz: CC BY-SA 2.5.

In bemerkenswert verfassungsferner Selbstherrlichkeit postuliert man in dem Papier, die Entscheidung der Karlsruher Richter würde zu einem "Ungleichgewicht bei der Zusammensetzung" und dadurch zu einem "Ungleichgewicht bei den Entscheidungen" sowie einem "zwischen Rat, Kommission und Parlament" führen. Ein "Ungleichgewicht" ist danach offenbar alles, was von den aktuellen Kräfteverhältnissen abweicht. Da stellt sich freilich die Frage, warum überhaupt noch gewählt werden muss.

Aber es geht noch weiter: Durch eine Sperrklausel (die nachweislich die Stimmen vieler Wähler verwirft und so das Bild verzerrt) wird angeblich dem "Willen der Wählerinnen und Wähler und dem Ergebnis ihrer Wahlentscheidung besser Rechnung getragen" und das würde "die demokratische Legitimität der Entscheidungen des Europäischen Parlaments stärken". Es ist auch in der Politik selten, dass Sätze so gut in eine Reihe mit "Krieg ist Frieden", "Freiheit ist Sklaverei" und "Ignoranz ist Stärke" passen.

Weil es bei Erklärungen gemäß Artikel 123 anscheinend überhaupt keine Rolle spielt, ob Behauptungen Sinn ergeben, nehmen Pöttering und seine Kollegen auch einfach weiter den vom Bundesverfassungsgericht als sachlich unpassend verworfenen Vorwurf der "Zersplitterung" her und behaupten, die Sperrklausel würde dazu beitragen, dass die "Funktionalität" des Europäischen Parlaments gewahrt werde. Armin Laschet Hinweis, man brauche eine Drei-Prozent-Hürde, weil sonst vielleicht Parteien einen Sitz im Europaparlament bekommen würden, die "dem Ansehen Deutschlands schaden" könnten, wirkt im Vergleich dazu geradezu durchdacht. Allerdings stellt sich mit ihr auch die Frage, wie sehr Politiker dem Ansehen Deutschlands schaden, die "argumentieren" wie Pöttering.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.