Auf dem Weg zum religiösen Staat

Ägypten: Der neue Verfassungsentwurf lässt viel Raum für Auslegungen gegen die Rechte Einzelner zugunsten der Interessen von religiösen und staatlichen Institutionen

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Die Prinzipien der Scharia sind im Entwurf zur neuen ägyptischen Verfassung die primäre Quelle der Gesetzgebung. Der Verfassungsentwurf, über den die zur Ausarbeitung gewählte Versammlung gestern in rasender Eile abgestimmt hat, ist bislang nur auf arabischzugänglich.

Über den gestern verabschiedete Verfassungsentwurf soll innerhalb von dreißig Tagen in einem Referendum abgestimmt werden. Orientiert man sich nach ersten Analysen, so sind elementare Grundrechte, wie die Meinungs-und Pressefreiheit und die Gleichstellung der Frauen, widersprüchlich formuliert, so dass sie - wie die Scharia - großen Auslegungsspielraum lassen.

Weiter hinten im Verfassungsentwurf, im Artikel 219, soll sich eine Ergänzung zu den Prinzipien der Scharia finden. Der Artikel bindet die Prinzipien an Auslegungen der sunnitischen Jurisprudenz, womit Rechtsschulen gemeint sind. Dabei wird der Geistlichkeit der berühmten al-Azhar-Universität in Kairo ein gewichtiges Wort zukommen, wie es heißt. Dort reklamiert man, die höchste Autorität im islamischen Recht für die sunnitische Rechtsschulen zu sein.

Die Verstärkung des religiösen Einflusses beunruhigte schon, als die ersten Entwürfe bekannt gegeben wurden. Manche sahen darin den Weg Ägyptens zu einem religiösen Staat deutlich angelegt. In der Konzeption ein großer Spielraum für die Auslegung in einem moralischen religiösen Sinn, wie er in der Konzeption der Verfassung angelegt ist.

Die Scharia, wie wie man in den letzten Jahren anhand häufiger Beispiele mitbekommen hat, ist in ihrer Auslegung vor allem davon abhängig, welche religiösen Gruppierungen das Sagen haben. In einem Land wie Ägypten, wo der wahabitische Einfluss über Salafisten größer wird, ist eine solche Verfassungskonzeption, die der religiös-moralischen Auslegung so viel Spiel einräumt, ganz sicher ein Grund für Nervosität.

Meinungsfreiheit und Blasphemie

Dazu kommt, dass Grundrechte, wie das auf Meinungsfreiheit von anderen Rechten, die ebenfalls mit der Religion zu tun haben, eingeschränkt werden. So soll dem Artikel 45, der die Meinungsfreiheit verankert, ein Blasphemie-Verbot vorangestellt sein. Artikel 44 verbietet die Beleidigung des Propheten. Auch das ist, wie man weiß, in vielen Fällen Auslegungssache - und ein politisch wirksames Instrument, um Oppositionelle zum Schweigen zu bringen. Da den abrahamitischen Religionen insgesamt ein schützenswerter Status zugeschrieben wird, wachsen die Möglichkeiten, das freie Wort einzuschränken. Entweder waren sich die Verfasser über die Widersprüche dieser Rechte zum Recht auf Meinungsfreiheit nicht im Klaren oder sie haben sie absichtlich so gesetzt.

Die Pressefreiheit, obwohl durch die Verfassung garantiert, kann laut Artikel 48 in Zeiten des Krieges oder der nationales Mobilisierung in der Weise ausgesetzt werden, dass der Staat in solchen Zeiten die Medien beaufsichtigen darf. Auch eröffnen sich den Machthabern größere Spielräume.

Frauen: keine ausdrücklichen Gleichstellungsrechte

Auch die rechtliche Gleichstellung der Frau ist nicht abgesichert; es gebe keinen Artikel, der ausdrücklich Frauenrechte garantiert. Erwähnt würden Frauen im neuen Verfassungsentwurf auschließlich im Zusammenhang mit der Familie, kritisiert die amerikanische Journalistin Nancy Messieh.

Frauen könnten anders als Männer zur Verantwortung gezogen werden, wenn die öffentliche Rolle mit Familienpflichten kollidiere, heißt es in einer Meldung einer westlichen Nachrichtenagentur, ohne allerdings einen genauen Paragrafen oder Artikel dazu zu zitieren.

Das sind zum Teil noch ungenaue Angaben. Die Berichterstattung scheint von der Eile, mit der Mursi die Abstimmung vorangetrieben hat, überrollt worden zu sein. Die Hast hat überrascht, nachdem Mursi mit seiner umstrittenen Verfassungserklärung mehr Zeit für die verfassungsgebende Versammlung einräumte. Offensichtlich war Mursi jedoch in den letzten Tagen nicht mehr von der unbedingten politischen Wirksamkeit seiner Erklärung überzeugt.

Mursi und die Muslimbrüder gegen Säkulare, Linke, Liberale und Revolutionäre

Denn für Sonntag ist angekündigt, dass sich das oberste Verfassungsgericht (Supreme Constitutional Court) Ägyptens mit der verfassungsgebenden Versammlung auseinandersetzt. Allgemein wird erwartet, dass das Gericht die Versammlung als nicht verfassungskonform wertet wegen des überproportionalen Anteils an Sitzen für die Muslimbrüder. Dem vorausgegangen iste in Urteil, das die Parlamentswahl für ungültig erklärt, weil sich Kandidaten der Partei der Muslimbrüder unerlaubterweise auf den Listen der Unabhängigen kandidierten.

Zwar hatte Mursi in seinem Dekret festgelegt, dass kein Gericht die verfassungsgebende Versammlung auflösen darf, aber möglicherweise war er sich nach den Protesten über die Wirkung nicht mehr sicher. Wenn das Verfassungsgericht sich gegen die Versammlung entscheidet, dann hat sie eine gewisse Öffentlichkeit hinter sich.

Wie groß die sein wird, wird sich wieder auf der Straße zeigen. Für den heutigen Tag und für die darauffolgenden hat ein sehr großes Bündnis Proteste gegen Mursis Politik angekündigt. Ihrer Meinung nach geht Mursi mit seinem Machtanspruch noch weiter als Mubarak.

In der Allianz gegen Mursi finden sich Linke und Säkulare, sowie namhafte Gruppen: "the Socialist Popular Alliance Party (SPAP) Attendees of the meeting included members of the SPAP, the Constitution Party, the Popular Current movement, the Egyptian Social Democratic Party, the Free Egyptians Party, the Free Egypt Party, the 6 April Youth Movement, National Front for Justice and Democracy, Lotus Revolution Coalition and Maspero Youth Coalition". Auch die Muslimbrüder mobilisieren. Kairo hat ein lautes Wochenende vor sich.

Beim letzten Referendum hatte die Muslimbrüderschaft allerdings keine Mühe über 70 Prozent für ihren Vorschlag zu bekommen.