Wer besitzt das Internet?

Stefan Kraft über den Streit um das Urheberrecht im 21. Jahrhundert

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Im 19. Jahrhundert schrieb Karl Marx über das "Wehklagen" einiger Parteien über den technischen Fortschritt, den Wunsch "die modernen technischen Errungenschaften loszuwerden, um die modernen Konflikte loszuwerden" und die Einbildung, "dass ein so bemerkenswerter Fortschritt in der Industrie eines ebenso bemerkenswerten Rückschritts in der Politik zu seiner Vervollständigung bedarf". Damit wäre auch der aktuelle Konflikt um das Urheberrecht und das Internet grob skizziert: Soll das Urheberrecht der technologischen Entwicklung oder umgekehrt die technologische Entwicklung dem Urheberrecht angepasst werden? Ein Gespräch mit dem Technologie-Journalisten Stefan Kraft, der das Buch Wer besitzt das Internet? herausgegeben hat.

Herr Kraft, können Sie sich die bemerkenswert übereinstimmende Ablehnung der Proteste gegen das ACTA-Abkommen von Verwertungsgesellschaften, Verlagen, Labels, Autoren und Musikern erklären, wo doch diese Parteien vom bisherigen Urheberrecht so unterschiedlich profitieren?

Stefan Kraft: Im Vorwort des Buches habe ich dieses Verhalten als "korporatistisch" beschrieben. Dieser Begriff ist der Beschreibung des Arbeitslebens entlehnt, in dem etwa die Arbeiter sich nicht gegen den Stärkeren, den Unternehmer, auflehnen, sondern gemeinsame Interessen mit ihm entdecken und diese verteidigen. Gerade in Krisenzeiten kann man dieses Phänomen beobachten, wenn etwa ein Standort in Europa gegen die Konkurrenz aus Ostasien verteidigt wird und die Arbeiterschaft so weit geht, die Kürzungen von oben zu akzeptieren, um ihre Stellen zu sichern.

Auch die Künstler sehen sich von der Krise des bisherigen Geschäftsmodells bedroht, deswegen der Schulterschluss mit den großen Konzernen der Unterhaltungsindustrie. Es stimmt natürlich, dass beide Parteien sehr unterschiedlich von der bisherigen Verwertung künstlerischer Werke profitiert haben. Doch man sollte nicht alle Beziehungen zwischen Kreativen und Verlagen über einen Kamm scheren. Wie Matthias Spielkamp in seinem Beitrag in unserem Buch ausführt, gibt es etwa für die wenigsten Journalisten an der derzeitigen Situation noch etwas zu verteidigen. Viele von ihnen werden derartig schlecht bezahlt, dass man polemisch meinen könnte, die größten Urheberrechtsverletzer wären die Presseverlage selbst.

Da ich selbst einen Buchverlag gemeinschaftlich leite, weiß ich aber auch, dass Verlage eine notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Von der Buchproduktion bis zur Werbung und Präsentation tragen wir die Verantwortung und das Risiko. Mit der Eigenvermarktung im Netz, ohne Verlag, fällt das Risiko auf den Künstler selbst zurück, er wird zu einem weiteren Ein-Personen-Unternehmen, ohne vertraglich zugesicherte Einkünfte. Für viele Autoren würde sich dadurch ihre Existenz verschlechtern.

Stefan Kraft

Das Urheberrecht muss in Wechselwirkung mit den gesellschaftlichen, kulturellen und technologischen Entwicklungen gesehen werden. Waren die Veränderungen dieser historischen Rahmenbedingungen so gravierend, dass sie eine Änderung des Urheberrechts nach sich ziehen werden?

Stefan Kraft: Dass es überhaupt ein Urheberrecht gibt, ist ein Ergebnis gesellschaftlicher Entwicklungen etwa im Deutschland des 19. Jahrhunderts, des Aufstiegs des Bürgertums und der Ausweitung des Privateigentums auf die Kunst. Vorher war Kunst ein öffentliches Gut, was aber nicht bedeutete, dass sie auch für jedermann zugänglich war. Eng verknüpft damit ist die schwer fassbare Idee des geistigen Eigentums, mit der man ein Eigentum zum Beispiel an den eigenen Texten und Songs behauptet. Dieser Grundsäule ist über ein Jahrhundert weg konstant geblieben. Gravierend verändert haben sich durch die technologische Entwicklung der letzten 20 Jahre aber die Möglichkeiten, wie auf die Kunst der anderen zugegriffen werden kann. Sampling ist etwa ein häufiges Stichwort in der Debatte. Vieles, was heute möglich ist und auch getan wird, indem fremde Werke für die eigene Kunst herangezogen werden, widerspricht dem deutschen Urheberrechtsgesetz in seiner aktuellen Fassung.

Was ist die Crux des bisherigen Urheberrechts?

Stefan Kraft: Tatsächlich geht das Leben im Internet tagtäglich am Urheberrecht vorbei. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass das Gesetz eingehalten werden muss und Verstöße dagegen stärker geahndet werden sollen. ACTA war so ein schwammiger Versuch, SOPA ein weiterer, sehr wahrscheinlich werden noch weitere folgen. Doch letztlich ist dies undenkbar ohne eine viel stärkere Überwachung der Datenverbindungen, einem Abhören nach Urheberrechtsverletzungen, einem vehementeren Zugriff auf die Provider. So ein Szenario würden auch die meisten Künstler nicht befürworten.

"DRM ist nicht mehr als eine sportliche Herausforderung"

Welche Maßnahmen müssten erlaubt werden, damit die Hersteller, die ja meistens nicht die Urheber sind, ihre Werke schützen können und sogenannte illegale Down- und Uploads verfolgen können?

Stefan Kraft: In meinem Buch gibt es einen Beitrag vom kanadischen Science-Fiction-Autor Cory Doctorow, der die Geschichte des Digital Rights-Management von den ersten Dongles bis zu den heutigen DRM-Maßnahmen bei Songs, E-Books und DVDs nachzeichnet. Um es kurz zu machen: DRM hat nie diejenigen ausgesperrt, die es aussperren sollte. Bevor wir in unserem Verlag mit der E-Book-Produktion begonnen haben, habe ich getestet, wie lange es dauert, um einen Crack für diesen Schutz im Internet zu finden. Sie müssen nur fünf Minuten suchen. Das bedeutet, DRM ist nicht mehr als eine sportliche Herausforderung für die Cracker, aber eine massive Belästigung für alle Käufer. Das Recht auf eine Privatkopie wird ihnen damit ebenso genommen wie die Möglichkeit, Bücher oder Filme oder Musik an jemanden zu verborgen.

Cory Doctorow prognostiziert sehr richtig, dass für eine umfassende Copyright-Kontrolle am Betriebssystem, an der Firmware angesetzt werden wird. Die Spyware-CDs von Sony waren ein kleiner Vorbote dessen. Aber wenn wir uns vorstellen, dass in Hinkunft jedes Gerät, das wir benutzen, vom Handy über den Hörapparat bis zum Auto, eine eigene Firmware haben wird, dann wäre es umso fataler, wenn unter dem Vorwand des Urheberrechts in den Code dieser Betriebssysteme eingegriffen wird.

Und welche juristischen Maßnahmen wären nötig, um das alte Urheberrecht für das Internet kompatibel zu machen?

Stefan Kraft: Ein Vorschlag wäre, die Freiräume, die für den Tausch von künstlerischen Werken existieren, zu legalisieren, solange damit kein Geld verdient wird. An deren Verfolgung verdienen ohnehin nur die bekannten Abmahnanwälte.

"Entlohnung der Künstler durch eine Massensteuer"

Welche Reformen wären notwendig, damit die technologische Entwicklung den Künstlern nützt?

Stefan Kraft: Künstler stellen ein sehr schwaches Glied in der Gesellschaft dar , ebenso wie der durchschnittliche Internet-User. Beide haben keine Macht darüber, welche Entwicklungen das Netz nimmt. Das ist der springende Punkt: Bei allem Gerede vom freien Netz ist doch in Wahrheit ein Konzentrations- und Monopolisierungsprozess vor sich gegangen, der unser Netzleben in die geordneten Bahnen einiger weniger Firmen gelenkt hat. Von denen man nicht erwarten sollte, dass sie für die Ausfälle entschädigen, die das Internet den Künstlern verursacht.

Mit Ideen wie der Kultur-Flatrate oder der Festplattenabgabe will man versuchen, durch eine Art Massensteuer die Künstler zu entlohnen. Das ändert aber nichts an den gerade skizzierten Verhältnissen. Ich denke, die Netzgemeinde würde gut daran tun, abseits der kommerziellen Plattformen eine Kultur im Internet zu etablieren, die Künstlern in Hinkunft ein vernünftiges Einkommen für ihre Arbeit ermöglicht.

Wäre konkret eine Stärkung der Position der eigentlichen Urheber gegenüber ihren Verwertern, zum Beispiel durch eine zeitliche Begrenzung der Nutzungsrechte der Verwerter, bei der die Nutzungsrechte bereits nach 10 Jahren an die Künstler zurück gegeben werden, eine mögliche Lösung?

Stefan Kraft: Das ist ein durchaus vernünftiger und diskussionswürdiger Vorschlag. An den Schutzfristen muss sich ohnehin generell etwas ändern. Zum Beispiel, dass sie noch 70 Jahre über den Tod des Künstlers hinaus gelten. Viele Musikfirmen verdienen so einen Gutteil ihrer Einkünfte mit der Rechteverwertung längst verblichener Musiker, während gleichzeitig immer zögerlicher in neue Kunst investiert wird.

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