Leiharbeit ist out, Werkverträge sind in

Leiharbeit wird für Unternehmen zunehmend teuer. Seit es gesetzliche Mindestlöhne und Tarifabschlüsse in der Branche gibt, setzen die Unternehmen jetzt verstärkt auf Werkverträge

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Wer gibt schon gerne mehr Geld aus, als er muss. Selbiges dachte sich sicherlich auch die Arbeitgeberseite, als am 1. Januar 2012 ein gesetzlicher Mindestlohn für die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche eingeführt wurde. Seit November 2012 sind die Arbeitgeber dazu verpflichtet pro geleisteter Arbeitsstunde eines Leiharbeiters in Ostdeutschland mindestens 7,50 Euro und in Westdeutschland sogar 8,19 Euro zu bezahlen. Durch eine kleine Lücke im Gesetz lassen sich diese Löhne jedoch noch einmal deutlich senken. Denn wenn ein Unternehmen gar keine Leiharbeiter beschäftigt, muss es ihnen auch keine Mindestlöhne bezahlen.

Der Trick dabei ist so einfach wie effektiv. Eine Supermarktkette vergibt an ein Serviceunternehmen den Auftrag nachts die Regale zu füllen. Abgerechnet wird mit einem sogenannten Werkvertrag. Dieser besagt, dass das Serviceunternehmen pro eingeräumter Palette bezahlt wird. Das Serviceunternehmen schickt nun seine eigenen Mitarbeiter in die Supermärkte, um sie dort die Arbeit durchführen zu lassen.

Damit kommen zwar ebenso, wie bei einer Arbeitnehmerüberlassung, fremde Mitarbeiter in die Supermärkte, allerdings sind diese nun nur noch die Mitarbeiter des Serviceunternehmens und nicht mehr die der Supermarktkette überlassene Arbeiter. Der kürzlich zwischen dem Arbeitgeberverband Instore und Logistik Services e.V. (ILS) und der christlichen Gewerkschaft, DHV, abgeschlossene Tarifvertrag sieht dafür einen Lohn von 6,12 Euro für ostdeutsche Mitarbeiter und 6,63 Euro für westdeutsche Mitarbeiter pro geleisteter Arbeitsstunde vor.

Derzeit versucht der ILS nach eigener Darstellung auch einen Tarifvertrag mit der DGB-Gewerkschaft Verdi abzuschließen. Dort jedoch stößt der Verband bislang auf taube Ohren. So sagte Christoph Schmitz, Pressesprecher von Verdi gegenüber Telepolis:

Die ILS wurde gegründet um Werkverträgen einen Heiligenschein zu verpassen.

Verdi lehne ein solches Instrument zur Mitarbeiterbeschäftigung grundsätzlich ab. Derzeit sei die Gewerkschaft in Gesprächen mit dem Bundesarbeitsministerium für Arbeit, um auf diesem Wege eine gesetzliche Regelung für das Problem zu finden. Darüber hinaus gebe es auch Gespräche mit dem Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Der Tarifvertrag der ILS nutze Wettbewerbsvorteile auf dem Rücken der Mitarbeiter aus, so Schmitz.

Auch die seriösen Arbeitgeber müssten daher ein Interesse daran haben, dass die eigenen Preise nicht durch eine Schmutzkonkurrenz mit Hilfe solcher Vertragskonstellation unterboten werden.

Auf die Frage, ob mit einem solchen Stundenlohn eine durchschnittliche Lebensführung in Deutschland möglich sei, antwortete Denis Henkel, Geschäftsführer des ILS: "Die von Ihnen genannten Lohnhöhen von 6,63 Euro und 6,12 Euro sind die tariflichen Mindestentgelte für schematische Tätigkeiten ohne notwendige Qualifikation und Vorkenntnisse, wie z.B. das Auffüllen von Regalen."

Mit Zuschüssen rechnen

Dabei handle es sich um Nettolöhne, da die Beschäftigten dieser Gehaltsstufe in aller Regel 400-Euro-Kräfte seien und daher dort brutto gleich netto sei. Die Mitarbeiter dieser Gehaltsstufe seien in der Regel Studenten, Rentner, Hausfrauen oder Hinzuverdiener im Zweitjob, die ihr Haupt- bzw. Familieneinkommen aufbessern. "Natürlich kann und soll niemand allein von einem 400 Euro Monatsverdienst leben."

Henkel wies ebenfalls darauf hin, dass die Tätigkeit auch für Langzeitarbeitslose die Möglichkeit biete "im Rahmen der Anrechnungsregeln etwas zum Arbeitslosengeld (Hartz IV) hinzuzuverdienen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu schaffen." Offensichtlich rechnet der Verband bei seinen Stundenlöhnen nicht nur mit den Zuschüssen aus einem Erstjob, sondern eben auch aus der Steuerkasse.

Die christliche Gewerkschaft DHV indes war zu keiner Stellungnahme bereit. Auf ihrer Webseite schreibt die Gewerkschaft jedoch: "Die Ordnungsprinzipien des christlich-sozialen Leitbildes gehen nicht von einer Ideologie und der Fiktion eines Weltbildes aus, sondern orientieren sich an der Würde des Menschen und fördern seine freie Entfaltung und wirtschaftlichen Schutz."

Wie jedoch die Würde eines Menschen, die Förderung seiner freien Entfaltung und sein wirtschaftlicher Schutz aussehen soll bei einem Stundenlohn unter 7 Euro bleibt die Gewerkschaft als Antwort schuldig.

Verdoppelung prekär Beschäftigter

Wie viele Personen in ihrer Anstellung von einer Vertragskonstellation mit Werkverträgen betroffen sind, lässt sich derzeit nicht endgültig klären. Denn im Unterschied zur klassischen Leiharbeit sind weder die Verleiher, noch die Entleiher gesetzlich verpflichtet, den Umfang der in den Unternehmen stattfindenden Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzuzeigen.

Laut ILS vertritt der Verband derzeit 19 Mitgliedsunternehmen mit rund 50.000 Beschäftigten. Eine Zahl, die durchaus realistisch sein könnte. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) schätzt, dass 2011 mehr als 600.000 Personen über eine Konstellation mit einem Werkvertrag angestellt waren. Damit hätte sich die Zahl solcher prekär Beschäftigter seit 2002 fast verdoppelt.