Möglichkeit für Atommüllexporte offen gehalten

Kritiker befürchten, dass die Bundesregierung den Export von Nuklearabfällen in einem neuen Gesetzesentwurf legalisieren könnte

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Die Bundesregierung hält sich in einem Entwurf für die Gesetzesnovelle zur Atommüllendlagerung die Möglichkeit für den Export offen. Das geht aus einem Bericht der SZ hervor, welcher der Entwurf nach eigenen Angaben vorliegt. Der Zeitungsbericht hebt eine entsprechende Abweichung von der zugrundeliegenden EU-Richtlinie über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle hervor.

Die im Juli 2011 verabschiedete EU-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten bis zum 23.August 2013 Gesetze, Regulierungen und administrative Vorbereitungen trifft, die mit den Vorgaben der Richtlinie übereinstimmen.

Entsprechend hat das deutsche Umweltministerium einen Entwurf für eine Gesetzesnovelle ausgearbeitet. Darin soll nun ein "neuer Paragraf die 'Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente zum Zweck der Endlagerung' regeln". Sehr viel mehr an wörtlichen Zitaten ist im Zeitungsbericht leider nicht zu finden. Einzig die Beobachtung, dass im Entwurf der Bundesregierung ein Satz fehlt, der in der EU-Richtlinie steht: "Radioaktive Abfälle werden in dem Mitgliedstaat gelagert, in dem sie entstanden sind". Allerdings wird der Satz auch in der EU-Richtlinie eingeschränkt - wenn eine Vereinbarung zwischen zwei EU-Mitgliedsländern oder einem dritten Land vorliegt:

4. Radioactive waste shall be disposed of in the Member State in which it was generated, unless at the time of shipment an agreement, taking into account the criteria established by the Commission in accordance with Article 16(2) of Directive 2006/117/Euratom, has entered into force between the Member State concerned and another Member State or a third country to use a disposal facility in one of them.

Council Directive 2011/70/Euratom of 19 July 2011

Laut SZ-Bericht taucht die Vorgabe, die verlangt, dass radioaktiver Abfall in dem Mitgliedstaat, wo er entstanden ist, auch gelagert werden soll, im Gesetzesentwurf des deutschen Umweltministeriums gar nicht auf. Begründet werde dies lakonisch damit, dass eine "eine Verbringung zur Endlagerung im Ausland" von der Bundesregierung nicht geplant sei.

[Einfügung: Im Entwurf, der auch Telepolis vorliegt, ist tatsächlich nicht der Vorrang von der Endlagerung im Inland vorgesehen, stattdessen wird ihn ihm lediglich auf die Absicht verwiesen, den Müll sowieso nicht zu exportieren: "Eine Verbringung zur Endlagerung im Ausland ist nicht vorgesehen."]

Eine Absichtserklärung statt einer ausdrücklichen Regelung, ein bloßes Versprechen also, das Misstrauen schürt. Zumal man Verbänden, welche den Gesetzesentwurf einschätzen sollten, nur kurz - "über die Weihnachtsfeiertage" - Zeit gelassen habe, ihren Standpunkt abzugeben. [Einfügung: Am 14. Dezember ging der Entwurf an die Verbände, heute ist die Frist zuende. Das ist auch unnötig knapp, erstens gibts die EU-Richtlinie schon länger, zweitens ist der Entwurf schon seit Oktober fertig.]

So entsteht der Eindruck, dass man die Weihnachtszeit dazu benutzt habe, um einen Entwurf mit Lücken an möglichen kritischen Einwänden von Experten und Umweltverbänden vorbeizumanövrieren. Tatsächlich bemängelt die Deutsche Umwelthilfe in ihrer Stellungnahme den Gesetzesvorschlag, weil er nicht dem in der EU-Richtline "intendierten Vorrang der Endlagerung im Inland entspricht".

[Einfügung: In der heute vormittag publizierten Pressemitteiliung der Deutschen Umwelthilfe bemängelt Geschäftsführer Michael Spielmann:

Die Bundesregierung rüttelt, ohne dies öffentlich zu thematisieren, an dem bei allen Auseinandersetzungen um die Atomenergie in Deutschland immer wieder bestätigten Konsens, wonach der hochradioaktive Atommüll, der in deutschen Atomkraftwerken entsteht, auch in Deutschland zu entsorgen sei.

Die Leiterin Klimaschutz und Energiewende und Autorin der DUH-Stellungnahme, Cornelia Ziehm findet es angesichts der Beteuerung der Bundesregierung, dass sie derzeit keine Atomendlagerung im Ausland plane, "umso weniger erklärbar, warum die Regierung darauf verzichtet, einen klaren gesetzlichen Vorrang der Inlandsendlagerung im Gesetz festzuschreiben".]

Wolfgang Ehmke von der Bürgerinitiative Umweltschutz wird von der SZ mit der schlagzeilenträchtigen Einschätzung zitiert, dass der Atommülltransfer mit diesem Entwurf "legalisiert werde", das sei ein "Dammbruch".

Kein Verbot in der EU-Richtlinie

Dem skandalisierten Blick wäre allerdings hinzuzufügen, dass auch die EU-Richtline die Ausfuhr von Atommüll nicht verboten hat. Zwar hatte die Europäische Kommission und das EU-Parlament ein vollständiges Exportverbot von radioaktivem Müll befürwortet, wie aus einer offiziellen Mitteilung vom 19.07. 2011 hervorgeht. In der verabschiedeten Richtlinie ist aber von einem ausdrücklichen Verbot nicht die Rede - anders als in einem ursprünglichen Richtlinienvorschlag, wie aus der Pressemitteilung hervorgeht.

Darin wird aber leider nicht erklärt, warum man das ausdrückliche Verbot hat fallen lassen, wer dagegen war, mit welcher Begründung. Die EU weist lediglich daraufhin, dass die in der verabschiedeten Richtlinie formulierten Bedingungen den Export in Endlager eines Drittlandes in den nächsten Jahrzehnten "praktisch unmöglich machen".

Ausfuhren in Länder außerhalb der EU sind unter sehr strengen und obligatorischen Auflagen gestattet: Zum Zeitpunkt des Abfalltransports muss das Drittland über ein in Betrieb befindliches Endlager verfügen. Ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle muss nach internationaler Definition ein Endlager in tiefen geologischen Formationen sein. Derzeit existieren nirgendwo in der Welt derartige Endlager, und es befindet sich auch keines außerhalb der EU im Bau. Zur Zeit werden mindestens 40 Jahre für Entwicklung und Bau eines Tiefenlagers veranschlagt.

Als weitere Absicherung gegenüber Atommüllexporte der reicheren Nationen in Länder, die Geld nötig haben und möglicherweise durch Korruption für solche Geschäfte offen sind, wird erwähnt, dass bereits bestehende EU-Richtlinien die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle "in afrikanische, karibische und pazifische Länder und in die Antarktis bereits ausdrücklich untersagen". Lückenlos ist das nicht.

Das Misstrauen, dass man sich Auswege für den Export offenhält, wird dadurch nicht entkräftet und das nicht erst mit dem deutschen Gesetzesentwurf. Allerdings dürften die Lücken angesichts einer ziemlich alerten Öffentlichkeit auch nicht allzu einfach zu finden sein. Die Bundesregierung bestreitet die Pläne für eine Auslagerung. "Das Endlager für die in Deutschland entstandenen hochradioaktiven Abfälle wird in Deutschland gebaut werden", betonte ein Sprecher des Bundesumweltministerium gegenüber der SZ. Man weiß allerdings auch, das solche Versprechen keine allzugroße Haltbarkeit haben.