Ungültige private Vereinbarung mit einem lesbischen Paar

Samenspender gerät in die Mühlen der US-Behörden und soll als Vater unterhaltspflichtig gemacht werden

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Ein Paar trennt sich, die alleinerziehende Mutter kann die Familie aus eigener Tasche nicht mehr unterhalten. Der Vater wird vom Staat an seine Unterhaltspflichten erinnert, er soll zahlen. Das kommt häufig vor. In den USA gibt es augenblicklich einen solchen Fall, der für Diskussionen sorgt, weil der Streit um den Unterhalt eine Familie betrifft, die zu den Lebensgemeinschaften zählt, die in vielen Ländern auf dem Weg ist, gegen den Widerstand Konservativer als gleichberechtigt zur konventionellen Ehe zwischen Mann und Frau rechtlich anerkannt zu werden: ein lesbisches Paar. Dazu kommt, dass der Vater des Kindes ein Samenspender ist. Die für Familien zuständige Behörde in Kansas fordert, dass er für den Unterhalt des Kindes aufkommt.

Die beiden Frauen, die bereits adoptierte Kinder haben, hatten vor einigen Jahren eine Anzeige bei Craigslist aufgegeben, in der sie einen Samenspender für ein gemeinsames Kind suchten. Sie hatten Erfolg. Inzwischen ist das Kind drei Jahre alt, aber die Beziehung hielt nicht so lange. Die Frau, die bislang für den Unterhalt der Familie sorgte, ist mittlerweile erkrankt und kann nach eigenen Angaben nichts mehr zum Unterhalt der insgesamt acht Kinder (!) beisteuern.

Die Mutter des nicht adoptierten drei-jährigen Kindes reichte beim Kansas Department for Children and Families (KDCF) einen Antrag auf Unterstützung ein. Die Behörde bestätigte dies, sah sich aber, wie es vermutlich auch Behörden anderswo tun, um, ob jemand anders zum Unterhalt verpflichtet ist. Da das Gesetz in Kansas keine gleichgeschlechtlichen Ehen anerkennt, fiel die ehemalige Lebensgefährtin als Adressat aus. Die Familienbehörde wendet sich nun an den Vater des Kindes, den anonymen Samenspender, dessen Adresse auf einem Vertrag zu lesen war, den die Behörde nicht anerkennt.

Der Mann soll nun für bereits geleistete Unterhaltszahlungen und Unterstützungszahlungen für medizinische Behandlung in Höhe von nicht ganz 6.000 Dollar in Anspruch genommen werden und künftig den Unterhalt übernehmen. Für Anfang nächster Woche ist ein Gerichtstermin anberaumt.

Der Samenspender fühlt sich als Opfer einer politisch motivierten Angelegenheit, für die er teuer bezahle. Hätte er gewusst, was auf ihn zukomme, hätte er sich nicht auf die Vereinbarung mit dem Paar eingelassen. Er fürchtet nun um sein finanzielles Auskommen. Seine Anwälte wollen seine Sache weiter durchfechten.

Springender Punkt ist, dass das Kansas Department for Children and Families den Vertrag, den das lesbische Paar mit dem Samenspender geschlossen hat, nicht anerkennt, nicht die Anonymität des Samenspenders und nicht das zugrundeliegende Verhältnis von Samenspender und Empfängern. Weil die Samenspende privat vonstatten ging und nicht über einen anerkannten Mediziner bewerkstelligt wurde, mit entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen, erklärt das Amt für ungültig, worauf sich der Mann verlassen hatte: dass ihm aus der Spende keine elterlichen Pflichten, auch keine Unterhaltspflichten entstehen.

Den Namen des Mannes hatte die Behörde über den Vertrag herausgefunden. Den hatte die Mutter des Kindes vorgelegt, um nachzuweisen, dass der Vater des Kindes ein anonymer Samenspender ist - weswegen sie zuvor auf Fragen zur Person des Vaters auf dem Behördenbogen Fragezeichen notiert habe - "Vater unbekannt". Der Mutter macht man nun den Vorwurf falscher Angaben.

Denn für die Behörde gibt es doch einen Vater, ausweislich des Dokuments, das ansonsten nicht anerkannt wird, weil erstens kein anerkannter Arzt in die Samenspende einbezogen war und es zweitens keinen Vertrag geben dürfe, der die Rechte von Kindern auf Unterhalt derart beiseite räume: "the well-established law in this state is that a person cannot contract away his or her obligations to support their child." Die Anwälte des Samenspenders wollen nun gegen diese Sicht der Dinge ankämpfen.

Wir bleiben bei unserer Geschichte. Es gab keine irgendwie geartete persönliche Beziehung weder zwischen meinem Klienten und der Mutter noch mit der Partnerin der Mutter noch mit dem Kind. Alles was die Behörde unterstellt, verunglimpft meinen Klienten.