"Copyright Collection"

Sony veröffentlichte alte Bob-Dylan-Stücke in einer knapp dreistelligen Winzauflage, um von einer EU-Leistungsschutzrechtsverlängerung zu profitieren

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

2011 verlängerte die EU die Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen trotz scharfer Kritik vonseiten der Rechtswissenschaft von 50 auf 70 Jahre. Diese Verlängerung soll (nach ihrer Umsetzung in den Mitgliedsländern) auch rückwirkend gelten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Stücke veröffentlicht wurden. Der Sony-Konzern publizierte deshalb eine Vier-CD-Box mit 86 alten Bob-Dylan-Stücken aus den frühen 1960er Jahren in einer Winzauflage von "etwa 100 Stück", deren einziger Zweck die Inanspruchnahme der Leistungsschutzrechtsverlängerung ist.

Dies gibt Sony nicht nur gegenüber der Presse offen zu, sondern nennt diese wie ein Bootleg aufgemachte "50th Anniversary Collection" im Untertitel sogar unverhohlen "The Copyright Extension Collection Vol. 1". Angeblich wurde sie bereits vor dem 31. Dezember 2012 an einige ausgewählte Plattenläden in Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Schweden ausgeliefert und dort zu Preisen zwischen knapp 30 und gut 100 Euro verkauft. Wie viele Angehörige und Freunde von Sony-Mitarbeitern sich umgehend das Sammlerstück mit erwartbarer Wertsteigerung sicherten, war nicht in Erfahrung zu bringen. Bei eBay wird es mittlerweile für über 1000 Euro verkauft.

Bob Dylan auf dem "Civil Rights March on Washington" am 28. August 1963. Foto: U.S. Information Agency. Press and Publications Service.

Das schnelle Auftauchen aller 86 Stücke in Filesharing-Systemen scheint weder dem Absatz noch der Preisentwicklung geschadet zu haben. Unter ihnen befinden sich viele alternative Takes von Liedern, die man aus The Freewheelin' Bob Dylan, dem zweitem Album des Songwriters kennt - darunter Blowin' in the Wind, Bob Dylan's Dream und I Shall Be Free. Auch Stücke aus den damaligen Aufnahmesessions, die es nicht auf das Album schafften, sind teilweise in mehreren verschiedenen Versionen enthalten. Darüber hinaus gibt es Lifeaufnahmen aus dem Gaslight Cafe, der Carnegie Hall und dem Finjan Club, die bereits von Bootlegs bekannt sind.

Die New York Times sieht als Höhepunkte der Box eine Serie von sieben "zunehmend übermütiger klingenden" Versionen der 1962 erschienenen Single Mixed Up Confusion und drei Takes einer Coverversion von Robert Johnsons Milkcow's Calf Blues. Weil der schwarze Bluesmusiker, der dieses Stück schrieb, bereits 1938 starb, wären es ohne Leistungsschutzrecht gemeinfrei. An den von ihm selbst komponierten und getexteten Stücken hat Bob Dylan unberührt vom Leistungsschutzrecht ein Urheberrecht, das noch deutlich länger gilt und dessen 70 Jahre laufende Fristuhr erst nach seinem Tod zu ticken beginnt.

Dass die Ausnutzung des Leistungsschutzverlängerungsschlupflochs durch Sony Bob Dylan einen Anreiz zu Schreiben von mehr oder besseren Stücken bietet, ist kaum zu erwarten. In TechDirt spöttelte Mike Masnick in Anspielung an diese von der EU-Kommission und im Europaparlament als Begründung vorgetragene Behauptung: "Anyway, I'm sure all of this activity is creating incentive for Bob Dylan to make more music from 1962."

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.